Drucksache 18 / 12 221 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2017) zum Thema: Situation der Berliner Stadttauben und Antwort vom 25. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 221 vom 4. September 2017 über Situation der Berliner Stadttauben ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zurzeit erarbeitet die Landestierschutzbeauftragte ein Konzept für ein berlinweites Taubenmanagement unter Einbeziehung der vorhandenen Akteure. In einem ersten Schritt soll ein Managementplan erstellt werden. An der Entwicklung und finanziellen Ausstattung eines Taubenmanagements sollen insbesondere die Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung , für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Denkmalschutz, die Deutsche Bahn AG und Wohnungsbaugesellschaften beteiligt werden. Die Tierschutzbeauftragte beabsichtigt zur Ermittlung aktueller und belastbarer Zahlen und als Grundlage für den Managementplan noch in diesem Jahr ein Gutachten zum Bestand der Berliner Stadttauben in Auftrag zu geben. Sie befragt aktuell die 8 - 9 in Berlin tätigen Taubenschutzorganisationen , Vereine und Gruppierungen und erstellt eine Karte, auf der „Brennpunkte“, bereits vorhandene und erforderliche Taubenschläge eingezeichnet werden sollen. Damit verbunden ist die Ermittlung aller Akteure, die Taubenschläge betreuen . 1. Wie entwickelt sich die Population der Berliner Stadttauben in den letzten 5 Jahren und wie bewertet der Senat diese Entwicklung? Zu 1.: Hierzu liegen dem Senat keine belastbaren Erkenntnisse vor. 2. Wie viele betreute Taubenschläge gibt es in Berlin? (Bitte aufgliedern nach Bezirken und Trägern) Zu 2.: Nach Angaben der Bezirke werden in Tempelhof-Schöneberg (Gelände des S-Bhf. Schöneberg), Reinickendorf und Mitte jeweils zwei Taubenschläge betreut. Die Taubenschläge in Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf befinden sich in der Trägerschaft der C.U.B.A gGmbH - Consulting.Umwelt.Bildung.Arbeit - (Gemeinnützige Qualifizierungsgesellschaft für Umweltschutz, Bildung und Integration mbH). Zum Träger der Taubenschläge in Mitte liegen keine Angaben vor. 2 3. Hat sich der Senat über Modelle im Umgang mit Stadttauben anderer Städte wie z.B. Stuttgart, Augsburg , Hamburg oder München informiert und wie bewertet der Senat diese Modelle? Zu 3.: Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Die Landestierschutzbeauftragte erachtet insbesondere das Augsburger Modell als tierschutzgerechtes und effektives Instrument zur Populationskontrolle und Entwicklung eines gesunden Taubenbestandes . 4. Wird z.B. das Augsburger bzw. Aachener Modell (artgerechte Bleibe mit Wasserstelle, Körnerfutter und Ei-Attrappen-Austausch zur Geburtenkontrolle) in Berlin angewendet? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Das Augsburger Modell wird in allen bisher schon vorhandenen Taubenschlägen umgesetzt. 5. Der Taubenschlag am Potsdamer Platz, der sich auf ein Privatgrundstück befand, wurde im November 2016 abgerissen. Welche Auswirkungen waren zu verzeichnen und wie bewertet der Senat diese? Gibt es einen Ersatzstandort, wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Unterhaltung des Taubenschlages im Bezirk Mitte oblag dem Tierschutzverein Berlin. Ob ein Ersatzstandort errichtet worden ist, entzieht sich der Kenntnis des Senats. Über die Auswirkungen des Abrisses liegen dem Senat keine Informationen vor. 6. Gibt es Planungen zur Förderung von betreuten Taubenschlägen bzw. finanzielle Unterstützung dazu? Zu 6.: Das Jobcenter Berlin Mitte fördert seit mehreren Jahren Maßnahmen, die die Arbeit mit Stadttauben in den Mittelpunkt stellen. Eine Fortsetzung ist auch für 2018 vorgesehen . Einige Bezirke unterstützen - leider nicht immer mit dem erhofften Erfolg - die Suche nach Standorten für betreute Taubenschläge dahingehend, dass sie in Kooperation mit der AG Berliner Stadttauben die Eigentümer bzw. Ansprechpartner für Liegenschaften von geeigneten Gebäuden kontaktieren. 7. Nach dem Tierschutzgesetz §3 (Aussetzungsverbot) kommt das Zurücklassen von Hochzeitstauben einem Aussetzen von Tieren gleich, da sich viele verirren und verenden oder sich Stadttaubenschwärmen anschließen und unkontrolliert vermehren? Wie bewertet der Senat diese Situation und sieht er hier Handlungsbedarf ? Zu 7.: Wird das Auflassen von Tauben gewerbsmäßig betrieben, ist es erlaubnispflichtig nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 d Tierschutzgesetz und unterliegt somit der Überwachung der zuständigen Behörde. Nach Auffassung des Senats kann beim Auflassen von Hochzeitstauben nicht in jedem Fall von einem Verstoß gegen eines der Verbote des § 3 des Tierschutzgesetzes ausgegangen werden; es kommt vielmehr auf die Beurteilung des Einzelfalls an. So kann insbesondere der Auflass trotz ungünstigem Wetters oder bei zu großen Entfernungen zum jeweiligen Taubenschlag einen Verstoß gegen § 3 Nr. 1 Tierschutzgesetz darstellen. Von einem Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz (Aussetzungsverbot ) ist in der Regel aber nicht auszugehen, da der Auflass nicht mit dem Ziel erfolgt, die Tiere aus der menschlichen Obhut dauerhaft zu entlassen. Es wird vielmehr erwartet, dass die Tiere zu ihrem gewohnten Aufenthaltsort zurückkehren. Nur wenn dies im konkreten Einzelfall von vornherein erkennbar abwegig ist, kommt ein Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz in Betracht. Diese Beurteilung obliegt den für die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften zuständigen bezirklichen Fachbereichen Veterinär - und Lebensmittelaufsicht. Laut Mitteilung der Bezirke sind sie bisher nicht mit Fällen der in der Frage benannten Problematik konfrontiert worden. 3 Aufgrund des Fehlens einer belastbaren Datengrundlage zu den Folgen des Auflassens von Hochzeitstauben (Anzahl nicht in den Heimatschlag zurückfindender Tauben, Anschluss dieser Tauben an Schwärme in der Stadt etc.) ist dem Senat momentan eine abschließende Beurteilung eines etwaigen Handlungsbedarfs nicht möglich. Berlin, den 25. September 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12221 S18-12221