Drucksache 18 / 12 224 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 05. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2017) zum Thema: Bombenblindgängerverdachtspunkte in der Vicki-Baum-Straße, 10317 Berlin (II) – Nachfrage zu Drs. 18/11 919) und Antwort vom 19. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Wolf (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12224 vom 05.09.2017 über Bombenblindgängerverdachtspunkte in der Vicki- Baum- Straße, 10317 Berlin (II) - Nachfrage zu Drs. 18/11919 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann befindet sich die angesprochene Software (vgl. die Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage auf Drs. 18/11919) zur genauen Beurteilung von Kampfmittelverdachtspunkten in städtischer Hand? Seit wann sind diese oder vergleichbare andere Produkte auf dem Markt? Antwort zu 1: Bis zum Jahr 2003 erfolgte die Auswertung alliierter Kriegsluftbilder mit analogen Verfahren (im Wesentlichen mit dem Stereoskop). Ab 2003 wurde die Auswertung der allierten Kriegsluftbilder sukzessive auf digitale Verfahren umgestellt. Im Zuge dieser Umstellung wurden die vorhandenen alliierten Kriegsluftbilder eingescannt. Die digitalisierten alliierten Kriegsluftbilder können mit Bildbearbeitungsprogrammen besser interpretiert werden. Bildbearbeitungsprogramme können Bildeigenschaften wie beispielsweise den Kontrast und die Schärfe verändern, wodurch im Gegensatz zur analogen Interpretation weitere Informationen aus den allierten Kriegsluftbildern gewonnen werden können (u.a. verbesserte Interpretation verschatteter Bereiche). Da die Interpretation alliierter Kriegsluftbilder von einem externen Dienstleister durchgeführt wird, verfügt das Land Berlin über keine Spezialsoftware zur genaueren Beurteilung / Interpretation von Kampfmittelverdachtspunkten. Der externe Dienstleister verwendet u.a. das Bildbearbeitungsprogramm ‚Erdas Imagine‘. Dieses und vergleichbare andere Bildbearbeitungsprogramme verfügten ca. um das Jahr 2010 herum über die erforderliche Qualität, um für den Zweck der Luftbildinterpretation eingesetzt werden zu können. 2 Frage 2: Aus welchem Grund wurde der Radius um die Verdachtspunkte in der Vicki- Baum- Straße von den üblichen 7,5m auf 12m ausgedehnt? Auf welche Gutachten / Untersuchungen ist diese Ausweitung des Radius gestützt? Antwort zu 2: Die Festlegung des Untersuchungsradius für Bombenblindgängerverdachtspunkte hängt von der Lagegenauigkeit des möglichen Bombenkörpers im Erdreich ab. Diese Lagegenauigkeit wird im Wesentlichen einerseits von unvermeidlichen Abweichungen beim Übertragen der alliierten Kriegsluftbilder in die heutige, örtliche Situation (sogenannte Georeferenzierung) und andererseits vom seitlichen Abdriften beim Eindringen des Bombenkörpers in das Erdreich beeinflusst. Beträgt die Lagegenauigkeit bei der Georeferenzierung weniger als 3 Meter und befand sich der Grundwasserflurabstand zur Kriegszeit mehr als 1 Meter unter der Gelängeoberkante, kann von einer Lage des möglichen Bombenkörpers innerhalb eines Radius von 7,5 Metern ausgegangen werden. Bei geringerer Lagegenauigkeit oder geringerem Grundwasserflurabstand kann es zu deutlich höheren Lageabweichungen des Bombenkörpers kommen. Im Falle der Vicki- Baum- Straße wurde ein geringerer Grundwasserflurabstand als 1 Meter ermittelt, so dass der Untersuchungsradius von 7,5 auf 12 Meter ausgedehnt werden musste. Grundlage für die Wahl dieses Radius ist u.a. das Gutachten von Prof. Dr. Spyra für die Stadt Oranienburg vom 12. Februar 2008. Frage 3: Ist der Bezirk angesichts der „besonders dringenden Empfehlung“ zur Durchführung einer Sondierung verpflichtet, eine solche durchzuführen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit für den Bezirk eine Verpflichtung zur Sondierung vorliegt? Müssen Anwohner*innen, die eine „besonders dringende Empfehlung“ erhalten haben, sich an einer Sondierung beteiligen, wenn der Bezirk eine solche durchführt? Antwort zu 3: Die besonders dringende Empfehlung verpflichtet den Grundstückseigentümer nicht zur Durchführung einer Sondierung, weil die in der Luftbildauswertung ermittelten Anhaltspunkte – also auch Bombenblindgängerverdachtspunkte – noch keine konkrete Gefahr darstellen. Im vorliegenden Fall verwaltet der Bezirk als Straßenbaulastträger das Eigentum des Landes Berlin und ist nicht verpflichtet, Sondierungen (oder andere geeignete Untersuchungen) durchzuführen. Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn die Polizei oder die Ordnungsbehörde zur Einschätzung kommt, dass bei Erdarbeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit Kampfmittel freigelegt werden. In diesem Fall ergeht an den Grundstückseigentümer ein Bescheid, der ihn zur Durchführung von Sondierungen verpflichtet. Solange der Bezirk keinen Bescheid erhält, besteht für ihn keine Verpflichtung, Sondierungen durchzuführen. Gleiches gilt für Anwohnerinnen und Anwohner. 3 Anwohnerinnen und Anwohner müssen sich demnach nicht an einer Sondierung des Bezirkes beteiligen. Gleichwohl sollten sich die Grundstückseigentümer verständigen, die Untersuchung ihrer anteilig betroffenen Verdachtsfläche gemeinsam durchführen zu lassen. Berlin, den 19.09.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12224 S18-12224a