Drucksache 18 / 12 225 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 06. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2017) zum Thema: Studentische Beschäftigte in Hochschulverträgen und Antwort vom 20. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12225 vom 06. September 2017 über Studentische Beschäftigte in Hochschulverträgen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Kostenkategorie (Sachkosten oder Personalkosten) wurden studentische Beschäftigte in den vergangenen Vertragsperioden der Hochschulverträge seit 2010 haushalterisch behandelt? Zu 1.: In den Hochschulhaushalten werden die Ausgaben für studentische Beschäftigte in der Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) gebucht. Die Freie Universität Berlin, die Technische Universität Berlin und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin haben erstmalig für das Haushaltsjahr 2015 einen separaten Titel (428 12 – Entgelt studentische Beschäftigte) eingerichtet, die anderen staatlichen Hochschulen buchen über den Titel 428 11 (Entgelt für unplanmäßig Beschäftigte). 2. Wurde für studentische Beschäftigte ein Tarifaufwuchs eingerechnet – wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Vertragsperioden aufschlüsseln)? Zu 2.: Für den Vertragszeitraum 2010 bis 2013 wurden pauschalisierte Prognosen über die zu erwartenden Kostenentwicklungen angestellt. Die Bemessung der Zuschüsse erfolgte im Rahmen der Umstellung auf die leistungsbasierte Hochschulfinanzierung. Ohne Leistungssteigerungen hätte sich eine jährliche Steigerung der konsumtiven Zuschüsse um durchschnittlich 1,8 % ergeben. Aufgrund des Kapazitätsausbaus im Kontext des Hochschulpaktes 2020 wurden deutlich höhere Mittelzuwächse erzielt. -2- Für den Vertragszeitraum 2014 bis 2017 lag den für die einzelnen Hochschulen vereinbarten Zuschussentwicklungen eine differenzierte Prognoserechnung über die Kostenentwicklungen zugrunde. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass es sich lediglich um ein Rechenmodell handelte, mit dem den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Hochschulen und den damit verbundenen spezifischen Kostenentwicklungen Rechnung getragen werden sollte, etwa aufgrund unterschiedlicher Ausgabenanteile für Tarifbeschäftigte oder für Beamtinnen und Beamte. Es ging mit diesen Modellrechnungen ausdrücklich keine Vorbestimmung der Mittelverwendung einher, die Zuschüsse an die Hochschulen sind Globalzuschüsse. In dieser Prognoserechnung wurden die Hochschulausgaben grob in Ausgabegruppen unterteilt (Ausgaben für Tarifbeschäftigte, Beamtenbesoldung, Versorgungslasten etc.). Diese Ausgabegruppen wurden mit jeweils spezifisch zu erwartenden Kostensteigerungen hochgerechnet. Die Ausgaben für studentische Beschäftigte entfielen in den Bereich der sonstigen konsumtiven Ausgaben, der im Wesentlichen verschiedene Sachausgaben umfasste und für den eine durchschnittliche Inflationsrate von 1,4 % veranschlagt wurde. Die im Ergebnis der Vertragsverhandlungen vereinbarten Zuschussentwicklungen lagen nur geringfügig unter den rechnerischen Resultaten, so dass eine Tarifentwicklung für die studentischen Beschäftigten mit etwa 1,2 bis 1,3 % jährlicher Steigerung ermöglicht worden wäre. 3. Wie werden die etwa 8000 studentischen Beschäftigten in den kommenden Hochschulverträgen ab 2018 haushalterisch behandelt? Zu 3.: Es sind keine Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis (siehe unter 1.) zu erwarten. -3- 4. Wurde in den Verhandlungen für die kommenden Hochschulverträge rechnerisch eine Tarifsteigerung für die studentischen Beschäftigten eingepreist – wenn ja, in welcher Höhe? Zu 4.: Für den kommenden Vertragszeitraum 2018 bis 2022 wurden abermals Prognoserechnungen für die Kostenentwicklungen in Anlehnung an das zuvor verwendete Modell angestellt . Im Unterschied zur vorherigen Rechnung wurden die Ausgaben für die studentischen Beschäftigten nunmehr im Bereich der Ausgaben für Tarifbeschäftigte geführt. Dies bedeutet rechnerische Steigerungsraten von 3,9 % im Jahr 2018 und anschließend jährliche Steigerungen um 2,6 % (jeweils zum 1.1. des Jahres gerechnet). Diese Steigerungsansätze ergeben sich aus den bereits vereinbarten bzw. zu erwartenden Tarifabschlüssen für die Angestellten sowie einmalig im Jahr 2018 aus der Angleichung an 100 % des TV-L- Tabellenentgeltes (wirksam im Jahr 2018). Wie im Vertragszeitraum zuvor ist dieses Rechenmodell lediglich als Instrument für eine hochschulspezifische Berechnung der zu erwartenden Mehrkosten zum Erhalt des Status quo zu verstehen. Es geht damit keinerlei Zweckbindung von Einzelbeträgen einher. Die konkrete Verwendung der Mittel obliegt den Hochschulen. In den Vertragsverhandlungen wurde sich darauf verständigt, dass die Hochschulen in ihrer Funktion als Arbeitgeber regelmäßig darauf hinwirken, dass sich die Anpassung der Entgelte für studentische Beschäftigte an der Entwicklung der realen Lebenshaltungskosten orientiert. Berlin, den 20. September 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-12225 S18-12225