Drucksache 18 / 12 230 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 05. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2017) zum Thema: Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (III) und Antwort vom 21. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12230 vom 05. September 2017 über Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (III) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Kosten für Vivantes bei der Einrichtung des WLANs? Zu 1.: Nach Rückfrage bei Vivantes hat diese für die Installation eines freien WLANs im Klinikum Am Urban als erste Ausbaustufe eine Ergänzung der dort bestehenden Infrastruktur für die Abdeckung wesentlicher Patientenaufenthaltsbereiche installiert. Die Investitionen und Einmalaufwendungen betrugen dafür insgesamt rund 109.000 EUR. Für die finale Erweiterung der Installation in den geschützten Bereichen sowie die Ertüchtigung bestehender Komponenten im Hinblick auf die neuen Anforderungen werden im Klinikum Am Urban Investitionen und Einmalaufwendungen in Höhe von voraussichtlich weiteren 155.000 EUR entstehen. 2. Wie viel kostet Vivantes die Unterhaltung des WLANs jährlich? Zu 2.: Die laufenden Betriebskosten in 2017 für das freie WLAN im Klinikum Am Urban betragen rund 15.000 EUR. 3. Bis wann ist mit einer Fertigstellung der Förderrichtlinie zu rechnen? - 2 - 2 Zu 3.: Der Landesrechnungshof hat dem Entwurf der Förderrichtlinie mit kleinen Anpassungen mit Schreiben vom 25. August 2017 zugestimmt. Die Richtlinie wird zeitnah veröffentlicht. Berlin, den 21. September 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12230 S18-12230