Drucksache 18 / 12 231 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Stephan Lenz (CDU) vom 06. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2017) zum Thema: Mehr Standesbeamte für Berlin – Situation in den Bezirken verbessern und Antwort vom 19. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herren Abgeordnete Burkard Dregger und Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 231 vom 06. September 2017 über Mehr Standesbeamte für Berlin – Situation in den Bezirken verbessern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Standesbeamte wurden in den letzten fünf Jahren in Berlin eingestellt (aufgegliedert in die einzelnen Jahre und die einzelnen Bezirke)? 3. Wie viele offene Stellen gibt es aktuell in den Berlin für Standesbeamte (aufgegliedert in die einzelnen Bezirke)? 4. Wie viele Standesbeamte fallen derzeit aufgrund einer schweren Erkrankung, Weiterbildung, Elternzeit o.Ä. langfristig aus (aufgegliedert in die einzelnen Bezirke)? 5. Wie viele Personen absolvieren jährlich eine Ausbildung zum Standesbeamten, um anschließend im Land Berlin tätig zu werden? Zu 1. – 5.: Siehe beiliegende Tabelle (Anlage). 6. Wer kann Standesbeamter werden und welche Anforderungen sind an eine Ausbildung gebunden? Zu 6.: Die Voraussetzungen für eine Bestellung zur Standesbeamtin oder zum Standesbeamten sind für alle Bundesländer einheitlich und allgemein in § 2 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) des Bundes und im Land Berlin speziell in § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin geregelt. Nach § 2 Abs. 3 PStG dürfen zu Standesbeamtinnen und Standesbeamten nur nach Ausbildung und Persönlichkeit geeignete Beamtinnen oder Beamte und Angestellte bestellt werden. In § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin ist darauf aufbauend geregelt, dass im Land Berlin nur solche Beamtinnen oder Beamte bestellt werden können, welche die Voraussetzungen des gehobenen nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung erfüllen oder vergleichbare Angestellte. Darüber hinaus müssen nach der vorgenannten Norm die zu Bestellenden über die zur selbstständigen Wahrnehmung des Amtes einer Stan- Seite 2 von 3 desbeamtin oder eines Standesbeamten erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und diese in geeigneter Weise nachweisen, wobei der erstmaligen Bestellung eine mindestens sechsmonatige praktische Ausbildung im Standesamt vorausgehen soll. 7. Wo kann die Ausbildung aktuell absolviert werden bzw. ist eine Ausbildungsstätte für Standesbeamte in Berlin geplant? Zu 7.: Die praktische Ausbildung findet vor Ort in den Berliner Standesämtern statt, vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Der Besuch sonstiger Grundschulungen oder Kurse für neu zu bestellende Standesbeamtinnen und Standesbeamte ist hilfreich und sinnvoll, in Berlin aber keine zwingende Bestellungsvoraussetzung. Gegenwärtig finden erste Überlegungen auf Bezirksebene statt, möglicherweise ein einheitliches Ausbildungsstandesamt in Berlin aufzubauen, dessen Ausbildung ergänzend neben die praktische Ausbildung vor Ort in den einzelnen Standesämtern treten und diese im Hinblick auf die Ausbildung von neu zu bestellenden Standesbeamtinnen und Standesbeamten entlasten könnte. In diesem Jahr wird die Grundausbildung der neuen Standesbeamtinnen und Standesbeamten erstmalig in Berlin durchgeführt. 8. Welche Maßnahmen sieht der Senat vor, um die Engpässe in den Standesämtern zu verringern, sollte eine Aufteilung der eingestellten Standesbeamten auf die unterbesetzten Standesämter nicht möglich sein? Zu 8.: Die Hoheit zur Erfüllung der Aufgaben der Standesämter liegt bei den Bezirken. Der Senat hat gemeinsam mit den Bezirken eine Reihe von Maßnahmen geprüft und ergriffen , um die aktuelle Situation zu verbessern und mittel- und langfristig die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Folgende Punkte befinden sich zurzeit in der Umsetzung: - Befristete Reaktivierung von Standesbeamtinnen und Standesbeamten und Tarifbeschäftigen im Ruhestand. - Ausbildung neuer Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Berlin durch eine gesonderte Ausbildung im Rahmen der Verwaltungsakademie im September 2017. - Teilabordnung: Prüfung der Möglichkeit einer Teilabordnung von Standesbeamten an notleidende Bezirke um z.B. Eintragungen im Eheregister vornehmen zu können. Probestation Regierungsinspektorinnen / Regierungsinspektoren: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport entsendet verstärkt Regierungsinspektorinnen und Inspektoren in die bezirklichen Standesämter, die befristet die Situation entspannen sollen. - Die Standesämter werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch die notwendigen rechtlichen Regelungen in die Lage versetzt, die Ehe für alle ab dem 01.10.2017 umzusetzen. Trotz noch ausstehender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber und die technische Umsetzung sollen Eheschließungen auch für gleichgeschlechtliche Paare ab dem Stichtag möglich sein. Seite 3 von 3 - Die Behördennummer 115 wird mit aktuellen Informationen zur Ehe für alle informiert , um Bürgerinnen und Bürgern Auskunft erteilen zu können. Weiterhin wird eine Organisationsuntersuchung von den bezirklichen Ämtern für Bürgerdienste , der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Finanzen vorbereitet. Diese wird ab Herbst 2017 begonnen und die Organisation der Standesämter analysieren und zu nachhaltigen Verbesserungen der Leistungsfähigkeit der Berliner Standesämter führen. Berlin, den 19. September 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport SenInnDS, V A 1 Pi Anlage: Tabelle zur Schriftlichen Anfrage 18 / 12 231 Bezirk/Frage 1. Wie viele Standesbeamte wurden in den letzten fünf Jahren eingestellt? 3. Wie viele offene Stellen gibt es aktuell in Berlin für Standesbeamte? 4. Wie viele Standesbeamte fallen derzeit aufgrund einer schweren Erkrankung, Weiterbildung, Elternzeit o.Ä. langfristig aus? 5. Wie viele Personen absolvieren jährlich eine Ausbildung zum Standesbeamten, um anschließend im Land Berlin tätig zu werden? Charlottenburg- Wilmersdorf Einstellung 2016. 1 Einstellung 2017: 1 (Bestand: 2013: 13; 2014: 14; 2015: 14; 2016: 13,5, 2017:; 13,5) 1 (in Besetzung) 1 2017: voraussichtlich 2, entsprechend der besetzbaren Stellen Friedrichshain- Kreuzberg Einstellung 2016: 1 Einstellung 2017: 1 (Bestand: 2013: 11; 2014: 11; 2015: 11; 2016: 12; 2017: 13) keine 3 2016: 1, 2017: 2; entsprechend der besetzbaren Stellen Lichtenberg Einstellung 2014: 1 Einstellung 2015: 2 Einstellung 2016: 1 (Bestand: 2013: 6; 2014: 8; 2015: 8; 2016: 8,5; 2017: 8,5) keine 2 immer entsprechend der besetzbaren Stellen Marzahn-Hellersdorf Einstellung 2014: 1 Einstellung 2017: 1 (Bestand: 2013: 6; 2014: 6; 2015: 6; 2016: 6; 2017: 6) keine 1 durchschnittlich 0,5, entsprechend der besetzbaren Stellen Mitte Einstellung 2015: 1 Einstellung 2016: 3 Einstellung 2017: 4 (Bestand: 2013: 14; 2014: keine 2 durchschnittlich 1,2, entsprechend der besetzbaren Stellen Bezirk/Frage 1. Wie viele Standesbeamte wurden in den letzten fünf Jahren eingestellt? 3. Wie viele offene Stellen gibt es aktuell in Berlin für Standesbeamte? 4. Wie viele Standesbeamte fallen derzeit aufgrund einer schweren Erkrankung, Weiterbildung, Elternzeit o.Ä. langfristig aus? 5. Wie viele Personen absolvieren jährlich eine Ausbildung zum Standesbeamten, um anschließend im Land Berlin tätig zu werden? 14; 2015: 15; 2016: 15; 2017: 15) Neukölln Einstellung 2013-2017: 3 (Bestand: 2013: 11; 2014: 11; 2015: 12; 2016: 12; 2017: 12) 1 (in Besetzung) zzt. keine durchschnittlich 0,5, entsprechend der besetzbaren Stellen Pankow Einstellung 2017: 2 (Bestand: 2013: 14; 2014: 14; 2015: 14; 2016: 14; 2017: 16) keine 6 2016: 2; entsprechend der besetzbaren Stellen Reinickendorf Einstellung 2015: 2 Einstellung 2017: 2 (Bestand: 2013: 7; 2014: 7; 2015: 5,5; 2016: 5,5; 2017: 5,5) keine zzt. keine durchschnittlich 1 (entsprechend der besetzbaren Stellen) Spandau Einstellung 2012: 1 Einstellung 2013: 3 Einstellung 2014: 1 Einstellung 2015: 1 Einstellung 2017: 2 (Bestand: 2013: 9,5; 2014: 10,5; 2015: 11; 2016: 10,5; 2017: 11,5) 2 (in Besetzung) 1 durchschnittlich 1 (entsprechend der besetzbaren Stellen) Steglitz-Zehlendorf Einstellungen 2012-2017: keine (Bestand: 2013: 7,75; 2014: 8,75; 2015: 7,75; 2016: 7,75; 2017: 8) 1 (in Besetzung) 2 Seit 2007 nur 1 (entsprechend der besetzbaren Stellen) Bezirk/Frage 1. Wie viele Standesbeamte wurden in den letzten fünf Jahren eingestellt? 3. Wie viele offene Stellen gibt es aktuell in Berlin für Standesbeamte? 4. Wie viele Standesbeamte fallen derzeit aufgrund einer schweren Erkrankung, Weiterbildung, Elternzeit o.Ä. langfristig aus? 5. Wie viele Personen absolvieren jährlich eine Ausbildung zum Standesbeamten, um anschließend im Land Berlin tätig zu werden? Tempelhof-Schöneberg Einstellung 2015: 1 Einstellung 2016: 1 Einstellung 2017: 1 (Bestand: 2013: 15,98, 2014: 15,98, 2015: 14,98, 2016: 13,98, 2017: 13,98) keine zzt. keine durchschnittlich 1, entsprechend der besetzbaren Stellen Treptow-Köpenick Einstellung 2017: 1 (Bestand: 2013: 6, 2014: 6, 2015: 6, 2016: 6, 2017: 6,8)) keine zzt. keine zzt. keine Ausbildung S18-12231 S18-12231 S1812231 Anlage