Drucksache 18 / 12 232 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 06. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2017) zum Thema: Wie errechnet sich die Impfquote der Masernimpfung? und Antwort vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12232 vom 06.09.2017 über Wie errechnet sich die Impfquote der Masernimpfung? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ermittelt die Senatsverwaltung die Impfquote zur Masernimpfung von schulpflichtigen Kindern? Wird hierbei zwischen den Kindern unterschieden, die nur über die Erstimpfung verfügen und denen, die beide notwendigen Impfungen erhalten haben? 3. In welcher Form werden Kinder, die bei der Schuleingangsuntersuchung keinen Impfpass vorlegen, bei der Statistik zur Impfquote der Masernimpfung berücksichtigt? Zu 1. und 3.: Bei der Einschulungsuntersuchung wird die Anzahl der Impfdosen wie sie im Impfpass des Kindes dokumentiert sind übernommen. Zusätzlich wird das Datum (Monat /Jahr) der 2. Masernimpfung dokumentiert. Für die Impfmeldung nach § 34 Infektionsschutzgesetz wurden vom Robert Koch- Institut (RKI) zusammen mit den Ländern einheitliche Kriterien für die Berechnung der Impfraten erarbeitet, nach denen die Kinder, zu denen kein Impfpass vorgelegt wird, bei der Berechnung der Impfraten unberücksichtigt bleiben. Abweichend hiervon , aber in Rücksprache mit dem RKI, werden in Berlin jedoch diejenigen Kinder berücksichtigt, die nach Angaben der Eltern keinen Impfpass haben, weil sie glaubhaft komplett ungeimpft sind (d.h. in ihrem Leben keinerlei Impfung erhalten haben). Diese Kinder werden mit 0 dokumentierten Impfdosen bei allen Impfungen, so auch bei der Berechnung der Masernimpfraten, berücksichtigt. Die Größenordnung dieser Kinder liegt seit Jahren stabil bei rund 1 % der untersuchten Kinder (2014: 1,1%, 2015 und 2016: 0,9%). Die Impfraten gegen Masern werden gemäß den o. g. Kriterien in zwei Kategorien berechnet und ausgewiesen (vgl. jährliche Grundauswertungen): - Anteil der Kinder mit mindestens 1 Impfdosis - Anteil der Kinder mit 2 oder mehr Impfdosen. 2 Die Anteile beziehen sich auf alle untersuchten Kinder mit vorgelegtem Impfpass. 2. Bei wie vielen Kindern lag bei der Schuleingangsuntersuchung ein Impfpass bzw. lag er nicht vor (seit 2014 in absoluten und prozentualen Angaben)? Zu 2.: S. Tabelle Anlage 1 4. Wie hoch wäre die Impfquote der Masernimpfung aller schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs bei der Schuleingangsuntersuchung, wenn auch die Kinder mit eingerechnet werden, die keinen Impfpass vorlegen (seit 2014 in absoluten und prozentualen Angaben, aufgestellt nach Erst- und Zweitimpfung )? Zu 4.: Zu den Impfraten der Kinder ohne vorgelegten Impfpass liegen naturgemäß keine Informationen vor. Im schlechtmöglichsten Fall hätte keines der Kinder ohne Impfpass eine Impfung erhalten, im bestmöglichen Fall alle Kinder. Beide Szenarien sind jedoch nicht realistisch. Das Thema ist auch Gegenstand von Überlegungen und Analysen in der Fachwelt: „Die auf der Basis der vorgelegten Impfausweise berechneten Impfquoten stellen vermutlich eine leichte Überschätzung der erzielten Impfquoten dar. Bundesweite Daten zum Impfstatus von Kindern ohne Impfausweis liegen nicht vor. Ausbruchsuntersuchungen konnten jedoch zeigen, dass Kinder ohne Impfausweis in der Regel etwas schlechter geimpft sind als Kinder mit vorgelegten Impfdokumenten. In KiGGS [Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des RKI] waren Kinder ohne Impfpass häufiger seronegativ als solche mit diesem Dokument. Eine Analyse der Daten bei der Schuleingangsuntersuchung 2010 von Kindern ohne Impfdokumente in Brandenburg zeigte hingegen, dass sich der Impfstatus dieser Kinder nur minimal von denjenigen Kindern mit Impfdokumenten unterschied.“ (Zitat Epidemiologisches Bulletin 16/2015). Eine Modulation der Berliner Impfraten im Jahr 2007 unter Berücksichtigung von Sozialvariablen und Herkunft der Kinder anhand der Einschulungsdaten 2006 ergab keine relevanten Änderung in den Impfraten und steht damit im Einklang mit den oben zitierten Ergebnissen aus Brandenburg. Zusammenfassend können aus fachlicher Sicht keine verlässlichen, konkreten Impfraten unter Einbeziehung der Kinder ohne Impfpass berechnet werden. Berlin, den 26. September 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Anlage 1 zu S18_12232 der CDU-Fraktion Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % 2014 31.461 28.633 91,0 2.828 9,0 2015 31.867 28.664 89,9 3.203 10,1 2016 28.701 25.604 89,2 3.097 10,8 Tabelle 1: Anzahl der Kinder mit und ohne vorgelegten Impfpass und ihr jeweiliger Anteil an allen erstmals untersuchten Kindern bei den Einschulungsuntersuchungen in Berlin 2014 bis 2016 Anzahl untersuchter Kinder Jahr Kinder ohne vorgelegten ImpfpassKinder mit vorgelegtem Impfpass S18-12232 S18-12232 S18-12232anlage