Drucksache 18 / 12 234 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 06. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2017) zum Thema: Ampelanlage Heiligenseestraße/Konradshöher Straße und Antwort vom 21. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12234 vom 06.09.2017 über Ampelanlage Heiligenseestraße/Konradshöher Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die in der Antwort vom 12. April 2017 auf die Schriftliche Anfrage 18/10873 dargestellte schwierige Berechnung der Statik des Mastes für die Ampelanlage Heiligenseestraße/Konradshöher Straße mittlerweile abgeschlossen? Antwort zu 1: Für den Gemeinschaftsmast an der Lichtsignalanlage (LSA) Heiligenseestraße/ Konradshöher Straße liegt inzwischen eine freigegebene Statik vor. Frage 2: Worin bestanden im Einzelnen die Schwierigkeiten, welche zu einer über vierjährigen Bearbeitungszeit für die Berechnung eines einfachen Mastes geführt haben? Antwort zu 2: Wie bereits in der Antwort zu der Schriftlichen Anfrage 18/10873 ausgeführt, gibt es für LSA-Maste sowie für Gemeinschaftsmaste, also Maste, an denen sowohl Signalgeber einer LSA als auch eine Beleuchtung montiert werden, keine vorgegebene Norm. Auf Grund neuer EU-weiter Normen zu Lastannahmen (insbesondere Windlast) wurde es jedoch erforderlich, diese Maste neu zu dimensionieren und zu berechnen. Als erstes musste folglich die Berechnungsweise der Statiken geklärt werden. Insgesamt handelt es sich um 17 verschiedene reguläre Masttypen (ohne Sonderkonstruktionen), zu denen jeweils unterschiedliche Anbauten (Anzahl an montierten Signalgebern, Auslegerlänge, Beleuchtungsmittel, Verkehrszeichen, etc.) zu berücksichtigen sind. Über die Statik des einzelnen Mastes hinaus, ist zudem die Gründungsstatik mit teilweise unterschiedlichen Fundamenten zu berechnen. Bereits die erste Berechnung der Maststatiken nach neuer Dimensionierung der Maste hat bei diesem Umfang einen größeren Zeitbedarf erfordert. Die Statiken wurden zweimal von Prüfstatikern überprüft, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, wodurch aufwändige Klärungen erforderlich wurden. Da die Verwaltung in diesem Bereich keine eigene Fachkompetenz besitzt, mussten für alle Berechnungen und Prüfungen externe Fachkräfte beauftragt werden, was zusätzlichen Zeitaufwand bedeutete. 2 Frage 3: Wann ist die Aufstellung einer regulären Ampel an dieser Stelle vorgesehen? Antwort zu 3: Der neue Gemeinschaftsmast an der Lichtsignalanlage (LSA) Heiligenseestraße/ Konradshöher Straße wird voraussichtlich bis Ende des Jahres montiert werden. Frage 4: Besteht für die derzeit aufgestellte Behelfsampel eine Nachtabschaltung? Wird eine nächtliche Abschaltung für die spätere reguläre Ampel vorgesehen? Antwort zu 4: Die Montage des Gemeinschaftsmastes stellt eine reine Instandsetzungsmaßnahme dar, eine Änderung der Signalisierung ist in diesem Zusammenhang nicht geplant. Die LSA verfügt derzeit über keine Nachtabschaltung. Berlin, den 21.09.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12234 S18-12234a