Drucksache 18 / 12 236 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 06. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2017) zum Thema: Entwässerungsgräben in Heiligensee II und Antwort vom 22. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12236 vom 06. September 2017 über Entwässerungsgräben in Heiligensee II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Zustand des Grimbartgrabens und des Wiesengrabens in Heiligensee? Antwort zu 1: Der Grimbartgraben und der Wiesengraben in Berlin-Reinickendorf, Ortsteil Heiligensee befinden sich in einem funktionstüchtigen Zustand, um das normal anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß abzuleiten. Bedingt durch eine hohe Wildschweinpopulation, durch das Queren der Gräben durch Passanten an dafür nicht vorgesehenen Stellen, durch Starkregenereignisse sowie durch die Entsorgung von Garten- und Siedlungsabfällen in den Gewässerprofilen ergeben sich regelmäßig Veränderungen an den Gewässerböschungen und an der Gewässersohle, so dass die Abflussquerschnitte im Grabensystem "Heiligensee" teilweise eingeengt sind. Diese Einengungen der Abflussquerschnitte werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung auf der Grundlage des Berliner Wassergesetzes dauerhaft beseitigt (siehe Antwort zu Frage 2). Frage 2: Wann (bitte genaue Daten angeben) sind beide Gräben in den letzten drei Jahren gewartet und/oder gereinigt worden und welche Arbeiten wurden dabei jeweils im Einzelnen ausgeführt? Antwort zu 2: In den letzten drei Jahren wurden nachfolgend aufgeführte Arbeiten/ Maßnahmen durchgeführt: 2 Grimbartgraben: Jeweils dienstags wöchentliche Schwerpunktreinigung an den Rechen, Durchlässen und im Gewässerprofil; in der 25. und 26. bzw. in der 39. und 40. Kalenderwoche Mahd der Böschungen sowie in der 40. und 41. Kalenderwoche Sohlräumung mit einer Entfernung von ca. 10 cm Sediment in Handarbeit. Wiesengraben: Jeweils dienstags wöchentliche Schwerpunktreinigung an den Rechen, Durchlässen und im Gewässerprofil; in der 23. und 24. bzw. in der 41. und 42. Kalenderwoche Mahd der Böschungen sowie in der 40. Kalenderwoche Sohlräumung mit einer Entfernung von ca. 10 cm Sediment in Handarbeit. Fallweise werden beobachtete oder gemeldete Einengungen des Gewässerprofiles zusätzlich außerplanmäßig beseitigt. Frage 3: In welchen Zustand befindet sich die Ableitung des Erlengrabens in den Heiligensee und ist es zutreffend, dass diese Ableitung für einige Zeit nicht genutzt wurde? Welche Gründe sprachen dafür? Ist dieser Abfluss wieder gewährleistet? Antwort zu 3: Nicht der Erlengraben, sondern der Eschengraben entwässerte ehemals über den Heiligenseegraben in den Heiligensee. Diese Verbindung des Heiligenseegrabens zum Heiligensee wurde vor einigen Jahren (das genaue Datum ist hier unbekannt) abgemauert. Das Wasser aus dem Eschengraben wird aktuell in einen Regenwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe geleitet. Frage 4: Im Jahr 2016 wurde die Regenwasserableitung am Grimbartgraben am Bekassinenweg erneuert. Hat sich dadurch die zu entwässernde Straßenfläche und damit die in den Graben eingeleitete Wassermenge verändert? Antwort zu 4: Den Berliner Wasserbetrieben ist am 29.10.1996 eine wasserbehördliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Grimbartgraben erteilt worden. Diese ist unbefristet. Das in den Grimbartgraben eingeleitete Niederschlagswasser wird dabei zum einen den Einzugsgebieten des Bekassinenweges von „An der Wildbahn“ bis Grimbartgraben einschließlich der Kreuzungsbereiche der einmündenden Straßen sowie zum anderen aus dem Einzugsgebiet der Heiligenseestraße vom jeweiligen Hochpunkt bis Bekassinenweg von Heiligenseestraße bis Grimbartgraben gesammelt. Es existieren zwei Einleitungsstellen. Einleitstelle Am Dachsbau: Straßenentwässerung an der Straße am Dachsbau von An der Wildbahn bis Grimbartgraben einschließlich der Kreuzungsbereiche der einmündenden Straßen angeschlossene Fläche 1,1 ha sowie Straßenentwässerung der Heiligenseestraße von Hochpunkt bis Am Dachsbau und Am Dachsbau von Heiligenseestr. bis Grimbartgraben angeschlossene Fläche 0,9 ha. Einleitstelle Bekassinenweg: Straßenentwässerung im Bekassinenweg von An der Wildbahn bis Grimbartgraben einschließlich der Kreuzungsbereiche der einmündenden Straßen. angeschlossene Fläche 1,1 ha sowie Straßenentwässerung der 3 Heiligenseestraße vom jeweiligen Hochpunkt bis Bekassinenweg und Bekassinenweg von Heiligenseestr. bis Grimbartgraben angeschlossene Fläche 1,4 ha. Die Erneuerung der Regenwasserleitung im Bekassinenweg erfolgte im Zeitraum vom 21.07.2015 bis 26.03.2017. Die Berliner Wasserbetriebe haben zuständigkeitshalber für die Regenentwässerung zu den Straßenflächen folgende Angaben übermittelt: Nördlich des Bekassinenweges Nr. 20/21 ist ein Straßenabschnitt auf einer Länge von ca. 205 m hinzugekommen, von dem zuvor aufgrund der Höhenverhältnisse kein Regenwasser zum Grimbartgraben abfloss. Daraus ergibt sich eine Erhöhung von ca. 4.000 m² abflusswirksamer Fläche. Frage 5: Was ergab die Überprüfung der Folgen, die sich aus der Baumaßnahme für den Grimbartgraben und im weiteren Verlauf für den Wiesengraben und die Ableitung in den Heiligensee ergeben im Hinblick auf Wassermengen, Verunreinigungen und eventuellen weiteren Belastungen? Antwort zu 5: Im Hinblick auf Wassermengen, Verunreinigungen und eventuellen weiteren Belastungen haben sich aus Sicht der Gewässerunterhaltung aus der Baumaßnahme am Grimbartgraben keine negativen Veränderungen ergeben. Frage 6: Wann plant der Senat, die „verstärkte Einbeziehung der Grundstückseigentümer“ umzusetzen, die in der Antwort in der Schriftlichen Anfrage 18/11943 in Aussicht gestellt ist? Was genau versteht der Senat unter „verstärkter Einbeziehung“? Gibt es bereits erste Gesprächstermine oder Ergebnisse? Antwort zu 6: Die in der Schriftlichen Anfrage 18/11943 erwähnte „verstärkte Einbeziehung der Grundstückseigentümer“ ist eine zunächst zukunftsorientierte abstrakte Feststellung, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richtet, demnach die Anpassung an den Klimawandel nicht nur durch staatliches Handeln zu lösen sein wird, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. In der Verantwortung der Grundstückseigentümer liegen u.a. gebäudebezogene Maßnahmen. Insofern gibt es keine konkreten Gesprächstermine für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Heiligensee. Siehe auch Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage 18/11943. Berlin, den 22.09.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12236 S18-12236