Drucksache 18 / 12 241 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jessica Bießmann (AfD) vom 08. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. September 2017) zum Thema: Verheiratete Kinder unter 18 Jahren und Antwort vom 16. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Jessica Bießmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12 241 vom 08. September 2017 über Verheiratete Kinder unter 18 Jahren ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ehen von in Berlin gemeldeten Personen gab es am 30. Juni 2017, bei denen einer der Ehepartner noch minderjährig ist? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und dem Alter beider Ehepartner sowie nach Nationalität der Ehepartner und dem Land der Eheschließung. 3. Wie viele der Personen, nach denen in Frage 1 und 2 gefragt wurde, haben bereits selber Nachkommen, die aus der aktuellen Ehe oder aus anderen Verbindungen stammen oder die außerhalb von Ehen geboren wurden? Zu 1. und 3.: Zur Beantwortung der Fragen 1.und 3. wird auf die nachfolgende tabellarische Auswertung des Berliner Melderegisters zum Stichtag 30. Juni 2017 verwiesen: Seite 2 von 5 Eheschließung Land Kinder in der Ehe Minderjährige/r Ehegatte/in Alter Staatsangehörigkeit minderjähriger Ehegatte/in Aktueller Wohnort minderjähriger Ehegatte/in Ehegatte/ in Alter Staatsangehörigkeit Wohnort Bulgarien 1 16 bulgarisch Charlottenburg- Wilmersdorf 21 bulgarisch Charlottenburg- Wilmersdorf nicht bekannt 1 16 syrisch Charlottenburg- Wilmersdorf 22 syrisch Charlottenburg- Wilmersdorf Bulgarien 1 16 bulgarisch Friedrichshain- Kreuzberg 19 bulgarisch Friedrichshain- Kreuzberg nicht bekannt 0 16 syrisch Lichtenberg 18 syrisch keine Angabe Polen 1 16 polnisch Marzahn- Hellersdorf 23 polnisch Marzahn- Hellersdorf Afghanistan 0 16 afghanisch Mitte 25 afghanisch Lichtenberg Syrien 0 16 syrisch Spandau 34 ungeklärt Spandau Irak 1 16 irakisch Spandau 22 irakisch Spandau nicht bekannt 0 16 syrisch Treptow- Köpenick 22 keine Angabe nicht in Berlin Syrien 1 16 syrisch Treptow- Köpenick 24 syrisch Treptow- Köpenick nicht bekannt 0 17 afghanisch Charlottenburg- Wilmersdorf 24 afghanisch Charlottenburg- Wilmersdorf nicht bekannt 1 17 syrisch Friedrichshain- Kreuzberg 26 syrisch Friedrichshain- Kreuzberg Montenegro 1 17 montenegrinisch Marzahn- Hellersdorf 20 montenegrinisch Marzahn- Hellersdorf Griechenland 1 17 griechisch Mitte 22 griechisch Mitte Bulgarien 0 17 bulgarisch Mitte 22 bulgarisch Mitte nicht bekannt 0 17 libanesisch Mitte 19 libanesisch Mitte Deutschland 0 17 afghanisch Neukölln 32 keine Angabe nicht in Berlin Syrien 1 17 syrisch Pankow 26 syrisch Pankow Griechenland 2 17 griechisch Pankow 18 griechisch Pankow Deutschland 0 17 deutsch Reinickendorf 21 deutsch/ libanesisch Reinickendorf Seite 3 von 5 Eheschließung Land Kinder in der Ehe Minderjährige/r Ehegatte/in Alter Staatsangehörigkeit minderjähriger Ehegatte/in Aktueller Wohnort minderjähriger Ehegatte/in Ehegatte/ in Alter Staatsangehörigkeit Wohnort Griechenland 0 17 griechisch Reinickendorf 18 griechisch Reinickendorf Afghanistan 0 17 afghanisch Reinickendorf 23 afghanisch Reinickendorf Österreich 1 17 österreichisch Spandau 19 österreichisch Spandau Libanon 1 17 libanesisch Spandau 30 libanesisch Spandau nicht bekannt 0 17 syrisch Tempelhof- Schöneberg 29 syrisch Tempelhof- Schöneberg nicht bekannt 2 17 bulgarisch Treptow- Köpenick 27 bulgarisch Treptow- Köpenick Polen 1 17 polnisch Treptow- Köpenick 19 polnisch Treptow- Köpenick Syrien 0 17 syrisch nicht in Berlin 35 keine Angabe Pankow Seite 4 von 5 2. Gibt es in Berlin gemeldete minderjährige Personen, die in einer Ehe mit einer anderen minderjährigen Person leben und deren Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde? Wenn ja, dann bitte aufschlüsseln nach Alter und Herkunft beider Ehepartner und dem Jahr und dem Land der Eheschließung sowie den Bezirken, in denen diese Personen gemeldet sind. Zu 2.: Nein. 4. Wie viele Nachkommen, nach denen in Frage 3 gefragt wurde, sind von so genannter „Kinderarmut“ betroffen? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Alter und Herkunft der Eltern. Bitte angeben, welche Definition in „Kinderarmut“ der Berliner Senat beziehungsweise die Berliner Bezirke dabei zugrundlegen Zu 4.: Dem Senat liegen keine Daten vor, die eine Beantwortung der Frage nach Nachkommen aus Ehen von minderjährigen Eltern, die von Kinderarmut betroffen sind, möglich machen. Der Senat stützt sich auf folgende Definition von Kinderarmut: Aufwachsen in Armut bedeutet für Kinder und Jugendliche mehr als ein Zustand von materieller Unterversorgung. Kinder, die unter Armutsbedingungen leben, erfahren neben den Sorgen (ihrer Eltern) um den täglichen Familienbedarf vor allem einen Mangel an sozialer und kultureller Teilhabe, an gesundheitsförderlichen Bedingungen oder auch Bildungsförderung. Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bildungskarriere sind geringer. Damit ist Kindern ein Aufwachsen im Wohlergehen erschwert und ihre Möglichkeiten in der Zukunft werden beschränkt. Eine kindbezogene Armutsprävention legt in erster Linie den Fokus auf das Kind bzw. den Heranwachsenden und die dazugehörende Familie. Dafür ist ein mehrdimensionales, nicht allein auf das Familieneinkommen bezogenes Verständnis von Armut notwendig. Zugleich ist der familiäre Zusammenhang/die Gesamtsituation des Haushalts, in dem das Kind lebt und auch der Sozialraum/das soziale Umfeld, in dem sich Heranwachsende bewegen zu berücksichtigen. Über die Definition für die Erfassung und Bewertung von Armut in den Bezirken kann hier keine allumfassende Aussage getroffen werden, da je nach Fokus auf die einzuschätzende Situation unterschiedliche Parameter in den Mittelpunkt rücken können. Zentraler Indikator im Bereich „Einkommensarmut und Einkommensverteilung“ ist die Armutsgefährdungsquote (oder synonym die Armutsrisikoquote). Sie ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird gemäß dem Standard der Europäischen Union definiert als der Anteil der Personen, deren Einkommen weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Bevölkerung beträgt. Als relativ einkommensarm bzw. armutsgefährdet gelten demnach Personen, deren Äquivalenzeinkommen unter diesem Schwellenwert liegt. Seite 5 von 5 Zur Beschreibung von Armut können verschiedene Definitionen herangezogen werden. In der Wissenschaft besteht Einigkeit darin, dass es nicht die eine richtige Definition von Armut beziehungsweise die eine richtige Armutsmessung gibt. Berlin, den 16. September 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12241 S18-12241