Drucksache 18 / 12 245 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 11. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Elberskirchen-Hirschfeld-Haus in Berlin und Antwort vom 27. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12245 vom 11. September 2017 über Elberskirchen-Hirschfeld-Haus in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange wird der Senat für die fachliche Bewertung der Machbarbarkeitsstudie zum Aufbau eines Elberskirchen-Hirschfeld-Hauses in Berlin benötigen? Zu 1.: Die durch eine Zuwendung des Senats finanzierte und von der Belius GmbH erarbeitete Machbarkeitsstudie zu einem Elberskirchen-Hirschfeld-Haus (im Folgenden „E2H“) der Initiative Queer Nations e. V. liegt dem Senat seit Juli 2017 vor. Der Senat unterstützt die Idee eines Elberskirchen-Hirschfeld-Hauses ausdrücklich und begrüßt den in der Machbarkeitsstudie erkennbaren Willen der verschiedenen Projektpartnerinnen und Projektpartner, eine Reihe unterschiedlicher Projekte und Institutionen der LSBTIQ-Community an einem zentralen Ort für queere Kultur, Geschichte, Wissenschaft und Bildung in Berlin zu bündeln. Angesichts erforderlicher Abstimmungen zwischen den betroffenen Senatsverwaltungen, offener Fragen hinsichtlich möglicher Standorte und Finanzierungen des Projekts und noch ausstehender verbindlicher Verabredungen zwischen den Projektpartnerinnen und Projektpartnern ist eine abschließende Stellungnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Zur Beantwortung dieser offenen Fragen befindet sich der Senat in regelmäßigen Gesprächen mit den Initiatorinnen und Initiatoren des Projekts. Seite 2 von 3 2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsaufstellung und einem ersten Mittelbedarf für die Projektentwicklung schon im nächsten Jahr, wie wird der Senat die Finanzierung erster Planungs-, Entwicklungs - und Realisierungsarbeiten zum Aufbau eines Elberskirchen-Hirschfeld-Hauses auch im Haushaltsvollzug 2018/2019 gewährleisten können, wenn die Entscheidung zum Aufbau dieses Zentrums erst nach In-Kraft-Setzen des Haushaltsgesetzes 2018 getroffen werden sollte? Zu 2.: Da das Vorhaben noch keine Veranschlagungsreife besitzt, konnte im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/19 für das Projekt E2H keine Vorsorge getroffen werden. Die Fertigstellung und Vorstellung der Machbarkeitsstudie erfolgte nahezu zeitgleich mit dem Senatsbeschluss zum Entwurf des Doppelhaushalts 2018/19. Dieser wird derzeit im Abgeordnetenhaus beraten. Den Entscheidungen des Parlaments kann der Senat nicht vorgreifen. 3. Welche genauen administrativen Verfahrensschritte sind zu welchem Zeitpunkt von Senat und Bezirk einzuleiten, um die bauliche Realisierung eines Elberskirchen-Hirschfeld-Hauses bis zum Jahr 2023 zu erreichen (bitte die einzelnen Verfahrensschritte auflisten)? Zu 3.: Die Frage wird für Bauprojekte allgemeingültig beantwortet. Voraussetzung für jedes bauliche Investitionsvorhaben ist, dass die jeweiligen Bedarfe der Projektpartnerinnen und Projektpartner detailliert dargestellt und untereinander abgestimmt sind und der Nachweis der Finanzierung von Investition und Betrieb erbracht ist. Erforderliche Verfahrensschritte sind abhängig von der konkreten Ausgestaltung eines Bau-Projekts. Für den Fall, dass ein Bestandsgebäude für neue Zwecke hergerichtet und umgenutzt werden soll, wäre die Umsetzbarkeit der konkreten, ggf. von der jeweiligen finanziellen Leistungskraft möglicher Projektpartnerinnen und Projektpartner abhängigen Raum- und Funktionsanforderungen im Rahmen einer Einpassplanung festzulegen . Auf Grundlage einer Genehmigungsplanung wäre die Genehmigungsfähigkeit der Umbauten und Umnutzungen mit der Genehmigungsbehörde (Bezirksamt) zu klären. Daran schließe sich die Phase der Realisierung an, die auf Grundlage der sich aus der Bauplanung und den Auflagen der Baugenehmigung ergebenden Parameter erfolgt. Für den Fall, dass ein Neubau errichtet werden soll, wäre zur Klärung der Projektgrundlagen zunächst ein Raum- Funktions- und Ausstattungsprogramm zu erstellen, das die räumlichen Qualitäten und Quantitäten sowie die Funktionalität der Räume untereinander klärt. Bei einem Standort mit stadträumlicher Bedeutung wäre im Anschluss die Durchführung eines Architekturwettbewerbs angezeigt, der wesentliche Rahmenbedingungen für die anschließende Vor- sowie der Genehmigungsplanung setzt. Mit der Baugenehmigung liegt die entscheidende Voraussetzung für den Baustart vor. Bei Baumaßnahmen, für die der Senat die Bedarfsträgerschaft innehat, finden die Vorgaben der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) Anwendung, auf die ergänzend hingewiesen wird. Seite 3 von 3 Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Berlin, den 27.09.2017 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12245 S18-12245