Drucksache 18 / 12 250 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 11. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO) II und Antwort vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 250 vom 11. September 2017 über Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO) II ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb ist ausgerechnet die Senatsverwaltung für Justiz nicht willens oder in der Lage, die gemeinsame Geschäftsordnung I einzuhalten, da sie z.B. auf ihrer Internetpräsenz nicht entsprechend der Norm des § 2 Abs. 2 GGO I formuliert (https://www.berlin.de/staatsanwaltschaft/wir-ueber-uns/berufe-in-der-justiz/) und die Hausleitung keine Eingangsbestätigung auf Akteneinsichtsgesuche des Unterzeichners (etwa zum sogenannten Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung) verschickt? Zu 1.: Die Anfrage ist zum Anlass genommen worden, sämtliche Organisationseinheiten des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung nochmals auf die Vorgaben der GGO I hinzuweisen und ggf. entsprechende Korrekturen auf den Internetseiten vorzunehmen. Bei der fehlenden Eingangsbestätigung handelt es sich um einen Einzelfall, der nicht auf grundsätzliche Verfahrensmängel schließen lässt. Die ordnungsgemäße Bearbeitung aller Vorgänge ist sichergestellt. 2. Weshalb liegen entgegen §§ 6,7 GGO I keine aktuellen, dem Stand dieser Legislaturperiode entsprechenden Organisations- und Geschäftsverteilungspläne betreffend die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und ihre nachgelagerten Behörden im Landesarchiv vor? Zu 2: Die aktuellen Organisationspläne (Organigramme) aller Behörden aus dem Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sind dem Landesarchiv ebenso bereits übermittelt worden, wie die Geschäftsverteilungspläne für die Abteilungen im Stammhaus der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. 2 Eine vollständige Übermittlung ggf. noch fehlender Geschäftsverteilungspläne aus dem Geschäftsbereich für diese Legislaturperiode an das Landesarchiv Berlin wird nach § 7 Abs. 6 GGO I umgehend nachgeholt. Berlin, den 26. September 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12250 S18-12250