Drucksache 18 / 12 252 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 08. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Kosten für Abschiebungen abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber und Antwort vom 27. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12252 vom 08.September 2017 über Kosten für Abschiebungen abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im 1. HJ des Jahres 2017 wurde die Zahl der abgelehnten Asylbewerber in Berlin mit über 11.400 angegeben. Wie viele dieser abgelehnten Asylbewerber wurden bis zum 1.9.2017 abgeschoben? Zu 1.: Zum Stand 31.08.2017 sind 1.184 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber abgeschoben worden. 2. Des Weiteren wurde die Zahl der ausreisepflichtigen Personen durch den Senat mit 40.095 angegeben. Wie viele dieser Personen wurden im Jahr 2017 bis zum 1.9.2017 abgeschoben? Zu 2.: Zu dieser Frage kann keine Aussage getroffen werden. Bei der genannten Zahl von 40.095 Personen handelte es sich um rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber zum Stichtag 31.03.2017 (vgl. Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11075). Nicht für alle Personen dieses Personenkreises liegen die Abschiebungsvoraussetzungen des § 58 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor. So sind auch Personen erfasst, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, die mittlerweile jedoch aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten haben. Seite 2 von 2 3. Wie hoch waren die Kosten für die Abschiebungen der Personen zu 1. und 2.? Bitte um eine Einzelaufstellung 4. In welcher Höhe bewegen sich die geplanten Kosten für Abschiebungen der Personen aus 1. und 2.? Wir erbitten eine Einzelaufstellung nach Land der Herkunft und der monetären Planung pro Person. 5. In welchem Punkt der Einzelpläne für den Haushalt sind diese Kosten (2 und 3) aufgeführt? Zu 3. - 5.: Die Kosten für Abschiebungen und Rückführung von Ausländerinnen und Ausländern sind im Einzelplan 05 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Kapitel 0541 (Der Polizeipräsident in Berlin -Direktion Einsatz-) Titel 540 11 (Überführungen, Überstellungen) etatisiert. Aus diesem Titel werden die Kosten für Häftlingsüberführungen, Abschiebungen und Rückführungen von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich eventueller Passersatzkosten geleistet. Die tatsächlichen Ausgaben betrugen 2016 1.086.091,98 €. Eine genaue Auflistung der Personen zu Frage 1 und 2 nach Herkunftsland existiert nicht. 6. In welcher Höhe beteiligt sich der Bund an den Kosten der Abschiebungen? Zu 6.: Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten der Abschiebung. Berlin, den 27. September 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12252 S18-12252