Drucksache 18 / 12 254 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Planungen zum Hochhausbau und Antwort vom 21. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 254 vom 31.08.2017 über Planungen zum Hochhausbau Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Laut Pressebericht der Morgenpost vom 31.8.17 (https://www.morgenpost.de/berlin/article211758487/27- neue-Wohntuerme-sollen-in-Berlin-gebaut-werden.html) sind in Berlin 27 Hochhäuser geplant. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Planungsstand, Standorten, Höhe und Geschosszahl? Antwort zu 1: Der in der Frage aufgeführte Link verweist auf eine Meldung der Berliner Morgenpost, datiert auf den 30.08.2017. Danach sollen laut einer aktuellen Studie der Bulwiengesa AG Frankfurt/M. in Berlin bis 2022 27 Wohnhochhäuser entstehen. Telefonische Nachfragen bei den Niederlassungen der Bulwiengesa in Berlin und Frankfurt/M. ergaben, dass sich die Informationen der Berliner Morgenpost auf einen im Juni 2017 gehaltenen Vortrag des Niederlassungsleiter Rhein/Main der Bulwiengesa bezogen. Dieser Vortrag habe sich – mit aktualisierten Zahlen – auf den „Pandion Marktreport Wohnhochhaus 2016“ der Bulwiengesa bezogen. In dieser Studie sind, von wenigen Beispielen abgesehen, keine konkreten Hochhausvorhaben benannt. Insofern kann der Senat keine konkreten Erkenntnisse zu den benannten 27 Hochhäusern vortragen. Zu verweisen ist noch darauf, dass der Report alle Gebäude erfasste, die bauordnungsrechtlich als Hochhäuser gelten. Die Bauordnung für Berlin definiert als Hochhaus ein Gebäude, bei dem die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, im Mittel 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Ferner wurde ein Realisierungszeitraum von 2010-2020 (im o.g. Vortrag aktualisiert auf 2012 – 2022) erfasst. Unter den 27 Hochhäusern befinden sich also sowohl bereits realisierte, wie auch noch geplante Vorhaben. 2 Frage 2: Wie viele Wohnungen werden dort entstehen und wer sind die Bauherren? Antwort zu 2: Da dem Senat nicht bekannt ist, um welche Wohnhochhäuser es sich im Einzelnen handelt, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Berlin, den 21.09.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12254 S18-12254