Drucksache 18 / 12 255 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 27. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Bauvorhaben Stadt und Land GmbH, Otto-Franke-Straße 68,70 und 74, Berlin Adlershof und Antwort vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12255 vom 27.08.2017 über Bauvorhaben STADT und LAND GmbH, Otto-Franke-Straße 68,70 und 74, Berlin Adlershof Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen STADT und LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahmen wurden von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Für wann ist der konkrete Baubeginn vorgesehen? Antwort zu 1: Der konkrete Termin für den Baubeginn steht noch nicht fest. Es wird davon ausgegangen, dass Ende des Jahres 2017 der Zuschlag für den ausführenden Generalunternehmer (GU) erteilt werden kann. Im Anschluss wird der GU die Ausführungsplanung erstellen, so dass voraussichtlich im Frühjahr 2018 mit dem Bau begonnen werden kann. 2 Frage 2: Gibt es einen konkreten Termin für die angekündigte Anwohnerversammlung? Antwort zu 2: Gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohner sowie anderen Interessierten wurde bereits mehrfach kommuniziert, dass die nächste Anwohnerversammlung erst stattfinden wird, wenn der GU gebunden und der Termin- und Bauablaufplan festgelegt werden konnte. Die STADT UND LAND verfolgt das Ziel, möglichst konkrete Informationen zum Ablauf der Baumaßnahme zu geben. Frage 3: Gab es seit dem 29.03.2017 direkte Gespräche mit den Mietern Otto-Franke-Straße 68,72 und 74 bzw. mit den Anwohnern / der Verwaltung der direkt angrenzenden Häuser Büchnerweg 65, 65 a und 67, sei es als Einzel- oder Gruppengespräch? Wenn JA, mit welchem Ergebnis? Wenn NEIN, warum nicht? Antwort zu 3: Lediglich ein Mieter hat bisher das Angebot zum Einzelgespräch angenommen. Dies fand bereits am 25.10.2016 statt. Ein Vor-Ort-Termin mit dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bezirksamtes fand auf Anfrage des Mieters am 03.05.2017 statt. Weitere Gespräche wurden von den Anwohnerinnen und Anwohner nicht gewünscht und es gab auch sonst keine weiteren Nachfragen. Frage 4: Hat es mittlerweile eine planungsrechtliche Prüfung der Zuständigkeit des Bauvorhabens für den hinteren Grundstücksbereich insbesondere mit der Fragestellung der Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes und der Einhaltung gesunder Wohnverhältnisse gegeben, wie sie in einem Schreiben des Bezirksamtes Treptow- Köpenick vom 29.02.2015 und im Schreiben des Petitionsausschusses vom 21.04.2016 angekündigt wurde? Wenn JA, mit welchem Ergebnis? Wenn NEIN, warum hat es diese Prüfung bisher nicht gegeben? Antwort zu 4: Die planungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit des Bauvorhabens ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt. Eine weitere planungsrechtliche Überprüfung der Zulässigkeit des Bauvorhabens wurde – wie gesetzlich vorgesehen – nochmals im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durchgeführt. Insbesondere wurde das Rücksichtnahmegebot und die Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wiederholt geprüft. Im Ergebniss konnte das Bezirksamt Treptow-Köpenick eine Verletzung von Nachbarrechten nicht erkennen und hat den Widersprüchen nicht abgeholfen und die Vorgänge zur Widerspruchsentscheidung an die zuständige Senatsverwaltung, Oberste Bauaufsicht, abgegeben. 3 Frage 5: Ist das Ergebnis bzw. die Dokumentation dieses Prüfungsverfahrens für die Mieter einsehbar? Wenn JA, wo? Wenn NEIN, warum ist dieser Vorgang nicht öffentlich? Antwort zu 5: Das BauGB sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit, z.B. von Anwohnerinnen und Anwohner nur bei B-Planverfahren vor, jedoch nicht bei Baugenehmigungen gem. § 34 BauGB. Informationsrechte über das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen ergeben sich aus dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Frage 6: Ist beabsichtigt im Zusammenhang mit der Bebauung der hinteren Grundstücksbereiche eine Verschattungsstudie zu erstellen? Wenn NEIN, warum nicht? Antwort zu 6: Es wurde keine gesonderte Verschattungsstudie erstellt, da die neu zu errichtenden Hofgebäude auf Grund des Sonnenverlaufs im Schatten der bestehenden Vorderhäuser liegen werden. Bei der Erteilung der Baugenehmigungen wurden hierzu alle relevanten bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere die des Nachbarschutzes, geprüft. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im Rahmen des Bauvorhabens gewährleistet. Berlin, den 26.09.2017 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12255 S18-12255