Drucksache 18 / 12 256 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 08. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Eigentümer = Strohmann: Wem gehört die Rigaer Str. 94? und Antwort vom 25. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 256 vom 8. September 2017 über Eigentümer = Strohmann: Wem gehört die Rigaer Str. 94? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, wer der Eigentümer der Immobilie in der Rigaer Straße 94 ist bzw. welche natürliche Person sich hinter der im Grundbuch eingetragenen Lafone verbirgt? Zu 1.: Dem Senat ist die Grundbuchlage bekannt, die über die Eigentumsverhältnisse Auskunft gibt und berechtigten Personen auf Antrag vom Grundbuchamt mitgeteilt wird. Es besteht keine Kenntnis über weitere Umstände. 2. Was unternimmt der Senat gegen die vermutete Eigentumsverschleierung im Zusammenhang mit der Eintragung eines Eigentümers für die Immobilie Rigaer Str. 94 ins Grundbuch, dessen wahre Identität laut Presseberichten durch einen Strohmann verdeckt worden sein soll? Zu 2.: Dem Senat sind keine Umstände bekannt, die über die Grundbuchlage hinausgehen . 3. Trifft es zu, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer der Rigaer Str. 94 für ein Berliner Gericht nicht erreichbar ist bzw. Zustellungen nicht möglich sind? Zu 3.: Nein. Die Eigentümerin war soweit erforderlich für das Grundbuchamt Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg erreichbar. Es trifft nicht zu, dass Zustellungen nicht möglich gewesen wären. 4. Treffen Presseberichte zu, wonach der Eigentümer der Rigaer Str. 94 bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sein soll bzw. in Konflikte im Bereich der organisierten Kriminalität geraten sein soll? Zu 4.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. 5. Gab bzw. gibt es Bestrebungen des Senats, mit dem Eigentümer der Rigaer Str. 94 das Gespräch zu suchen bzw. wie viele Gespräche bisher wurden mit wem geführt (Bitte einzeln Datum und Teilnehmer aufführen)? 2 Zu 5.: Die Polizei Berlin steht anlassbezogen seit mehreren Jahren mit bevollmächtigten Vertretern der jeweiligen Eigentümer in Kontakt. Eine Dokumentation über die einzelnen Gespräche erfolgt nicht. 6. Was hat der Senat bisher unternommen um die Identität des Eigentümers Rigaer 94 aufzuklären und welche Erkenntnisse hat er dabei gewonnen? Zu 6.: Eigentümerin des Grundstücks ist eine juristische Person. Weitergehende Erkenntnisse zu der Gesellschaft liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 25. September 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12256 S18-12256