Drucksache 18 / 12 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 06. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Missbrauch von Briefwahlunterlagen und Antwort vom 25. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 260 vom 6. September 2017 über Missbrauch von Briefwahlunterlagen? --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die illegale Nutzung von Briefwahlunterlagen durch andere Personen, als den Wahlberechtigten? Gemeint ist hier das Fremdausfüllen von Briefwahlunterlagen in Alten- und Pflegeheimen z.B. durch Personal, oder das Fremdausfüllen von Wahlunterlagen durch lediglich eine Person innerhalb einer Familie für mehrere Familienangehörige, ohne deren Wissen. Zu 1.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über einen Missbrauch von Briefwahlunterlagen im Sinne der Fragestellung vor. Auch im Bereich der Strafverfolgungsbehörden sind solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. 2. Wie wird in den Bezirken sichergestellt, dass abgegebene / eingesandte Wahlscheine innerhalb der mehrwöchigen Briefwahlphase nicht manipuliert werden? 3. Wie oft werden die in den Briefwahllokalen stehenden Urnen geleert? 4. Sind die Urnen jeweils versiegelt? Wenn NEIN, warum nicht? 5. Durch wen werden sie geleert? Gibt es hier ein bestimmtes System, das Missbrauch ausschließt? 6. Wie werden die eingegangenen Wahlscheine zwischengelagert? 7. Wer hat die Berechtigung die Wahlurnen zwischenzeitlich zu leeren? Wie ist sichergestellt, dass keine Unterlagen hinzugefügt, manipuliert und / oder entfernt werden? 8. Wer hat überhaupt Zugang zu den zwischengelagerten Briefwahlunterlagen? 9. Kann der Senat ausschließen, dass die eingegangenen Briefwahlunterlagen in der Zeit, in der Sie in den Wahllokalen lagern manipuliert werden? Seite 2 von 3 Zu 2. bis 9.: Die Bezirksämter ergreifen an den organisatorischen Verhältnissen vor Ort ausgerichtete und bewährte Sicherungsmaßnahmen, um Manipulationen der Briefwahlunterlagen vorzubeugen. Ohne hierdurch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu gefährden, lässt sich allgemein festhalten, dass die zurückgesandten Briefwahlunterlagen nach ihrem Eingang im Bezirkswahlamt in verschlossenen Behältnissen (Urnen) und in besonders gesicherten Räumlichkeiten bis zum Wahltag verwahrt werden. Nach dem Eingang der Briefwahlunterlagen im Bezirkswahlamt haben nur noch die dort Beschäftigten sowie die Bezirkswahlleitung Zugang zu den Wahlunterlagen. Eine Versiegelung von Urnen ist in dieser Zeit regelmäßig nicht vorgesehen. Das Bundestagswahlrecht verlangt insoweit lediglich, dass die Unterlagen unter Verschluss zu halten sind (§ 74 Absatz 1 Satz 1 BWO). Dieses erfolgt jeweils in geeigneter Weise. Daneben werden weitere, von Bezirk zu Bezirk verschiedene Vorkehrungen getroffen , um die Vollständigkeit und die Unversehrtheit der eingegangenen Unterlagen bis zur Auszählung durch die Briefwahlvorstände am Wahltag sicherzustellen. Übliche Maßnahmen sind beispielsweise der Einsatz des Vier-Augen-Prinzips, regelmäßige - meist tägliche – Leerungen der Urnen in den Briefwahlstellen, Verschluss von Urnen durch einen Splint mit Vorhängeschloss und statistische Aufzeichnungen über die Anzahl von eingegangenen Wahlunterlagen. Der Senat geht davon aus, dass die getroffenen bewährten Sicherheitsvorkehrungen der Bezirkswahlämter einen vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen angemessenen Schutz vor Manipulationsversuchen bieten. 10. Was passiert mit Wahlunterlagen, die per Post angeliefert, oder auch persönlich beim Bezirksamt eingeworfen, vor dem Wahlsonntag erst am Freitagnachmittag oder am Samstag im Laufe des Tages, oder auch erst am Wahlsonntag eintreffen? Sind die Poststellen in den Bezirkswahlämtern an diesem Wochenende außerplanmäßig besetzt? 11. Wie ist gewährleistet, dass die Briefkästen der Bezirkswahlämter an diesen Tagen nochmals auf Inhalt geprüft und gegebenenfalls geleert werden? Zu 10.: Die Bezirkswahlämter haben organisatorische Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen , dass auch unmittelbar vor und am Wahlwochenende eingehende Wahlunterlagen noch den Briefwahlvorständen zur Auszählung am Wahlabend zugeleitet werden . So werden die Hausbriefkästen der Bezirksämter mehrfach am Wahlwochenende von den Beschäftigten des Bezirksamtes geleert. Die Deutsche Post liefert rechtzeitig eingeworfene Wahlbriefe sowohl am Samstag als auch am Sonntag an das jeweils zuständige Bezirkswahlamt aus. Die persönliche Abgabe von Briefwahlunterlagen beim zuständigen Bezirkswahlamt ist bis zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr möglich. Alle solchermaßen rechtzeitig eingehenden Wahlunterlagen werden direkt zum Auszählungsort gebracht. 12. Wie viele Wahlscheine sind bei der letzten Wahl in Berlin im September 2016 nicht mehr berücksichtigt worden, weil sie erst am Montag nach der Wahl aus den Briefkästen der Bezirkswahlämter geholt wurden? 13. Was passierte mit diesen Wahlscheinen? Seite 3 von 3 Zu 12. und 13.: Die Zahl der verspätet eingegangenen Briefwahlunterlagen wird regelmäßig nicht erfasst. Soweit Bezirkswahlämtern mit vertretbarem Aufwand dennoch Angaben möglich waren, ergibt sich hieraus eine Zahl von 254 verspätet eingegangenen Wahlbriefen. Die verspäteten Wahlbriefe wurden mit einem entsprechenden Vermerk versehen und werden bis zu ihrer Vernichtung verwahrt (§ 74 Absatz 5 BWO). Berlin, den 25. September 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12260 S18-12260