Drucksache 18 / 12 262 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 11. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2017) zum Thema: Erfolg der Mediationsverfahren an Berliner Gerichten und Antwort vom 29. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 262 vom 11. September 2017 über Erfolg der Mediationsverfahren an Berliner Gerichten ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mediationsverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO sind ab dem Jahr 2006 in Berlin, sortiert nach den jeweiligen Gerichten, jährlich durchgeführt worden? Zu 1.: Die gerichtsinterne Mediation wurde seit dem Jahr 2005 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchgeführt. Statistiken liegen nur eingeschränkt vor. Der am 26. Juli 2012 in Kraft getretene § 278 Abs. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) - bzw. § 36 Abs. 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - sieht vor, dass das Gericht sowohl für die Güteverhandlung als auch zu jedem anderen Zeitpunkt des Verfahrens das Verfahren zum Zwecke eines Güteversuches „vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen“ kann. Dabei steht den Güterichterinnen und Güterichtern frei, welche Methode der Konfliktbeilegung sie wählen. Die von der Güterichterin /dem Güterichter gewählte Methode wird statistisch nicht erfasst. Es kann daher keine Aussage dazu getroffen werden, ob in den ab 2013 aufgeführten Verfahren allein die Mediation zur Anwendung gekommen ist. Nach einer intern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch die Koordinierungsstelle für die gerichtliche Mediation an den Berliner Zivilgerichten erstellten Statistik wurden folgende Mediations- bzw. Güterichterverfahren durchgeführt: 2 Amtsgerichte Landgericht Kammergericht 2007 269 394 - 2008 161 416 34 2009 133 481 40 2010 125 542 35 2011 100 460 48 2012 92 512 57 2013 122 459 51 2014 153 449 50 2015 143 519 55 2016 127 509 61 Neben diesen, seit 2007, im Rahmen der internen Statistik erhobenen Daten wird seit 2014 nach den bundeseinheitlichen Statistikanordnungen erfasst, wie viele der erledigten Verfahren zuvor nach § 278 Abs. 5 ZPO (bzw. der entsprechenden Vorschrift des FamFG) an eine Güterichterin oder einen Güterichter verwiesen wurden. Die ab 2014 erstmals über die Datenverarbeitungssysteme der Gerichte erhobenen und in der Rechtspflegestatistik ausgewiesenen Daten sind als nicht valide anzusehen, da sie deutlich von den Daten der internen Statistik abweichen. Grund hierfür sind möglicherweise Eingabefehler bzgl. der in der Zählkarte neu geschaffenen Felder für das Güterichterverfahren und einer Verwechslung mit der Güteverhandlung vor dem Streitgericht. Um dem entgegen zu wirken, wurde für das elektronische Erfassungssystem im Jahr 2016 eine Eingabehilfe programmiert, die eine Verbesserung des Datenmaterials erwarten lässt. Vorbehaltlich dessen ergeben sich aus dieser, nach den bundeseinheitlichen Statistikanordnungen erfassten Statistik folgende Daten: Für die Zivilgerichte: Amtsgericht Wedding Amtsgericht Charlottenburg Amtsgericht Spandau Amtsgericht Pankow/ Weißensee Amtsgericht Schöneberg Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg 2014 30 11 0 1 31 14 2015 26 3 0 1 23 9 2016 24 4 1 1 30 11 Amtsgericht Neukölln Amtsgericht Köpenick Amtsgericht Lichtenberg Amtsgericht Mitte Landgericht Kammergericht 2014 0 21 10 13 1678 59 2015 9 19 0 21 1586 71 2016 5 21 0 21 405 58 Für die Familiengerichte: Amtsgericht Pankow/ Weißensee Amtsgericht Schöneberg Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg Amtsgericht Köpenick (seit 03.2016) Kammergericht 2014 24 52 35 - 12 2015 16 28 38 - 11 2016 0 17 43 0 10 3 2. Wie viele Richter - bitte als Vollzeitstellenäquivalent darstellen - wurden im Rahmen dieser Verfahren an den jeweiligen Gerichten in diesen Jahren eingesetzt? Zu 2.: Bei den zivilen Amtsgerichten werden den als Güterichterin oder Güterichter tätigen Richterinnen und Richtern Entlastungen gewährt, indem sie pro durchgeführter Mediation für 2 bis 3 Verfahren aus dem allgemeinen Turnus der Geschäftsverteilung genommen werden. Eine Hochrechnung auf Vollzeitäquivalente ist nicht möglich. Beim Landgericht in Zivilsachen wird seit 2008 eine prozentuale Entlastung gewährt, die sich für die mit der Mediation bzw. dem Güterichterverfahren betrauten Richterinnen und Richter in etwa aus der Zahl der mit Erfolg erledigten Verfahren im vorangegangenen Geschäftsjahr ergibt. Die Entlastung bestand wie folgt: 2009: 1,8 Vollzeitäquivalente 2010: 1,9 Vollzeitäquivalente 2011: 2,1 Vollzeitäquivalente 2012: 2,2 Vollzeitäquivalente 2013 - 2015: je 2,5 Vollzeitäquivalente 2016: 2,4 Vollzeitäquivalente 2017: 2,6 Vollzeitäquivalente Seit 2013 sind beim Kammergericht jährlich 0,4 Vollzeitäquivalente für die Güterichtertätigkeit vorgesehen. Für die Vorjahre liegt eine Statistik nicht vor. 3. Wie viele dieser Verfahren führten jeweils - bitte geordnet nach Gerichten und Jahren - zu einer Beilegung des Rechtsstreits? 4. Wie viele dieser Verfahren, die mit einer Streitbeilegung endeten, wurden in erster, wie viele in zweiter oder dritter Instanz durchgeführt? Zu 3. und 4.: Von der Koordinierungsstelle für die gerichtliche Mediation an den Berliner Zivilgerichten wurde die folgende Anzahl von Mediations- bzw. Güterichterverfahren benannt , die zur vollständigen Beilegung des Rechtsstreits führten: Amtsgericht Landgericht Kammergerichte 2007 150 226 - 2008 102 247 16 2009 97 327 21 2010 86 349 16 2011 66 301 27 2012 57 309 36 2013 93 283 33 2014 127 283 26 2015 118 299 29 2016 100 325 32 Sämtliche Verfahren vor den Amtsgerichten und etwa 90 % aller Verfahren vor dem Landgericht wurden in erster Instanz durchgeführt. Die übrigen Verfahren vor dem Landgericht und sämtliche Verfahren vor dem Kammergericht wurden in zweiter Instanz durchgeführt. 4 Vollständig beigelegt in Familiensachen: Amtsgericht Pankow/ Weißensee Amtsgericht Schöneberg Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg Amtsgericht Köpenick (seit 03.2016) Kammergericht (II. Instanz) 2014 41 33 93 - 5 2015 11 12 81 - 2 2016 5 3 148 0 7 Berlin, den 29. September 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12262 S18-12262