Drucksache 18 / 12 270 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 13. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2017) zum Thema: Bezirkliche Seniorenvertretungen und Antwort vom 29. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12270 vom 13. September 2017 über Bezirkliche Seniorenvertretung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine vollständige Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke um Stellungnahmen zu den Fragen 2 und 6 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt wurden und in die Beantwortung der Fragen 2 und 6 in Teilen eingeflossen sind. 1. Wie schätzt der Senat die Bedeutung der bezirklichen Seniorenvertretungen für die Berücksichtigung der Sichtweisen aller Generationen bei der Politik ein? Zu 1.: Die bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren in den Bezirken wahr und verstärken die gesellschaftliche Teilhabe und die Einbindung und Mitwirkung älterer Menschen in allen Lebensbereichen. In der Ausgestaltung dieser Funktion lt. Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz („Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin – BerlSenG“ § 4 Abs 3 Satz 1) ist das Engagement der in den bezirklichen Seniorenvertretungen tätigen Seniorinnen und Senioren eine sehr wichtige und gesetzlich verankerte Säule der Mitwirkung der älteren Generation in bezirklichen Aushandlungs- und Gestaltungs-Prozessen. Die besondere Bedeutung bezirklicher Seniorenvertretungen resümiert darüber hinaus aus den Anforderungen des demografischen Wandels, aus dem sich wiederum insbesondere 2 Bedarfe für bezirkliche, kieznahe Infrastrukturdienste und wohnortnahe Angebote herleiten. 2. Wie bewertet er die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales steht im engen arbeitspartnerschaftlichen Austausch mit den Landesseniorenmitwirkungsgremien, dem Landesseniorenbeirat und der Landesseniorenvertretung. Die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen sind sowohl Mitglieder des Landesseniorenbeirates als auch der Landesseniorenvertretung. Fachlich zuständige Dienstkräfte der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nehmen am Plenum des Landesseniorenbeirates und an Treffen der Landesseniorenvertretungen teil. Darüber hinaus steht die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im fachlichen regelhaft monatlichen Austausch mit den für Seniorenpolitik zuständigen Dienstkräften der Bezirke. Unter anderem in diesen genannten Arbeitszusammenhängen werden eine Vielfalt von alltagsbezogenen Arbeitsthemen und bezirklichen Problemstellungen der bezirklichen Seniorenvertretungen erkennbar. In der Zusammenarbeit werden die Anstrengungen und Aktivitäten bezirklicher Seniorenvertretungen auf vielfältigen bezirklichen Arbeitsfeldern besonders deutlich und deren Engagement vom Senat wertgeschätzt. Für eine aufgabennahe Bewertung der Arbeit bezirklicher Seniorenvertretungen sind die Einschätzungen der hierfür zuständigen Bezirke selbst heranzuziehen. Hierzu wurden die Bezirke um Zuarbeiten gebeten, die sich auszugsweise zusammengefasst wie folgt darstellen: Nach den Wahlen zu den Seniorenvertretungen erfolgt eine Organisations- und Findungsphase. Die Mitglieder der Seniorenvertretungen arbeiten aktiv in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung sowie in Arbeitsgruppen bzw. Interessenverbünden mit, bezirkliche Sprechstunden werden durchgeführt; die Seniorenvertretung ist Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Seniorenvertretungen sind ein wichtiger Partner für alle Belange älterer Menschen, sie werden zu relevanten Schwerpunkten einbezogen und weisen gezielt auf Probleme, Bedürfnisse und Handlungsnotwendigkeiten hin. Für ihren Einsatz zur Förderung einer aktiven Beteiligung der Seniorinnen und Senioren genießen die Seniorenvertretungen besondere Anerkennung. Die Bedeutung der Seniorenvertretung wächst mit dem Bekanntheitsgrad und den wahrnehmbaren Ergebnissen, der Bekanntheitsgrad muss durch Öffentlichkeitsarbeit gesteigert werden. Die Arbeit der Seniorenvertretung wird positiv eingeschätzt; eine enge und gute Zusammenarbeit ist gelebte Tradition. Eine bezirkliche Einschätzung besteht darin, dass eine vollumfängliche Organisationsunterstützung nicht leistbar ist und somit zu der Anregung führt, einheitliche personelle und finanzielle Rahmenbedingungen u.a. zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Unterstützung durch die Verwaltung zu schaffen. 3. Hält der Senat die organisatorische und strukturelle Einbindung der bezirklichen Seniorenvertretungen in allen Bezirken für ausreichend? Wenn nein, in welchen nicht? 4. Welche Verbesserungen hält der Senat für wünschenswert und was wird er tun, um dies umzusetzen? 5. Inwieweit hält der Senat eine gleichartige Verankerung der Rechte der Seniorenvertretungen in allen Bezirken für wünschenswert und wie will er dies gegebenenfalls voranbringen? 3 Zu 3., 4. und 5.: Für eine erfolgreiche Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in bezirklichen Angelegenheiten sind zielführende, angemessene strukturelle und organisatorische Regelungen unerlässlich. Der Rahmen für diese Regelungen wird durch die Inhalte des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes beschrieben. Die Ausgestaltung dieses Rahmens erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Unterstützungspflicht für die bezirklichen Seniorenvertretungen durch die für Seniorinnen und Senioren zuständigen Ämter der Bezirksverwaltungen ist gesetzlicher Standard lt. Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (§ 4). Der Senat wirkt auf die Einhaltung dieser bezirklichen Pflichten hin. 6. Wie beurteilt der Senat die Anerkennung der Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen durch die Bezirke, d.h. wird deren ehrenamtliche Arbeit durch die Verwaltung ausreichend unterstützt und anerkannt? Zu 6.: Eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ zwischen den bezirklichen Gremien und den bezirklichen Seniorenvertretungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechte und Pflichten liegt im Interesse einer aktiven Mitgestaltung älterer Menschen am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben im Bezirk. Die Unterstützung der Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen durch die Verwaltung ist nicht einheitlich in allen Bezirken. Auch hier gibt das Seniorenmitwirkungsgesetz einen Rahmen vor, die konkrete Umsetzung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Bezirks. Der Senat erwartet, dass die Formen und Inhalte der Einbeziehung bezirklicher Seniorenvertretungen durch die Gremien der Bezirke auch die Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen gebührend einschließen. Die Bezirke nutzen darüber hinaus berlinweite Instrumente der Anerkennungskultur für ehrenamtliches Engagement. So wurden z. B. in den Jahren 2016 und 2017 mehrere Mitglieder bezirklicher Seniorenvertretungen für die Auszeichnung mit der „Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement“ vorgeschlagen und geehrt. Für eine arbeitsnahe Beurteilung der Anerkennung der Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen sind die Einschätzungen der hierfür zuständigen Bezirke selbst heranzuziehen. Um Beachtung der unter Antwort zu Frage Nr. 2 auszugsweise zusammengefassten bezirklichen Zuarbeiten wird gebeten. 7. Hält der Senat die Gewährung von Sitzungsgeldern für die bezirklichen Seniorenvertretungen für wünschenswert? 8. Wenn nein, warum nicht? 9. Wenn ja, wie wird er dies bis wann umsetzen? Zu 7., 8. und 9.: Nach rechtskonformer Praxis erhalten Sitzungsgelder gemäß des „Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen , der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“ in Verbindung mit der dazu gehörigen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes u. a. Mitglieder von Beiräten, die in der Hauptverwaltung aufgrund von Rechtsvorschriften gebildet sind („Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“, § 1). Somit erhalten die berufenen Mitglieder bzw. die teilnehmende Stellvertreterin bzw. der teilnehmende Stellvertreter des Landesseniorenbeirates für jede Plenumssitzung des Beirates ein Sitzungsgeld i.d.H von 20,00 €. 4 Bezirkliche Seniorenvertretungen hingegen sind (siehe Antwort zu Frage 1) Interessenvertretungen. Der Maßgabe der Verordnung entsprechend ist daher kein Sitzungsgeld zu zahlen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass durch die für bezirkliche Seniorenvertretungen unterstützungspflichtigen Bezirke ggf. weitergehende Überlegungen zur künftigen Gewährung von Sitzungsgeldern für bezirkliche Seniorenvertretungen einzubringen sind. 10. Wie hoch war 2017 die Wahlbeteiligung in den einzelnen Bezirken bei den Seniorenvertretungen jeweils und hält der Senat diese Wahlbeteiligung für ein Zeichen breiter Verankerung dieses Gremiums im Bewusstsein der Zielgruppe? 11. Wenn nein, wie will er die Wahlbeteiligung künftig signifikant erhöhen? Zu 10. und 11.: Bei den Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen lag die Wahlbeteiligung zwischen 3,75 % und 7,03 %. Die durchschnittliche Berliner Wahlbeteiligung lag bei 5,56 % (2011: 0,61 %). Die Wahlbeteiligung stellt sich in den Bezirken wie folgt dar. Tempelhof-Schöneberg: 5,08% Charlottenburg-Wilmersdorf: 5,95% Steglitz-Zehlendorf: 6,04% Reinickendorf: 3,75% Mitte: 4,68% Neukölln: 5,57% Spandau: 5,42% Pankow: 5,42% Friedrichshain-Kreuzberg: 4,73% Lichtenberg: 6,95% Marzahn-Hellersdorf: 5,61% Treptow-Köpenick: 7,03% Die gegenüber 2011 signifikant gestiegene Wahlbeteiligung ist insbesondere auf die erstmals versandten amtlichen Wahlbenachrichtigungen und die Möglichkeit der Briefwahl zurückzuführen. Die Wahlbenachrichtigungen als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit, darüber hinaus zahlreiche Veranstaltungen zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten, die Anerkennung des Engagements ehrenamtlicher Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen in der vorangegangenen Amtszeit und nicht zuletzt vielfältige Aktivitäten der Bezirke sowie der Landesseniorenmitwirkungsgremien haben insgesamt zur breiteren Kenntnis von Seniorenmitwirkungsrechten und Seniorenmitwirkungsgremien bei den älteren Berlinerinnen und Berlinern beigetragen. Ein künftig noch größeres Interesse älterer Menschen an der Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen, das sich auch in einer künftig weiter gestiegenen Wahlbeteiligung darstellt, wird sich im Besonderen anhand der Ergebnisse, die die bezirklichen Seniorenvertretungen bei der Interessenvertretung und Durchsetzung der Ansprüche von Seniorinnen und Senioren erzielen, orientieren. Die beste Werbung für eine künftig erhöhte Wahlbeteiligung sind gut und erfolgreich tätige bezirkliche Seniorenvertretungen, die auf angemessene und Engagementfördernde Rahmenbedingungen im Bezirk zurückgreifen können. Darüber hinaus wird mit dem Ziel einer breiten Verankerung der Arbeit der Seniorenmitwirkungsgremien die Öffentlichkeitsarbeit weiterhin von den zuständigen 5 Verwaltungen in Abstimmung mit den Seniorenmitwirkungsgremien und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unterstützt. 12. Wie beurteilt der Senat den Einfluss von Parteipolitik auf Kandidatenlage, Wahlergebnisse und Alltagsarbeit und wie will er diesen parteipolitischen Einfluss minimieren? 13. Teilt der Senat die Einschätzung, dass sich Wahlbeteiligung und Reputation der bezirklichen Seniorenvertretungen erhöhen könnten, wenn der Eindruck nur verlängerter Arm einer Partei zu sein, stärker vermieden wird? Zu 12. und 13.: Durch die Regelungen des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes besitzen alle Seniorinnen und Senioren, die zum Zeitpunkt der Wahlen das 60. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Wahlbenachrichtigung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk gemeldet sind, das aktive und passive Wahlrecht. Ein berlinweit einheitliches und geordnetes Verfahren zu der durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen zu bestimmenden Vorschlagsliste zur Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen ist durch die „Verwaltungsvorschriften zur Wahl der Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen“ gewährleistet. Die Mitgliedschaft in einer Partei ist somit nicht von Belang. Darüber hinaus verpflichtet das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz die Seniorenmitwirkungsgremien zu parteipolitischer Neutralität. Zur Verbesserung der Wahlbeteiligung zu und Verbesserung der Reputation von bezirklichen Seniorenvertretungen wird auch um Beachtung der Antwort zu den Fragen 10 und 11 gebeten. Berlin, den 29. September 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12270 S18-12270