Drucksache 18 / 12 273 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 14. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. September 2017) zum Thema: Beeinträchtigungen durch Bau-Lärm am 16. BA A100 / S-Bahn-Brücke Kiefholzstraße und Antwort vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Moritz (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12273 vom 14. September 2017 über Beeinträchtigungen durch Bau-Lärm am 16. BA A 100 / S-Bahn-Brücke Kiefholzstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Beschwerden von Anwohner*innen über Baustellenlärm im Zusammenhang mit dem Bau des 16. Bauabschnitts der A 100 im Bereich der Kiefholzstraße bekannt? Wenn ja, wie ist damit umgegangen worden? Antwort zu 1: Es sind einzelne Anfragen bezüglich der lärmseitigen Auswirkungen der Baustelle bekannt. Die Anfragen wurden geprüft, bewertet und beantwortet. Frage 2: Sind dem Senat Beschwerden von Anwohner*innen über gestiegene Lärmbelastung durch engere Kurvenradien seit dem baubedingten Verschwenken der S-Bahn-Gleise in diesem Bereich bekannt? Wenn ja, wie ist damit umgegangen worden? Antwort zu 2: Es sind einzelne Anfragen bezüglich der lärmseitigen Auswirkungen, welche im Zusammenhang mit dem laufenden Bahnbetrieb auf der Ringbahn nach Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung stehen, bekannt. Die Anfragen wurden geprüft, bewertet und beantwortet. 2 Frage 3: Gab es im betreffenden Bereich aktuelle Messungen der Schallemissionen, ein Lärmgutachten zu den genannten Maßnahmen oder ähnliches? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 3: Es gab keine aktuellen Messungen der Schallemission aus dem Bahnbetrieb der S-Bahn im Bereich der Kiefholzstraße. Frage 4: Gibt es aufgrund dieser Baumaßnahmen Auflagen zur Eindämmung des Baustellenlärms bzw. durch die Verschwenkung der S-Bahn-Gleise? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum gibt es keine Auflagen? Antwort zu 4: Ja, grundsätzlich sind bei der Durchführung der Bauarbeiten die Einhaltung - des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes Immissionsschutzgesetz – BlmSchG) in der aktuellen Fassung; - des Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LlmSchG Bln in der aktuellen Fassung und - der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm – AVV Baulärm gemäß § 66 des BlmSchG, hier AVV Baulärm – Geräuschimmissionen – in der aktuellen Fassung zu beachten. Bezüglich der bauzeitlichen Gleisverschwenkung gelten die Auflagen aus den geltenden Vorschriften und Regelwerken der DB AG, welche durch die verschiedenen Prüf-, Genehmigungs- und Abnahmeinstanzen während der Planung und Ausführung umgesetzt werden. Es wurde die Einhaltung der Planungsparameter (hier Kurvenradien) zur Herstellung des Gleisoberbaus überprüft. Es konnten keine Abweichungen zur Planung und zum geltenden Regelwerk festgestellt werden. Frage 5: Gibt es einen Arbeitsprojektplan für diesen Bereich des 16. Bauabschnitts, wenn ja welche Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen und auf welche Arbeiten bzw. Belastungen müssen sich die Anwohner*innen noch einstellen? Antwort zu 5: Ja, es gibt einen Bauablaufplan für diesen Bereich. Abgeschlossen sind die Arbeiten zur Herstellung der Baugrubenwände im Baudock 26. Es folgen Arbeiten zur Herstellung der Ingenieurbauwerke im Baudock 26 und zur Herstellung der Baugruben Dock 25 einschließlich Herstellung der Eisenbahnüberführung im Zuge der Ringbahn. 3 Frage 6: Wann wurden die Gleise der Ringbahn an dieser Stelle verschwenkt, gab es Nacharbeiten? Antwort zu 6: Die Gleise wurden im November 2016 verschwenkt. Es erfolgten Kontrollen der Gleisanlage nach Inbetriebnahme. Weiterhin finden turnusmäßige Überprüfungen der Hilfsbrückenkonstruktionen statt. Frage 7: Wie lange wird die Ringbahn an dieser Stelle über das verschwenkte Provisorium fahren bzw. wann ist mit Fertigstellung der neuen Bahnbrücken dort zu rechnen? Antwort zu 7: Nach aktueller Bauablaufplanung ist es geplant, die Ringbahn ab Ende 2018 zurück zu verlegen und das neue Überführungsbauwerk der Ringbahn in Betrieb zu nehmen. Frage 8: Mit welcher Geschwindigkeit fuhren die S-Bahnen an dieser Stelle vor Beginn der Baumaßnahmen? Wurde die Fahrgeschwindigkeit der Bahnen dort inzwischen reduziert, wenn ja auf welche Geschwindigkeit und auf welcher Länge, wenn nein warum nicht? Wäre mit Rücksicht auf den Lärmschutz der Anwohner*innen eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung möglich? Antwort zu 8: Vor Beginn der Baumaßnahmen war der Streckenabschnitt für eine Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen. Ja, im Zuge der Umverlegung der Gleise wurde eine deutliche Reduzierung der zugelassenen Geschwindigkeit vorgenommen. Die S-Bahnen verkehren aktuell nur mit 60 km/h (anstatt mit 100 km/h) auf einer geschwindigkeitsreduzierten Streckenlänge von ca. 530 m. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung ist auch nach Rücksprache mit der DB AG nicht möglich. Diese hätte gravierende Folgen auf die Kapazitäten im gesamten S-Bahnnetz. Frage 9: Haben Bahn und Bauleitung weitere lärmreduzierende Maßnahmen, wie den Einbau von Schienenkonditioniereinrichtungen („Kurvenschmierung“), temporäre Schallschutzwände oder ähnliches geprüft? Antwort zu 9: Es handelt sich bei diesem Streckenabschnitt nicht um eine endgültige Maßnahme, sondern um einen temporären Bauzustand, dessen Planung und Ausführung seitens des Eisenbahnbundesamtes (EBA) freigegeben wurde. Auch wurden Ortstermine seitens des EBA zur Überprüfung der Anlage wahrgenommen. Dabei konnten keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Kurvengeräusche festgestellt werden, weshalb die Notwendigkeit einer separat zuzulassenden und wartungsintensiven Schienenkonditioniereinrichtung bzw. weiterer Maßnahmen für einen Bauzustand nicht erkannt werden konnten. 4 Frage 10: Welche lärmreduzierenden Maßnahmen plant die Bauleitung während der weiteren Bauarbeiten entlang des 16. Bauabschnitts, um Anwohner*innen nicht unnötig zu belasten? Antwort zu 10: Die Umsetzung der planfestgestellten Randbedingungen zur Bauausführung wird abgesichert. Es wird hier auch auf die Antwort zu 4 verwiesen. Die Umsetzung wird seitens der gebundenen örtlichen Bauüberwachung und durch den Bauüberwacher Bahn stetig kontrolliert und sichergestellt. Weiterhin werden die Anwohnerinnen und Anwohner mit Anlieferinformationen, über die Internetseite, Presseinformationen und den Informationspunkt über die aktuellen Baustellenauswirkungen informiert. Berlin, den 28.09.2017 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12273 S18-12273