Drucksache 18 / 12 288 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum Thema: Datei „Szenekunde Sport“ (früher: „Sportgewalt Berlin“) – Stand 2017 und Antwort vom 30. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12288 vom 15. September 2017 über Datei „Szenekunde Sport“ (früher: „Sportgewalt Berlin“) – Stand 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Delikten bzw. unter welchen Umständen werden Personen in der Datei „Szenekunde Sport“ der Berliner Polizei gespeichert? Zu 1.: Erfasst werden Beschuldigte von Straftaten, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen, Verdächtige solcher Straftaten, wenn Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme vorliegen sowie Gefahrverursacherinnen und Gefahrverursacher nach § 13 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG). 2. Wie viele Personen(-datensätze) sind derzeit in der Datei „Szenekunde Sport“ jeweils gespeichert als a. Beschuldigte oder b. Tatverdächtige zu Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, c. Personen gemäß § 13 ASOG und d. andere Personen, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder 43 Abs. 1 ASOG gegeben sind? (Bitte eine genaue Einzelaufschlüsselung nach Anzahl der gespeicherten Personen und Kategorien .) Zu 2 a - d.: Von den am 27. September 2017 in der Datei „Szenekunde Sport“ gespeicherten 1386 Personen sind 1097 Personen als Beschuldigte oder Tatverdächtige einer Straftat und 380 Personen gemäß § 13 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) erfasst. Mehrere Personen sind sowohl als Beschuldigte oder Tatverdächtige von Straftaten als auch gemäß § 13 ASOG gespeichert. Seite 2 von 5 Eine Differenzierung zwischen Beschuldigten und Tatverdächtigen wird nicht vorgenommen . „Andere Personen“ gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ASOG oder § 43 Abs. 1 ASOG werden nicht gespeichert. Die Datei „Szenekunde Sport“ wurde im Jahr 2017 erstellt. Hierbei erfolgte am 06. März 2017 eine Migration der Daten aus der Datei „Sportgewalt Berlin“. In der neuen Errichtungsanordnung (EAO) für die Datei „Szenekunde Sport“ ist die Speicherung von Personen nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder § 43 Abs. 1 ASOG nicht mehr vorgesehen . Der „Altbestand“ der Personen mit diesem Speicherhintergrund wurde im Zuge der Migration gelöscht. 3. Welche Datenfelder sieht die Datei „Szenekunde Sport“ vor? Zu 3.: Die Datei „Szenekunde Sport“ sieht folgende Datenfelder vor: Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Name, Vorname, Geburtsdatum, Adressdaten, wie zum Beispiel Melde- oder Wohnanschrift, Bundesland, Kommunikationsmittel, wie zum Beispiel Telefonnummer und Vorgangsdaten, wie zum Beispiel Kurzsachverhalt, beteiligte Gruppierungen, Tatörtlichkeit Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Datenarten und Datenkategorien recherchefähige Datenfelder darstellen. 4. Wie verteilen sich derzeit die gespeicherten Personen(-datensätze) in der Datei „Szenekunde Sport“ nach Vereinszugehörigkeit („Gruppenzuordnung“) sowie nach den Kategorien „gewaltbereit“ (B) und gewaltsuchend (C)? Zu 4.: Mit Stand vom 19. September 2017 setzt sich der Gesamtbestand der Datei „Szenekunde Sport“ wie folgt zusammen (Hinweis: eine Person kann Unterstützer mehrerer Vereine sein, daher werden diese auch mehrfach gezählt): Vereinszugehörigkeit Insgesamt Kategorie B Kategorie C 1. FC Köln 1 1 0 1. FC Lok Leipzig 1 1 0 1. FC Magdeburg 6 1 5 1. FC Union Berlin 483 437 46 BFC Dynamo 344 243 101 BFC Viktoria 1889 1 1 0 BV Borussia Dortmund 3 3 0 Chemnitzer FC 1 1 0 EHC Eisbären Berlin 1 1 0 Eintracht Frankfurt 3 3 0 ES Jungfüchse Weißwasser 1 1 0 FC Bayern München 2 2 0 FC Energie Cottbus 4 1 3 FC Erzgebirge Aue 1 0 1 FC Hansa Rostock 8 7 1 FC Schalke 04 1 1 0 FC St. Pauli 1 1 0 Frankfurter FC Viktoria 91 1 0 1 Seite 3 von 5 Vereinszugehörigkeit Insgesamt Kategorie B Kategorie C Nationalmannschaft Deutschland 5 0 5 Hamburger SV 1 1 0 Hertha BSC Berlin 473 414 59 Karlsruher SC 5 5 0 MKS Pogon Stettin 2 0 2 SV Babelsberg 03 6 4 2 SV Lichtenberg 47 3 2 1 SV Werder Bremen 2 2 0 Tennis Borussia Berlin 5 3 2 TSV 1860 München 1 1 0 TSV Rudow 1888 1 1 0 VfB Stuttgart 1 0 1 VfL Bochum 1 1 0 Young Capitals 1 1 0 Quelle: Datei „Szenekunde Sport“, Stand: 19. September 2017 5. Wie viele Personen(-datensätze) mit welcher Vereinszugehörigkeit („Gruppenzuordnung“) sind derzeit in der Datei „Szenekunde Sport“ gespeichert, gegen die ein Stadionverbot verhängt ist? Zu 5.: Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da das Merkmal „Stadionverbote“ kein recherchefähiges Attribut darstellt. In der alten Datei „Sportgewalt Berlin“ war eine entsprechende Recherche möglich. Durch die Migration der Datei „Sportgewalt Berlin“ in die Datei „Szenekunde Sport“ ist diese Recherche nicht mehr möglich. 6. Wie viele Personendatensätze sind seit dem 12. Juli 2016 in der Datei „Szenekunde Sport“ neu angelegt worden? Zu 6.: Eine Beantwortung dieser Frage ist nur zum Teil möglich. Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 erwähnt erfolgte 2017 die Migration der Datei „Sportgewalt Berlin“ in ein neues Verfahren. Dabei wurden 1205 Personendatensätze in die Datei „Szenekunde Sport“ überführt. Seit diesem Zeitpunkt wurden 115 neue Personendatensätze angelegt . Für den Zeitraum vom 12. Juli 2016 bis zum 6. März 2017 ist die Beantwortung aus technischen Gründen nicht möglich. 7. In wie vielen Fällen haben Betroffene ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Stelle (Auskunft, Änderung, Löschung etc.) im Zusammenhang mit einer möglichen Speicherung in der Datei „Szenekunde Sport“ Berlin in 2016 und im 1. Halbjahr 2017 wahrgenommen? (Bitte nach Ersuchen und jeweiligem Ausgang des Verfahrens aufschlüsseln.) Zu 7.: Beim Landeskriminalamt (LKA) sind im genannten Zeitraum insgesamt 76 Anträge auf Datenauskunft eingegangen, die sich auf die Datei „Sportgewalt Berlin“ bzw. „Szenekunde Sport“ beziehen. Davon wurden 45 Anträge im Jahr 2016 und 31 Anträge im 1. Halbjahr 2017 gestellt. Löschungs- oder Änderungsanträge wurden in diesem Zeitraum nicht gestellt. Zum Ausgang der Verfahren wird auf die Antwort zur Frage 9 verwiesen. Seite 4 von 5 8. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Ersuchen dieser Art in 2016 und im 1. Halbjahr 2017 und aufgrund welcher Umstände kann sich die Bearbeitungszeit verlängern? Zu 8.: Die Bearbeitungsdauer lag im Regelfall bei bis zu drei Monaten ab Antragseingang. Aufgrund formeller Voraussetzungen (fehlende Ausweiskopie) kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. 9. Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, in denen diese Anliegen nicht fristgerecht bzw. nicht in einem angemessenen Zeitraum bearbeitet wurden? Zu 9.: Auskunftsanträge nach § 50 ASOG sollen regelmäßig in einer Frist von drei Monaten beschieden werden. Im Jahr 2016 konnte ein Antrag nicht fristgerecht bearbeitet werden, da die formellen Voraussetzungen nicht vorlagen (fehlende Ausweiskopie). Im 1. Halbjahr 2017 konnte ein Fall aufgrund extrem hohen Antragseingangs nicht fristgerecht beantwortet werden. Die Bearbeitung verzögerte sich um anderthalb Monate . Der Antragsteller erhielt von der Fristüberschreitung durch einen Zwischenbescheid Kenntnis. 10. Sind oder waren Klageverfahren wegen der Art und Weise der Bearbeitung (Nichtbearbeitung, verzögerte Bearbeitung etc.) von datenschutzrechtlichen Anliegen in Zusammenhang mit der Datei „Szenekunde Sport“ Berlin anhängig? Zu 10.: Es sind keine anhängigen Klageverfahren bekannt. 11. Ist der Senat den Anregungen der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin (Jahresbericht 2016, 3.4 (S. 63 f.)) nachgekommen? Insbesondere a. hat eine Einzelfallprüfung für alle gespeicherten Datensätze stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? b. wurde eine Interpretationshilfe zum Freitextfeld erstellt? Zu 11 a: Im Rahmen der Überprüfung der Datei „Szenekunde Sport“ durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde der Datenbestand um nicht erforderliche Datenfelder bereinigt und die Errichtungsanordnung entsprechend angepasst . So wurde u.a. die eigenständige Kategorie der Kontaktpersonen, die Speicherung von Mittätern, DNA-Daten, IP-Adressen, Netzbetreibern sowie IMEI- Nummern gestrichen. Nicht mehr für die Aufgabenerfüllung erforderliche Datensätze wurden nach entsprechenden Einzelfallprüfungen gelöscht. Durch den im neuen Verfahren automatisiert implementierten Wiedervorlage-Modus wird die Einhaltung der Prüffristenverordnung gewährleistet. Zu 11 b: Das Freitextfeld -Sonstige Hinweise- wurde umgewandelt in ein Auswahlfeld mit einem abschließenden Katalog für „Besondere polizeitaktische Hinweise“. Eine Interpretationshilfe ist mithin entbehrlich. Seite 5 von 5 Berlin, den 30. September 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12288 S18-12288