Drucksache 18 / 12 293 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 12. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum Thema: Wohnungen für Flüchtlinge – Wer kommt auf die Härtefall-Liste? und Antwort vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12293 vom 12.09.2017 über Wohnungen für Flüchtlinge - Wer kommt auf die Härtefall-Liste? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Prüfung, ob Interessenten auf die vom Sozialdienst geführte Warteliste für eine Wohnung aus dem Kontingent „Wohnungen für Flüchtlinge (WfF)“ aufgenommen werden? Zu 1.: Die Warteliste oder auch Härtefall-Liste wird von dem Team „Wohnungen für Flüchtlinge“ (WfF) im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) geführt, das für das Kontingent der WfF zuständig ist. Für die Aufnahme in das WfF-Projekt müssen folgende Kriterien erfüllt sein: - Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im LAF - Besondere Schutzbedürftigkeit im Sinne der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (EU-Aufnahmerichtlinie) - besondere Konstellationen der individuellen Härte, der persönlichen Situation und der Hilfsbedürftigkeit. Die Menschen, die diese Kriterien erfüllen, werden dem WfF-Team durch den Sozialdienst benannt. 2 2. Sind die Kriterien für Interessenten öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo können die Kriterien eingesehen werden? Zu 2.: Die wichtigsten Kriterien sind auf der Internetseite des LAF zu finden (http://www.berlin.de/laf/wohnen/informationen-fuer-fluechtlinge/programm-wohnungenfuer -fluechtlinge/). Letztlich wird jedoch seitens des Sozialdienstes stets individuell geprüft, so dass keine feststehende Checkliste abgearbeitet wird. Die Wohnfähigkeitsprüfung ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Aspekt, da nicht jede geflüchtete Person oder auch geflüchtete Familie zu einer eigenständigen Haushaltsführung in der Lage ist. Diese Menschen benötigen noch besondere Betreuung beispielsweise durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Gemeinschaftsunterkunft. 3. Ist es zutreffend, dass Personen eine Registrierung als „Härtefall“ für das Kontingent WfF verweigert wird, wenn der Asylantrag vom Bundesamt abgelehnt wurde? Wenn ja, wie begründet der Senat diese Praxis? Zu 3.: Nein. Eine Registrierung ist generell für alle Menschen, die im LAF Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, möglich. 4. Können sich Personen für das Kontingent WfF registrieren, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind und beim Verwaltungsgericht gegen ihren Bescheid Klage eingereicht haben? Wenn nein, wie begründet der Senat diese Praxis vor dem Hintergrund, dass in Berlin aktuell ca. 11.000 Asylklagen anhängig und die gerichtlichen Verfahren teilweise Monate oder Jahre dauern kann? Zu 4.: Ja, auch bei einem laufenden Klageverfahren ist eine Registrierung für das WfF- Wohnungskontingent möglich. 5. An wen müssen sich Interessenten wenden, um auf die Liste aufgenommen zu werden? (Bitte genaue Kontaktdaten mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse nennen) Zu 5.: Interessenten können sich täglich ab 07:30 Uhr am Counter im Standort Darwinstr. 14-18, 13353 Berlin registrieren lassen. Die Registrierung ist auch per E-Mail möglich unter: Mietsachgebiet@laf.berlin.de. Eine telefonische Beratung zu dem Projekt wird unter folgenden Telefonnummern angeboten: 030 90225-2120, -2056. 6. Wie viele Familien und Einzelpersonen stehen mit Stand Juli 2017 auf der Härtefall-Liste WfF? Zu 6.: Aktuell (Stand 21.09.2017) stehen insgesamt 488 Familien und 205 Einzelpersonen auf der WfF-Härtefallliste. 7. Wie lange müssen Interessenten im Durchschnitt auf eine Vermittlung warten? Zu 7.: Da individuell geprüft werden muss, ob eine Familie oder Einzelperson für die angebotene Wohnung in Frage kommt, kann die Dauer dieses Prozesses nicht allgemein gültig eingeschätzt werden. Das eingeschränkte Angebot an verfügbaren rollstuhlgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen und die Notwendigkeit, bei der Vermittlung verschiedene individuelle Erfordernisse (z. B. Mobilitäts- oder sonstige 3 Einschränkungen, Familiengröße, soziales Umfeld) zu berücksichtigen, können den Zeitaufwand steigern. Das Bemühen darum, eine möglichst auf alle Belange der schutzbedürftigen Menschen zugeschnittene Wohnung zu finden, steht hier jedoch im Vordergrund. 8. Wie viele Familien und Einzelpersonen konnten seit 2014 im Rahmen des WfF vermittelt werden? (bitte bei Familien Personenzahl nennen) Zu 8.: Die Anzahl der seit 2014 bis August 2017 in Wohnungen des WfF-Kontingents vermittelten Personen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Vermittlung im Rahmen des WfF-Kontingents Einzelpersonen Familien Personen gesamt Anzahl Personen 2014 93 166 594 687 2015 133 235 726 859 2016 147 339 1.052 1.199 2017 (Stand 08/17) 58 124 365 423 Berlin, den 04. Oktober 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12293 S18-12293