Drucksache 18 / 12 294 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 13. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum Thema: Haushaltsklarheit und Transparenz im Bereich Partizipation und Bürgerengagement nicht nur wünschenswert, sondern unbedingt notwendig? und Antwort vom 02. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Frau Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12 294 vom 13. September 2017 über: Haushaltsklarheit und Transparenz im Bereich Partizipation und Bürgerengagement nicht nur wünschenswert, sondern unbedingt notwendig? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf sehr kurzfristig erbetenen Zulieferungen aus den zuständigen Ressorts und Bezirken. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird daher ausdrücklich nicht erhoben. 1. Warum hat sich der Senat dazu entschlossen - trotz Aufwertung des Bereichs Partizipation und Bürgerengagement in der Koalitionsvereinbarung - diesen nicht in einem eigenen Einzelplan abzubilden? Zu 1.) Senatskanzlei: Die Einzelpläne des Haushaltsplans von Berlin folgen grds. den Ressorts, die die Politikfelder abdecken, wie auch den Dienststellen, die Verfassungsorgane sind oder einen Platz außerhalb der Exekutive beanspruchen (Abgeordnetenhaus, Verfassungsgerichtshof, Beauftragte für den Datenschutz, Rechnungshof). Nr. 3.1 Abs. 1 der Haushaltstechnischen Richtlinien besagt: Die Gliederung des Haushaltsplans in Einzelpläne entspricht regelmäßig für den Bereich der Hauptverwaltung dem Ressortprinzip und für den Bereich der Bezirksverwaltung dem Realprinzip (Ämtergliederung nach dem Bezirksverwaltungsgesetz). Ausnahmen können ressortübergreifende Sachverhalte von besonderer Bedeutung bilden. Der Regierende Bürgermeister von Berlin bildet mit den ihm aufgrund der Geschäftsverteilung des Senats zugewiesenen Aufgaben ein Ressort. Im Haushaltsplan 2018/2019 sind dementsprechend 11 Einzelpläne für die Ressorts vorgesehen. Ressortübergreifende Sachverhalte wird es im Haushaltsplan 2018/2019 nur für die verfahrensunabhängigen IT-Maßnahmen geben, die in - 2 - Einzelplan 25 zusammengefasst sind, und wie bisher auch für Zuweisungen an und Programme für die Bezirke, die in Einzelplan 27 zusammengefasst sind. 2. Wo bzw. in welchen Einzelplänen sind vor diesem Hintergrund finanzielle Mittel für folgende KOA- Projekte ein-gestellt: a.) Ausbau der Internetplattformen “mein Berlin”? b.) Ausbau der Finanzierung von Freiwilligenzentren bzw. Freiwilligenagenturen? c.) Ausbau der Ehrenamtskarte und Entwicklung einer gemeinsamen Ehrenamtskarte mit dem Land Brandenburg? d.) Fortbildungsveranstaltungen zum bürgerschaftlichen Engagement in der VAK? e.) Stärkung des Netzwerkes des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements? f.) Implementierung von bezirklichen Beauftragten für bürgerschaftliches Engagement? g.) Förderung von bezirklichen Ehrenamtsveranstaltungen? zu 2.) Senatskanzlei: zu 2.a) Betrieb „meinBerlin“ EP 03, Kapitel 0300, Titel 51185 Aus- und Fortbildung“ meinBerlin“ EP 03, Kapitel 0300, Titel 52536 zu 2.c) EP 03, Titel 54612 Ehrenamtskarte zu 2.e) EP 03, Titel 54053: Vernetzung von „älteren“ Organisationen der Zivilgesellschaft und Migrantenorganisationen mit Flüchtlingsinitiativen. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: zu 2.b) Der weitere Ausbau der Finanzierung von Freiwilligenagenturen, neben der Förderung der Landesfreiwilligenagenturen in Höhe von ca. 145.000,- € jährlich (Kapitel 1150, Titel 68455). Im Haushaltsplan 2018/2019 findet diese Förderung der Landesfreiwilligenagenturen keine Berücksichtigung. zu 2.e) Das gesamtstädtische Netzwerk des Bürgerschaftlichen Engagements und die regionalen (bezirklichen) Netzwerke des ehrenamtlichen Engagements werden durch die Förderung der Stadtteilzentren inkl. der Landesfreiwilligenagentur aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (Kapitel 1150, Titel 68406) gestärkt. - 3 - Senatsverwaltung für Finanzen: zu 2.d) Hierzu kann in Abstimmung mit der VAk Folgendes mitgeteilt werden: Die VAk bietet seit Jahren kontinuierlich und in enger Kooperation mit der Beauftragten (Staatssekretärin) für bürgerschaftliches Engagement entsprechende Veranstaltungen zu diesem Thema an. Diese sind im Einzelplan 05 eingestellt. Der aktuelle Schwerpunkt liegt bei dem Format „Corporate Volunteering - Teamentwicklung einmal anders“, das Teams der Berliner Verwaltung die Möglichkeit bietet, gemeinsam in einem gemeinnützigen Projekt zu arbeiten und somit gesellschaftlich relevante Bereiche zu unterstützen. Die Senatskanzlei wird mit der Senatsverwaltung für Finanzen weitere Formate, auch für spezifische Zielgruppen, entwickeln. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: zu 2.b) Kapitel 3910, Titel 68448 Zuwendungen Förderung der Freiwilligenagentur Friedrichshain-Kreuzberg – insbesondere die Koordinierung von ehrenamtlichem Engagement zur Unterstützung von Geflüchteten. Zu diesem Zweck hat das Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V. erhalten: 2016 34.000,00 € 2017 33.000,00 € 2018/2019 33.000,00 € zu 2.g) Kapitel 3930 Titel 54053 Mittel für Veranstaltungen (Ehrenamtlicher Dienst): 2016/2017 2018/2019 3000,00 € 5000,00 € Kapitel 3930 Titel 67 141 Mittel für die bezirkliche Seniorenvertretung (siehe dazu § 3b Abs. 1 BerlSenG): 2016/2017 2018/2019 2700,00 € 2700,00 € Kapitel 3930 Titel 54 054 Ausgaben für die Wahl der bezirklichen Seniorenvertretung (nach 2. Änderungsgesetz des BerlSenG mit Wirkung v. 04. August 2016): 2016 2017 4.224,23 € 27.884,92 € 2018 entfällt, da Wahl erst wieder in der neuen Legislaturperiode stattfindet. - 4 - EaD als Nachtrag zu berücksichtigen sind (s. u. g. Rechtsgrundlage): 2016 2017 2018/2019 Ansatz 71700,00 € 71700,00€ 74200,00€ Ausgegeben 66444,16 €. Aufwandsentschädigungen für Sozialkommissionsvorsteherinnen und Sozialkommissionsvorsteher sowie Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes (auf Basis der 12. Änderung der DV des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen). Für das Gesundheitsamt gibt es im Haushaltsplan im Kapitel 4100, Titel 41201 – Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige. Das sind die Gelder für die Patientenfürsprecher. Veranschlagt sind in allen Jahren jeweils 4.900,00 €. Bezirksamt Lichtenberg: zu 2.f) Kapitel 3300 zu 2.g) Kapitel 3300 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist im Doppelhaushalt 2018/2019 die Schaffung einer entsprechenden Stelle nicht vorgesehen. BA Neukölln: zu 2.f) Das Bezirksamt Neukölln hat die Aufgabe der Förderung des ehrenamtlichen Engagements bislang als Querschnittsaufgabe angesehen, wobei federführend die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen aufgrund der großen Schnittmenge in den vergangenen zwei Jahren am stärksten in das Themengebiet involviert sind. Dies hat das Bezirksamt Neukölln veranlasst, im Rahmen der Förderkulisse Soziale Stadt - Netzwerkfonds - einen Antrag zur Errichtung eines Engagementbüros (Freiwilligenagentur) zu stellen. Derzeit wird der Dienstleister zum Betrieb des Engagementbüros gesucht. Im Rahmen der Verstetigung des Engagementbüros zum Ende der Förderung im Jahr 2020 prüft das Bezirksamt die Einrichtung eines Aufgabengebietes. Das Projekt wird von der Stabsstelle für Innovation und Integration gesteuert. Mögliche Teilaufgaben eines "Ehrenamts-Beauftragten", bereits jetzt geleistet werden. Das Engagementbüro eröffnet voraussichtlich am 05.12.2017. - 5 - zu 2.g) Förderung von bezirklichen Ehrenamtsveranstaltungen. Das Netzwerk Ehrenamt und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen haben bereits seit letztem Jahr eine Anerkennungsveranstaltung ausgerichtet, die in diesem Jahr noch auf weitere Akteure ausgedehnt wird. Bezirksamt Pankow: zu 2.f) Die Implementierung eines bezirklichen Beauftragten ist nicht geplant. zu 2.g) Die bezirklichen Ehrenamtsveranstaltungen werden finanziell nicht gefördert. Eine Unterstützung erfolgt im Einzelfall hinsichtlich der Organisation und Koordinierung sowie der Bereitstellung von Räumlichkeiten etc. Bezirksamt Reinickendorf: zu 2.f) Es gibt im Bezirksamt Reinickendorf keinen bezirklichen Beauftragten für bürgerschaftliches Engagement. Die Unterstützung des Ehrenamtes wird dezentral in den einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen. Die Verfahrensweise hat sich bislang bewährt. zu 2.g) Kapitel: 3300, Titel: 52906 und 68406. Kapitel: 3715, Titel: 68406 Das Bezirksamt zahlt zusätzlich aus diversen anderen Kapiteln und Titeln Mittel für das Ehrenamt, die aufgrund der Vielzahl nicht alle genannt werden können. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde eine Stelle, die die Aufgaben der bezirklichen Beauftragten für das bürgerschaftliche Engagement wahrnimmt, bereits mit Wirkung vom 01.12.2013 geschaffen und zeitgleich besetzt. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: zu 2.f) Kapitel 3300 Titel 42201 Kapitel 3300 Titel 42701 Kapitel 3300 Titel 42801 Zu 2.g) Kapitel 3300 Titel 53101 Kapitel 3300 Titel 54010 Kapitel 3300 Titel 54053 - 6 - Bezirksamt Treptow-Köpenick: zu 2.a) Die Leitung der Sozialraumorientierten Planungskoordination ist Mitglied der Steuerungsrunde der Internetplattform „meinBerlin“, somit werden wesentliche Inhalte mitbestimmt. Die Implementierung einer Fortbildung zur Internetplattform „meinBerlin“ und eine erste Fortbildung an der Volkshochschule Treptow-Köpenick für Verwaltungsmitarbeiter/-innen wurden vom Bezirk initiiert. 3. Wie hoch veranschlagt der Senat die für diese Projekte notwendigen finanziellen Mittel und welche Eingruppierung sollen dabei die bezirklichen Beauftragten erhalten? (Bitte Summen bezogen auf die Einzelpunkte aufführen.) zu 3.) Senatskanzlei: Der Senat wird sich im Rahmen der in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgesehenen Entwicklung einer Engagementstrategie für das Land Berlin auch mit dieser Frage auseinandersetzen. Bezirksamt Lichtenberg: Ein Anforderungsprofil wird derzeit erarbeitet. Eine Stellenbewertung steht noch aus, aber derzeit wird von einer Stellenvermutung E 12 ausgegangen (ca. 54.000,- € für neu einzustellende Dienstkräfte). Der/dem Beauftragten für bürgerschaftliches Engagement werden vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet, u. a. sind diese für das Thema Bürgerhaushalt zuständig. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Die Auskunft entfällt aufgrund der Beantwortung zu 2.f). Bezirksamt Reinickendorf: Die Unterstützung des Ehrenamtes wird dezentral in den einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes von diversen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichen Stellenanteilen und Eingruppierungen wahrgenommen. Eine Aussage über eine notwendige Eingruppierung kann daher nicht getroffen werden. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Die Stelle der bezirklichen Beauftragten für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement ist nach Besoldungsgruppe A 10 ausgewiesen und derzeit entsprechend mit einer Beamtin dieser Besoldungsgruppe besetzt. Der Durchschnittssatz für diese Besoldungsgruppe beläuft sich auf 42.530 Euro. - 7 - Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: Titel/Kapitel 2018 2019 3300/53101 17.000 € 7.000 € 3300/54010 1.500 € 1.500 € 3300/54053 6.000 € 6.000 € Die Bewertung erfolgt nach BesGr. A 12 3300/42201 56.120 € 57.530 € Mitarbeit: 2 Stellen der Entgeltgruppe 5 3300/42801 92.220 € 94.060 € 3300/42701 1.500 € 1.500 € Bezirksamt Treptow-Köpenick: Die Organisationseinheit Sozialraumplanorierntierte Koordinierung sieht eine Vollzeitäquivalenz für einen bezirklichen Beauftragten für Bürgerbeteiligung vor. Die Stelle ist mit A11 besoldet (A11 x 45.160,- €), aber wurde bisher nicht zur Verfügung gestellt. 4. Warum wurden die im Einzelplan 3 veranschlagten Mittel für die Jahre 2018/19 - Veranstaltungen, Kampagnen und Mitgliedsbeiträge - nicht zur besseren Übersicht in einem eigenen Kapitel zusammengefasst? zu 4.) Senatskanzlei: Das Kapitel wäre im Verhältnis zu den anderen Kapiteln 0300, 0330, 0340 und 0391 mit 3 Titeln zu klein ausgefallen, um es in einem eigenen Kapitel darzustellen. Zu 5.) 5. Welche Aktivitäten verbergen sich hinter den jährlichen Ausgaben für die Kampagne “Bürgerschaftliches Engagement” in Höhe von 250.000 Euro? Senatskanzlei: Die Kampagne „Farben Bekennen“ startet im Jahr 2017 und beinhaltet u.a. eine Testimonial-Plakatkampagne, Videos der Protagonisten sowie eine Abschlussveranstaltung im Berliner Rathaus. Der Haushaltsansatz 2018/19 dient der Finanzierung von Maßnahmen, mit denen das Ergebnis der Kampagne - im Sinne von Nachhaltigkeit - in den Aufbau von Strukturen und Netzwerken zur Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement und demokratischer Beteiligung einmündet. Angesichts eines öffentlichen Diskurses über Migration, in dem häufig Menschen gegeneinander aufgehetzt und die Spaltung der Gesellschaft forciert wird, sollen die nachfolgenden Vorhaben dazu beitragen, Gemeinsinn zu wecken und für ein neues „Wir“ zu werben. Geflüchtete sollen als Menschen, als Aktive und nicht – wie so oft – nur als passive Hilfeempfänger sichtbar sein. Angesprochen werden sollen nicht nur die ohnehin schon Überzeugten, sondern auch diejenigen, die sich angesichts der Entwicklungen der letzten beiden Jahre Sorgen machen. Im Fokus stehen Geflüchtete, die sich in die öffentliche Debatte einbringen und Berlin etwas für die Hilfsbereitschaft, die sie erfahren haben, zurückgeben wollen. - 8 - Wie setzen sich die veranschlagten Mittel konkret zusammen? Folgende Projekte, die auf Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit angelegt sind, sollen in den Jahren 2018 und 2019 umgesetzt werden: Vernetzung von „älteren“ Organisationen der Zivilgesellschaft und Migrantenorganisationen mit Flüchtlingsinitiativen: Ziel ist die Förderung des Austausches und der Vernetzung. Dadurch sollen die klassischen Zielgruppen zivilgesellschaftlicher Initiativen erweitert, Beteiligung bisher wenig Beteiligter gefördert und Demokratie gestärkt werden (2018: 20.000 €; 2019: 20.000 €). Hilfe zur Selbsthilfe: Ziel ist die Unterstützung bei der Schaffung von Strukturen, um Hilfe zur Selbsthilfe von Geflüchteten zu leisten. Konkret sollen z.B. die Möglichkeiten von Geflüchteten ausgebaut werden, Initiativen und ähnliches zur Wertevermittlung (Stärkung von Frauen und Demokratie u.a.) umzusetzen (2018: 45.000 €; 2019: 40.000 €). Entwicklung von Patenschaftsprojekten: Hier geht es darum, Menschen mit eigener Migrationserfahrung, als Paten für Geflüchtete zu gewinnen. Der Schwerpunkt der Patenschaften soll auf der Vermittlung von demokratischen Werten liegen. U.a. sollen Studierende der Geisteswissenschaften mit Zuwanderungsbiographien hierfür gewonnen werden (2018: 15.000 €; 2019: 15.000 €). Begegnung schaffen: Ein Videowettbewerb soll Begegnungen zwischen Geflüchteten und „Alt-Eingesessenen“ thematisieren und dadurch Orte der Begegnung schaffen. Besondere Begegnungsmomente (z.B. in einem Schrebergarten oder einer Eckkneipe) sollen verfilmt werden. Ziel ist es, Beispiele guter Nachbarschaften zu präsentieren. Die besten Einsendungen werden geehrt (2018: 10.000; 2019: 10.000 €). Antisemitismus entgegenwirken: Es sollen Strategien und Konzepte gegen antisemitische Tendenzen im Allgemeinen und unter Zuwanderern im Besonderen entwickelt werden, um noch effektiver und entschiedener gegen Antisemitismus vorzugehen. Untermauert wird dies durch eine wissenschaftliche Begleitung, kommunikative Maßnahmen und Projekte, die sich dem Kampf gegen Antisemitismus widmen. Erste Gespräche dazu gab es unter anderem mit der KIgA, mit Vertretern des American Jewish Committee, der israelischen Botschaft in Berlin, der Jüdischen Gemeinde, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie mit Vertretern von NGOs (2018: 60.000 €; 2019: 60.000 €). Dialogveranstaltungen über niedrigschwellige Teilhabemöglichkeiten, (Rück-) Gewinnung von (neuen) Zielgruppen für die Demokratie und andere Fragen der Förderung und Belebung der Demokratie (2018: 20.000 €; 2019: 20.000 €). Aus Mitteln dieses Ansatzes sind noch folgende Maßnahmen und Veranstaltungen zu finanzieren: Berliner Stiftungstag: Verstärkung des im Titel 68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) genannten Ansatzes (2018: 5.000 €, 2019: 25.000 €). - 9 - Freiwilligenbörse: Verstärkung des im Titel 68406 (Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen) genannten Ansatzes (2018: 25.000 €, 2019: 25.000 €). Plattform Bürgeraktiv: Um den Auftritt grundlegend zu erneuern, als Informations- und Vermittlungsplattform auszubauen, auf die sich wandelnden Nutzergewohnheiten im Zeichen der Digitalisierung des Freiwilligensektors einzustellen (u.a. mit Smartphone-App und interaktiver Engagementlandkarte), auf neue Zielgruppen auszurichten (interkulturelle Öffnung, Mehrsprachigkeit) und mit Informationen über Programme zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements anzureichern, soll eine Neugestaltung (Relaunch) des Auftritts im Jahr 2018 in Kooperation mit Partnern aus der Zivilgesellschaft und mit externer Unterstützung erfolgen. Zusätzlich bedarf die redaktionelle Pflege des Portals fortlaufender externer Unterstützung (u.a. Übersetzungsarbeiten) (2018: 50.000 €; 2019: 35.000 €). 6. In welcher Höhe und in welchen Programmen werden Mittel für Partizipation und bürgerschaftliches Engagement im Doppelhaushalt 2018/19 in folgenden Einzelplänen ausgegeben: Einzelplan 09 - Gesundheit, Gleichstellung und Pflege? Einzelplan 10 - Schule, Jugend, Familie? Einzelplan 11 - Integration, Arbeit, Soziales? Zu 6.) Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: zu 6.a) Kapitel 09 20 - Gesundheit Titel 412 01 Aufwendung für ehrenamtlich Tätige im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Landesgremium nach §90a SGBV: 3.800,- EUR pro Jahr in 2018 und 2019 (2016 und 2017: jeweils 1.000,- EUR) Kosten für die Entschädigung der von den auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen benannten sachkundigen Personen für die Teilnahme an Sitzungen des gemeinsamen Landesgremiums, vgl. § 5 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 29. November 2012 (GVBl. 2012 S. 402). Titel 540 10 Dienstleistungen Für die Umsetzung des Rahmen- und Entwicklungskonzeptes zur Prävention von HIV/AIDS, sexuell übertragbaren Infektionen und Hepatitiden sowie weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit HIV/AIDS einschl. Fast Track City Initiative sind 2018 und 2019 Mittel in Höhe von jeweils 20.000,- EUR vorgesehen, mit denen Workshops zur Begleitung des Prozesses mit allen Beteiligten sowie Evaluationen geplant sind. (2016 und 2017: jeweils 10.000,- EUR) - 10 - Titel 540 53 Veranstaltungen Öffentliche Sitzungen des Gemeinsamen Landesgremiums nach §90a SGBV: 4.500,- Euro in 2018, 9.500,- Euro in 2019 (2016 und 2017: 0,- EUR) Gemäß Richtlinien der Regierungspolitik wird das Gemeinsame Landesgremium § 90a SGB V um gleichberechtigte Vertreter/innen der Patient/innen, von Menschen mit Behinderung, der Pflege, der Bezirke und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erweitert und soll in der Regel öffentlich tagen. Es ist geplant, dass 2018 eine und 2019 zwei öffentliche Sitzungen stattfinden werden. Titel 540 53 Veranstaltungen Im Doppelhaushalt 2018/19 sind im Rahmen der Berliner Landesgesundheitskonferenz (LGK) verschiedene beteiligungsorientierte Veranstaltungen geplant. Mit der ganztägigen öffentlichen Landgesundheitskonferenz trägt die LGK ihre Arbeit nach außen und bietet ihren Mitgliedern, Fachinstitutionen und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, Schwerpunktthemen der Gesundheitsförderung und Gesundheitspolitik im Dialog zu verhandeln. Die Schwerpunktthemen der Veranstaltung geben wichtige Impulse für die Arbeit in den Gremien der LGK und unterstützen damit die Gesundheitszielprozesse. Um für aktuelle Themen der Gesundheitspolitik, der Gesundheitsförderung und der Prävention in Berlin ein öffentliches Forum zu schaffen, wurden über die öffentliche LGK hinaus Gesundheitsforen etabliert. In etwa zweistündigen Abendveranstaltungen diskutieren hier Akteurinnen und Akteure u. a. aus Politik, Verwaltung und Versorgung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Berlins. Auf diese Weise wird der fachpolitische Diskurs nach außen geöffnet und Raum für einen Dialog geschaffen. Die Gesundheitsforen finden meist zwei Mal im Jahr statt. Durch ihre niedrigschwellige Vortrags- und Diskussionskultur schaffen sie Raum für Publikumsbeteiligung und Austausch. Für die geplanten Veranstaltungen der LGK sind im Doppelhaushalt 2018/19 jeweils 22.070 Euro veranschlagt. (2016 und 2017 jeweils 20.000,- EUR) Titel 684 06 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Aktionsprogramm Gesundheit 2018: 2.050.160,- EUR; 2019: 2.080.940,- EUR (2016: 1.436.740,- EUR; 2017: 1.463.480,- EUR) und Titel 684 31 Zuschüsse im Rahmen des Integrierten Gesundheitsprogramms 2018: 17.601.000,- EUR; 2019: 17.930.000,- EUR (2016: 13.078.000,- EUR; 2017: 13.414.000,- EUR) Das bürgerschaftliche Engagement zeigt sich insbesondere in Gestalt gemeinschaftlicher Interessenwahrnehmung, z.B. durch gemeinnützige Vereine. Im Gesundheitsbereich haben sich beispielsweise Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen etc., meist unter dem Dach der bekannten Wohlfahrtsverbände, etabliert. Die Gesundheitsverwaltung unterstützt solche Initiativen, die auch im Interesse des Landes Berlins liegen, durch Zuwendungen. Aus diesem Grund können wesentliche Teile der veranschlagten Mittel für das Aktionsprogramm Gesundheit und das Integrierte Gesundheitsprogramm als Mittel - 11 - auch zur Förderung von Partizipation und bürgerschaftlichen Engagement angesehen werden. Eine genaue Abgrenzung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Kapitel 09 30 – Pflege - Titel 684 06 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Die Stärkung und Förderung von Bürgerengagement erfolgt im Bereich der Pflege durch die Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag und der Kontaktstellen Pflegeengagement. Im HPL 2016/2017 waren für die Förderung von Angeboten und Modellvorhaben gemäß §§ 45 c und d SGB XI - jeweils 1.668.000 € veranschlagt. Im Entwurf des HPL 2018/2019 bei sind 0930/68406 Erl. Nr. 01 - Förderung von Angeboten und Modellvorhaben gemäß §§ 45 c und d SGB XI - jeweils 2.429.000 € vorgesehen, die direkt oder indirekt der Förderung des ehrenamtlichen Engagements zugutekommen. Durch die Angebote zur Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige und deren Angehörigen Unterstützung bei der Betreuung der in der Häuslichkeit lebenden pflegebedürftigen Menschen und Entlastung bei haushaltsnahen Dienstleistungen erhalten. Im Rahmen der Angebote übernehmen vorwiegend ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen und/oder entlasten und beraten pflegende Angehörige. Die Aufgabe der Berliner Kontaktstellen Pflegeengagement ist die Unterstützung von Selbsthilfe und Ehrenamt rund um die häusliche Pflege. Einsatzfelder sind Besuchsund Begleitdienste, Gruppenleitung von Angehörigengruppen, Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen sowie Pflege-Wohngemeinschaften. Insgesamt unterstützen die Kontaktstellen pflegeflankierende Angehörigengruppen und Angebote für Angehörige sowie lokale Nachbarschaftsinitiativen. Aus diesem Grund können wesentliche Teile der veranschlagten Mittel als Mittel auch zur Förderung von Partizipation und bürgerschaftlichen Engagement angesehen werden. Eine genaue Abgrenzung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: zu 6.b) Einzelplan 10 – Bildung, Jugend, Familie: a) In 1010/52518 sind für die Jahre 2018 und 2019 jeweils ca. € 30.000 für die Arbeit des Fachbeirats „Inklusion“ sowie die Durchführung von Fachforen des Fachbeirats im Rahmen des Partizipationsprozesses bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich eingeplant. Im Senatsbeschluss über die Errichtung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung vom 05.11.1956 in der Fassung des Beschlusses 608/02 vom 15. Oktober 2002, aktualisiert per Beschluss 879/16 vom 26.01.2016 ist unter 2. ausgeführt: “Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung hat die Aufgabe, die politische Bildung in Berlin auf überparteilicher Grundlage mit dem Ziel zu fördern, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Bereitschaft zu unterstützen, Verantwortung für die Demokratie wahrzunehmen.“ Diesem Auftrag entsprechend ist die gesamte - 12 - Arbeit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung als Förderung von Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement zu verstehen. Dafür sind für den Doppelhaushalt 2018/2019 folgende Mittel vorgesehen (ohne Personalkosten und allgemeine Verwaltung): 2018: 1.124.900 € 2019: 1.254.000 € b) Einzelplan 10 – Bildung, Jugend, Familie: Kapitel 1041 Titel 68427 Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen TA 3: 200.000 EUR jährlich für die Koordinierung ehrenamtlicher Patenschaften für Flüchtlingsfamilien Kapitel 1041 Titel 68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe TA 2: 300.000 EUR jährlich für die Implementierung ehrenamtlicher Vormundschaften für UMF Kapitel 1041 Titel 68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe TA 3: 45.000 EUR für 2019 für ehrenamtliche Patenschaften von ehemaligen UMF (nach deren Volljährigkeit) Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: zu 6.c) Abteilung III (Kapitel 1150) Weitere Informationen befinden sich in der Anlage 1. 7. Wie wurde bisher der finanzielle Anteil für bürgerschaftliches Engagement und Partizipation bei der Förderung von Projekten sowie in der Kosten-Leistungsrechnung berücksichtigt? Will der Senat bei diesem Verfahren bleiben oder wird er wegen der notwendigen Transparenz in den kommenden Jahren Änderungen einleiten? 7.) Senatskanzlei: Die Kosten (z.B. Personal- und Sachkosten) für das Bürgerschaftliche Engagement werden entsprechend der Zuordnung im Kapitel 0300 auf den beiden Kostenträgern 80 748 (E-Partizipations-Plattform mein.Berlin.de) und 79 770 (Bürgerschaftliches Engagement) gebucht und ausgewiesen. Bei beiden Kostenträgern handelt es sich um ministerielle Geschäftsfelder, bei denen keine Produktmengen gebucht werden. - 13 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Siehe 6.: Für 2017 liegt der geplante Ansatz in 1010/52518 bei € 20.000, da der Fachbeirat seine Arbeit erst im Frühsommer aufgenommen hat und keine Fachforen für 2017 geplant sind. LZ: Die einschlägigen Titel aus dem Kapitel 1014 (Landeszentrale) stellen sich wie folgt dar: Titel 2016 2017 2018 2019 42701 46.334,74 37.200 70.900 90.000 52513 302.114,98 337.000 437.000 537.000 68569 137.855,44 88.000 198.000 200.000 68572 362.000 362.000 419.000 427.000 Gesamt 848.305,16 824.200 1.124.900 1.254.000 Senatsverwaltung für Finanzen: Als integraler Bestandteil des Haushalts unterscheiden sich die Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement und Partizipation hinsichtlich des Verfahrens und der Regelungen für die Planung und Bewirtschaftung nicht von den übrigen Ausgaben. Die Förderung von Projekten richtet sich grundsätzlich nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung. Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung bürgerschaftlichen Engagements und Partizipation werden bei der Zusatzkontierung für die Kosten- und Leistungsrechnung systematisch als Kosten des entsprechenden Fachproduktes gebucht. Die Kostenart ergibt sich aus dem Titel, aus dem die Ausgabe geleistet wurde. Das Verfahren hat sich bewährt. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Es existiert kein eigener Kostenträger für Partizipation. Bezirksamt Treptow-Köpenick: Die Organisationseinheit hat ein Produktblatt zur Stadtteilkoordination/Regionalkoordination in der Produktkostenstelle eingereicht. Die Aufgaben betreffen, neben dem Schnittstellenmanagement, insbesondere die Förderung von bürgerschaftlichen Engagement und Bürgerbeteiligung. Die Gesamtausgaben des Amtes für Soziales Treptow-Köpenick für bürgerschaftliches Engagement mit: Haushaltsjahr 2016: 334.030 € Haushaltsjahr 2017: 337.280 € Haushaltsjahr 2018: 345.000 € Haushaltsjahr 2019: 347.600 € - 14 - 8. Wie hoch waren bzw. sind die Gesamtausgaben für Partizipation und bürgerschaftliches Engagement im Doppelhaushalt 2016/17 im Vergleich zum kommenden Doppelhaushalt 2018/19 in den Hauptverwaltungen sowie in den Bezirken (Bitte aufgesplittet auf die jeweiligen Verwaltungen bzw. Bezirke ausweisen einschließlich der Gesamtsumme.) Zu 8.) Senatskanzlei: Ansätze und Ausgaben im Kapitel 0300: Titel 531 02 Berlin-Information Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: Ist 2016: 16.669,36 Teil-Ansatz 2017: Ist 25.09.2017 119.199,71 Plan 2018: 100.000,- Plan 2019: 100.000,- Titel 546 12 Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Ansatz 2016: 70.000,- Ist 2016: 13.526,04 Ansatz 2017: 70.000,- Ist 25.09.2017 5.145,88 Plan 2018: 70.000,- Plan 2019: 70.000,- Titel 540 53 Veranstaltungen Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: 0 Ist 2016: 0 Teil-Ansatz 2017: 0 Ist 25.09.2017 0 Plan 2018: 420.000,- Plan 2019: 250.000,- Titel 685 69 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: 0 Ist 2016: 50.838,64 Teil-Ansatz 2017: 0 Ist 25.09.2017 38.252,36 Plan 2018: 0 Plan 2019: 0 Titel 684 06 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen (neu) Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: 0 Ist 2016: 0 Teil-Ansatz 2017: 0 Ist 25.09.2017 0 Plan 2018: 70.000,- Plan 2019: 20.000,- - 15 - Maßnahmengruppe 32 verfahrensabhängige IuK: Titel 525 36 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IuK Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: 60.000 Ist 2016: 59.309,60 Teil-Ansatz 2017: 60.000,- Ist 25.09.2017 0 Plan 2018: 0 Plan 2019: 0 Titel 540 85 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IuK Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: 184.800,- Ist 2016: 184.799,90 Teil-Ansatz 2017: 184.800,- Ist 25.09.2017 107.799,93 Plan 2018: 0 Plan 2019: 0 Titel 511 36 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IuK (neu) Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: 0 Ist 2016: 0 Teil-Ansatz 2017: 0 Ist 25.09.2017 0 Plan 2018: 60.000,- Plan 2019: 20.000,- Titel 511 85 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT (neu) Teil-Ansatz Teil-Ansatz 2016: 0 Ist 2016: 0 Teil-Ansatz 2017: 0 Ist 25.09.2017 0 Plan 2018: 244.800,- Plan 2019: 244.800,- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Abteilung III (Kapitel 1150) Weitere Informationen befinden sich in der Anlage 1. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe: Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit (LEZ) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellt für das bürgerschaftliche Engagement (freiwillig, nicht-kommerziell, gemeinwohlorientiert) den entwicklungspolitischen Berliner Nichtregierungsorganisationen Mittel zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt auf der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Berlin. Das Fördervolumen, welches die Stiftung Nord-Süd-Brücken für die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit verwaltet, betrug in den Jahren 2016 und 2017 je 750.000 €. In dieser Größenordnung sind auch Mittel für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldet. - 16 - Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 55 Einzelplan 09 In Zusammenfassung der unter der Nr. 6 dargestellten Sachverhalte ergeben sich zusammenfassend folgende Beträge. 2016: 16.205.740 € 2017: 16.576.480 € 2018: 22.130.460 € 2019: 22.495.240 € Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Die Gesamtausgaben für das Ressort belaufen sich für das Jahr 2016 auf 41.458 EUR und für das Jahr 2017 auf gegenwärtig 17.494 EUR. Im Entwurf des Haushaltsplans 2018/2019 sind Ausgaben von insgesamt 71.200 EUR je Haushaltsjahr vorgesehen. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Die Ansätze für die Bürgerbeteiligung in den Doppelhaushaltsjahren 2016/17 und 2018/19 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Titel Ist Soll Geplant Geplant 2016 2017 2018 2019 53316 ab 2018 54053 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 53121 130.000 € 400.000 € 660.000 € 660.000 € Hierbei wurden sowohl allgemeine Ausgaben für Bürgerbeteiligung als auch die Ausgaben für das Stadtforum (Titel 53316 bzw. 54053) berücksichtigt. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Der Ansatz des Titels 53121 (Bürgerbeteiligung an Planungen) betrug bzw. soll im Einzelplan 07 betragen 2016: 330.000 € (EP 12)* NHH 2017: 110.000 € (EP 07) Entwurf 2018: 394.000 € (EP 07) Entwurf 2019: 510.000 € (EP 07) * Der Anteil der Abteilungen bei SenStadtUm, die jetzt bei SenUVK (EP 07) sind, betrug 2016 insgesamt 110.000 €. Weitere Ausgaben für Partizipation sind in den Ausgaben für die jeweilige Maßnahme enthalten, ohne dass eine gesonderte Ausweisung im Haushaltsplan erfolgt. - 17 - Bezirksamt Reinickendorf: Aufgrund der Vielzahl der Ausgaben aus unterschiedlichen Haushaltstiteln kann keine Aussage über die genaue Höhe der Ausgaben getroffen werden. Die veranschlagten Mittel werden im Haushaltsplan 2018/19 aber nicht gekürzt. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg: 2016: 169.950 € 2017: 171.210 € 2018: 174.340 € 2019: 167.590 € Bezirksamt Treptow-Köpenick: Organisationseinheit Sozialraumplanorienierte Planungskoordination (OE SPK): Haushalt 2016/2017: Titel 54053 – Veranstaltungen: 2.000,- € (je 1.000,- €/Jahr) Haushalt 2017/2018: Titel 54053 – Veranstaltungen: 2.000,- € (je 1.000,- €/Jahr) Bezirksamt Lichtenberg: 2016: ~213.000,- € 2017: ~238.000,- € 2018 (Plan): 365.000,- € 2019 (Plan): 365.000,- € 9. Welche inhaltlichen und strukturellen Ziele hinsichtlich der Förderung von Partizipation und bürgerschaftliches Engagement haben zurzeit für den Senat absoluten Vorrang? zu 9.) Vor dem Hintergrund zunehmender Fliehkräfte in der Gesellschaft setzt der Senat darauf, all jene zivilgesellschaftlichen Kräfte zu stärken, die sich für Zusammenhalt und demokratische Werte engagieren. Berlin, den 2. Oktober 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Sawsan Chebli Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund; Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales Anlage 1 S18-12294, Fragen 6 und 8 Kapitel Titel Projekt Ansatz 2016 Ansatz 2017 Planung 2018 Planung 2019 1150 53101 Neuauflage des Informationsflyers Berliner FreiwilligenPass und den gänzlich neuen Flyer zum Notfallkoffer Vorstand – Erste Hilfe für ehrenamtliche Vereinsvorstände 0 € 0 € 2.000 € 0 € 1150 54053 Verleihungsveranstaltungen Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement und Berliner Freiwilligenpass und SchülerFreiwilligenpass 15.600 € 15.600 € 15.600 € 15.600 € 1150 68406 I. Integriertes Sozialprogramm Projekte im Angebotsbereich Ehrenamt und Selbsthilfe (Ehrenamtliche Besuchsdienste, Seniorpartner in School und Großelterndienst) rd. 407.000 € rd. 436.000 € rd. 450.000 € rd. 450.000 € 1150 68406 II.3 Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements - Runde Tische BE - Berliner Engagementwoche - Fachtagung Freiwilligenmanagement 20.991€ 22.000 € 22.500 € 22.900 € 1150 68406 II.4 Kreative Potenziale des Alters 30.600 € 31.300 € 31.900 € 32.500 € 1150 68455 Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (inkl. Landesfreiwilligenagentur, Willkommenskultur) 5.228.000 € 5.331.000 € 6.320.000 € 6.614.000 € 1150 68495 ESF, Maßnahme Bürgerschaftliches Engagement 1.251.000 € 1.251.000 € 1.300.000 € 1.300.000 € 1150 68496 EFRE, Teilprogramm BE (STZ II) im Rahmen des Berliner Programms Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II) 550.000 € 550.000 € 550.000 € 550.000 € S18-12294 S18-12294 Anlage 1 Zuarbeit S18-12294