Drucksache 18 / 12 299 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD) vom 07. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. September 2017) zum Thema: Drogenverkauf am ehemaligen Diesterweg-Gymnasium? und Antwort vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12299 vom 07. September 2017 über Drogenverkauf am ehemaligen Diesterweg-Gymnasium? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele Polizeieinsätze gab es auf dem Gelände des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums in der Putbusser Straße seit dessen Schließung zum Schuljahr 2011/12? Wie viele davon waren auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen? Was war der jeweilige Anlass der Beschwerden (bitte aufschlüsseln nach Monaten, Anlass der Beschwerden, Anzahl der Anzeigen)? Zu 1.: Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 21. September 2017 gab es 25 Polizeieinsätze auf dem Gelände des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums. Zusammenhänge zwischen Polizeieinsätzen, Beschwerden und anderen Anlässen im Detail aufzuzeigen ist nicht möglich, da entsprechende Daten nicht gesondert erhoben werden. 2) Wie viele Strafanzeigen wurden bei Polizeikontrollen auf und in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums wegen Besitzes von Betäubungsmitteln welcher Art erstattet? Welche Mengen des Besitzes lagen dabei jeweils zugrunde? Wie viele dieser Verfahren wurden wieder eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Monaten, Anzahl der Anzeigen, Art des Betäubungsmittels und der jeweiligen Menge)? Zu 2.: Es wurden 52 Anzeigen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittel-/Neuepsychoaktive -Stoffe-Gesetz (BtmG/NpSG) erfasst. Die Angaben zu den Mengen der Betäubungsmittel sind nicht automatisiert abrufbar. Die in der folgenden tabellarischen Übersicht dargestellten Fallzahlen beruhen auf verlaufsstatistischen Daten des Systems Data Warehouse Führungsinformation (DWH FI). Es handelt sich um Daten, die den tagesaktuellen Stand der im Polizeili- Seite 2 von 4 Monat Jahr Delikt A ll g . V e rs to ß C a n n a b is u n d Z u b e re it u n g e n A ll g e m e in e r V e rs to ß m it H e ro in A ll g e m e in e r V e rs to ß m it K o k a in A ll g . V e rs to ß m it s o n s ti g e n B e tä u b u n g s m it te ln U n e rl a u b te r A n b a u v o n B e tä u b u n g s m it te ln .H a n d e l m it A m p h e ta m in u n d s e in e n D e ri v a te n . H a n d e l m it C a n n a b is u n d Z u b e re it u n g e n H a n d e l m it s o n s ti g e n B tm 07.2011 0 0 0 1 0 0 0 0 10.2011 1 0 0 0 0 0 0 0 12.2011 0 0 0 0 1 0 0 0 07.2012 1 0 0 0 0 0 1 0 08.2012 0 0 0 0 1 0 0 0 09.2012 1 0 0 0 0 0 1 0 12.2012 1 0 0 0 0 0 0 0 01.2013 4 0 0 0 0 0 0 0 01.2014 1 0 0 0 0 1 0 1 02.2014 0 0 0 0 0 0 2 0 09.2014 1 0 0 0 0 0 0 0 10.2014 1 1 0 0 0 0 0 0 03.2015 3 0 0 0 1 0 0 0 04.2015 2 0 0 0 0 0 0 0 06.2015 1 0 0 0 0 0 0 0 07.2015 1 0 0 0 0 0 0 0 09.2015 1 0 0 0 0 0 0 0 10.2015 1 0 0 0 0 0 0 0 11.2015 1 0 0 0 0 0 1 0 01.2016 1 0 0 0 0 0 0 0 02.2016 2 0 0 0 0 0 1 0 03.2016 1 0 0 0 0 0 0 0 07.2016 0 0 1 1 0 0 0 0 11.2016 2 0 0 0 0 0 0 0 01.2017 1 0 0 0 0 0 0 0 02.2017 1 0 0 0 0 0 0 0 03.2017 3 0 0 0 0 0 0 0 04.2017 1 0 0 0 0 0 0 0 05.2017 1 0 0 0 0 0 0 0 08.2017 1 0 0 0 0 0 0 0 09.2017 2 0 0 0 0 0 0 0 Summe 37 1 1 2 3 1 6 1 chen Informations- und Kommunikationssystem (POLIKS) erfassten Vorgänge abbilden . Da es sich um eine Eingangsstatistik handelt, können sich aufgrund möglicher Änderungen der Erfassungsgründe im Ermittlungsverlauf geringfügige Abweichungen ergeben. Quelle: Dir 3 K FüGr AE, DataWareHouse, Stand: 21.09.2017 In der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgt keine statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf den Tatortbereich des „ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums in der Putbusser Straße bzw. dessen unmittelbarer Nähe“. Belastbare Daten zu Verfahrenseinstellungen können vor diesem Hintergrund zu der Anfrage nicht mitgeteilt werden. Seite 3 von 4 3) Konnte seit der Schließung der Schule eine Zunahme von Delikten auf dem Gelände des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums beobachtet werden (bitte mit Erläuterung und Aufschlüsselung nach Delikten)? Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohnerinnen und Anwohner auf und rund um das Gelände zu erhöhen? Zu 3.: Zwischen 2011 und 2017 hat es im Sinn der Fragestellung keine signifikanten Steigerungen gegeben. Das Gebäude ist gegen unbefugtes Eindringen gesichert. Dem örtlich zuständigen Polizeiabschnitt 36 sind in den zurückliegenden Jahren keine Beschwerden oder Äußerungen der Anwohnerinnen bzw. Anwohner bekannt geworden , die auf Beeinträchtigungen des Sicherheitsgefühls schließen ließen. Die Serviceeinheit Facility Management (SE FM) des Bezirksamtes Mitte ist der Verwalter der ehemaligen Schule und wird im Fall von Vorkommnissen durch Dienstkräfte des zuständigen Abschnitts informiert. Seit Februar 2012 hat das Bezirksamt Mitte eine Sicherheitsfirma beauftragt, deren Mitarbeitende das Gebäude von 16:00 bis 24:00 Uhr vor Schäden schützen. Aus diesem Grund werden weitergehende Maßnahmen auf dem oder im Umfeld des Geländes des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums nicht für erforderlich gehalten. 4) Wer war seit der Schließung der Schule in welchem Zeitraum für die Reinigung des Geländes des ehemaligen Diesterweg-Gymnasiums zuständig? Wie oft wurde diese durchgeführt (bitte mit Aufschlüsselung nach Monaten)? Zu 4.: Das Bezirksamt Mitte ist für die Reinigung zuständig, die bedarfsbezogen erfolgt. 5) In wessen Zuständigkeit liegt die Reparatur der Straßenlaternen auf dem Weg zwischen der Putbusser Straße und der Swinemünder Straße auf dem Gelände des ehemaligen Diesterweg- Gymnasiums? Warum wurden diese trotz Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner bis heute nicht repariert? Bis wann soll die Instandsetzung nachgeholt werden? Zu 5.: Die Zuständigkeit für die Beleuchtung liegt grundsätzlich beim Bezirksamt Mitte (SE FM). Die hier gemeinte Durchwegung ist Eigentum des Landes Berlin im privatrechtlichen Sinne. Es handelt sich nicht um öffentliches Straßenland. Dies ist deutlich mit dem Schild „Privatgrundstück“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll darauf hinweisen, dass keine öffentliche Nutzung erwünscht ist. Das Betreten des Bereiches erfolgt in eigener Verantwortung und zu eigener Haftung. Aus vorgenannten Gründen wird die durch Vandalismus häufig zerstörte Beleuchtung des Privatgrundstückes nicht erneuert. Seite 4 von 4 6) Welche Vereinbarungen wurden mit der degewo bezüglich Säuberung und Instandhaltung des Geländes nach der Übergabe des Geländes an die degewo bis zu Baubeginn getroffen? In welchem Rhythmus muss z.B. das Gelände gereinigt werden? An wen bei der degewo können sich die Bürgerinnen und Bürger bei etwaigen Beschwerden wenden? Zu 6.: Die jetzige SE FM des Bezirksamtes Mitte bleibt bis zur Übergabe an den nächsten Eigentümer/Verwalter in der Eigentümerpflicht. Das Grundstück wurde nicht an die degewo AG übergeben. Ein Lasten-Nutzen-Wechsel erfolgte nicht. Es bestehen keine Vereinbarungen bezüglich der Säuberung und Instandhaltung des Geländes mit der degewo AG. Berlin, den 04. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12299 S18-12299