Drucksache 18 / 12 304 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Schulneubau im Spannungsfeld mit dem Bedarf an Sportanlagen, Teil II und Antwort vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 304 vom 15.09.2017 über Schulneubau im Spannungsfeld mit dem Bedarf an Sportanlagen, Teil II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Standorten von geplanten Schulneubauten sind welche Flächen für eine sportliche Nutzung durch gemeinnützige Sportvereine zukünftig möglich (gedeckte und ungedeckte Sportanlagen, Aulen, Mehrzweckräume ) mit der Angabe der geplanten Flächen (Kleinspielfeld/Großspielfeld bzw. einteilige, zweiteilige bzw. dreiteilige gedeckte Sportanlagen)? Zu 1.: In den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/schulentwicklungsplanung/ sind die verbindlichen Grundlagen und Verfahren der Schulentwicklungsplanung geregelt. Danach soll jede Schule sowohl das Schulgebäude als auch die schulischen Sport- und Freizeitflächen unter Beachtung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) öffnen, um zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung außerunterrichtlicher Freizeitangebote beizutragen. Als Handlungsempfehlung für den Neubau sowie Erweiterung und Umbau von Schulen und zur Gewährleistung berlinweit einheitlicher Mindeststandards wurden Musterraumprogramme für die einzelnen Schularten erstellt. Für den Neubau von Schulen enthalten die Musterraumprogramme auch Empfehlungen für Sportanlagen und Freiflächen https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bauen-und-sanieren/musterraumprogramme/. Zurzeit werden die Musterraumprogramme gemäß der Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität überarbeitet. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen werden auch die zukünftigen Schulneubauten geplant. - - 2 2. Inwieweit teilt der Berliner Senat die Auffassung sehr vieler Sportvereine, dass der Mangel an gedeckten Sportanlagen, zu den größten Hemmnissen bei der Abdeckung des wachsenden Bedarfs an Sportangeboten in der Stadt ist? Zu 2.: Der Senat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass ein großer Bedarf an geeigneten Sportanlagen besteht. Dies gilt für alle Arten von Sportanlagen, so auch für Sporthallen. Nachdem in den vergangenen Jahren hier keine substanziellen Fortschritte hinsichtlich neuer Anlagen zu verzeichnen waren, ist mit den neuen Prioritätensetzungen des Senats davon auszugehen, dass ein entsprechender Aufwuchs schrittweise realisiert werden kann. Berlin, den 04. Oktober 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12304 S18-12304