Drucksache 18 / 12 305 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Sportanlage versus wachsende Stadt und Antwort vom 29. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12305 vom 15. September 2017 über Sportanlage versus wachsende Stadt ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Berliner Senat den Bedarf an ungedeckten Sportanlagen in Berlin angesichts der wachsenden Stadt ein? Zu 1.: Der Berliner Senat hat den Bedarf an ungedeckten Sportanlagen auf Basis der Berliner Bevölkerungsprognose und des für ungedeckte Sportanlagen geltenden Orientierungswertes berechnet. Danach beträgt der durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum ausgelöste Bedarf für das Prognosejahr 2025 rund 66 Großspielfelder (Großspielfeld in der Größe 5828 qm), für das Prognosejahr 2030 liegt der Bedarf bei ca. 73 Großspielfelder. 2. Inwieweit teilt der Berliner Senat die Auffassung sehr vieler Sportvereine in Berlin, dass der Mangel an ungedeckten Sportanlagen eines der größten Hemmnisse bei der Abdeckung des steigenden Bedarfs an Sportangeboten in der Stadt ist? Zu 2.: Der Berliner Senat teilt grundsätzlich diese Auffassung vieler Sportvereine. Es besteht ein großer Bedarf an ungedeckten Sportanlagen. Nachdem in den vergangenen Jahren hier keine substanziellen Fortschritte hinsichtlich neuer Anlagen zu verzeichnen waren, ist mit den neuen Prioritätensetzungen des Senats davon auszugehen , dass ein entsprechender Ausgleich schrittweise realisiert werden kann. 3. Wie viel Hartplätze gibt es in welchen Berliner Bezirken (einschließlich der Hauptverwaltung)? Zu 3.: In Berlin gibt es insgesamt 553 Plätze, die entweder mit Kunststoffbelag, mit Tennenbelag oder sonstigen Belägen ausgestattet sind. Die Kategorie Hartplatz gibt es Seite 2 von 3 in der hier geführten Datenerfassung nicht. Plätze unter 13m Breite und unter 24m Länge wurden in die Betrachtung nicht einbezogen. Die Verteilung in den Bezirken wurde in folgender Übersicht zusammengefasst. Kunststoff sonstige Beläge Tenne Summe Mitte 38 4 2 44 Friedrichshain-Kreuzberg 28 2 2 32 Pankow 23 14 15 52 Charlottenburg-Wilmersdorf 46 11 4 61 Spandau 17 3 12 32 Steglitz-Zehlendorf 49 7 7 63 Tempelhof-Schöneberg 38 2 9 49 Neukölln 24 4 18 46 Treptow-Köpenick 17 26 7 50 Marzahn-Hellersdorf 28 9 2 39 Lichtenberg 13 21 12 46 Reinickendorf 26 8 5 39 Berlin 347 111 95 553 22 der erfassten Spielfelder befinden sich auf Standorten, deren Sporthallen als Notunterkünfte für Flüchtlinge genutzt wurden. Ob die dortigen Spielfelder während der Sanierung der Sporthallen bereits genutzt werden, konnte nicht ermittelt werden. Fünf der summierten Plätze werden von der Abteilung IV der SenInnDS verwaltet. Dabei handelt es sich um jeweils ein Beachvolleyballfeld im Sportforum Hohenschönhausen (SFO), im Jahnpark und der Sportanlage Paul-Heyse-Straße sowie um ein Tennen-Volleyballfeld im SFO und ein Tennen-Basketballfeld im Jahnpark. 4. Wie schätzt der Berliner Senat die zeitlichen Nutzungsmöglichkeiten von Hartplätzen bzw. von Kunstrasenplätzen mit Trainingsbeleuchtung durch Sportler und Sportlerinnen ein? Zu 4.: Bei dem Betrieb von Kunstrasen und Hartplätzen ergeben sich durch den geringeren Pflegeaufwand weniger starke zeitliche Nutzungsreglementierungen als bei Naturrasenplätzen . Eine höhere Nutzungsintensität ist daher möglich. Die Kombination Kunstrasenspielfeld mit Trainingsplatzbeleuchtung stellt die optimale Voraussetzung dar, die Sportfläche maximal auszulasten. Bei jedem anderen Spielbelag ist die Nutzbarkeit stärker witterungsabhängig. Sofern noch Hartplätze im Bezirk vorhanden sind, werden sie Regel nicht durch die bezirklichen Sportämter vergeben. Die zeitlichen Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich daher aus den standortspezifischen Nutzungsregelungen. Kunstrasenplätze werden von den bezirklichen Sportämtern in der Regel wochentags von etwa 16 - 22 Uhr an Sportvereine vergeben. Am Wochenende (Sa, So) findet auf den Plätzen von etwa 08-18 Uhr der Punktspielbetrieb statt. Kunstrasenplätze ohne Beleuchtung werden bis zum Einbruch der Dunkelheit vergeben. Eine Einschränkung dieser Nutzungszeiten kann im Einzelfall aus Lärmschutzgründen bzw. bei extremer Witterung (Schnee-/Eisglätte) erfolgen. Seite 3 von 3 5. Mit welchen Kosten ist bei der Errichtung von Kunstrasenplätzen mit Trainingsbeleuchtung im Durchschnitt zu rechnen bzw. welche Kosten haben der Bau von Kunstrasenplätzen mit Trainingsbeleuchtungen im Durchschnitt der letzten Jahre verursacht? Zu 5.: Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Trainingsbeleuchtung verursacht durchschnittliche Kosten in Höhe von etwa 1,05 Mio. €. Dieser Durchschnittswert ergibt sich aus den übermittelten Daten der bezirklichen Sportämter für den Neubau /Sanierung von Kunstrasenplätzen mit Trainingsbeleuchtung (siehe Tab.1). Bezirk durchschn. Kosten (Kunstrasenplatz mit Trainingsbeleuchtung ) Pankow ca. 1.000.000 € Lichtenberg derzeit keine aktuellen Daten Steglitz-Zehlendorf ca. 1.500.000 € Reinickendorf ca. 1.500.000 € Tempelhof-Schöneberg ca. 700.000 € Treptow-Köpenick ca. 730.000 € Charlottenburg-Wilmersdorf ca. 1.100.000 € Neukölln ca. 700.000 € Spandau keine verlässlichen Kostenangaben möglich Marzahn-Hellersdorf lediglich Angabe ohne Trainingsplatzbeleuchtung möglich Mitte ca. 1.200.000 € Friedrichshain-Kreuzberg keine Antwort innerhalb der gesetzten Frist Tab. 1 (Quelle: Abfrage bezirkliche Sportämter, Stand 28.09.2017) Berlin, den 29. September 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12305 S18-12305