Drucksache 18 / 12 307 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Schlüsselverträge bei der BIM und Antwort vom 29. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 307 vom 15. September 2017 über „Schlüsselverträge bei der BIM“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) um Stellungnahme gebeten. Soweit von dort Angaben erstellt und übermittelt wurden, werden diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. „Wie viel ungedeckte Sportanlagen bzw. gedeckte Sportanlagen/Sporthallen bzw. Aulen und Mehrzweckräume verwaltet die BIM in welchen Bezirken? Zu 1.: BIM GmbH ist als Geschäftsführerin für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen zuständig. In diesem Rahmen verwaltet sie folgende ungedeckte bzw. gedeckte Sportanlagen in nachfolgend genannten Berliner Bezirken: 2 Bezirk Gedeckte Sportanlagen 1 Ungedeckte Sportanlagen Charlottenburg- Wilmersdorf 13 7 Friedrichshain-Kreuzberg 5 2 Lichtenberg 5 3 Marzahn-Hellersdorf 4 2 Mitte 8 3 Neukölln 4 3 Pankow 9 3 Reinickendorf 4 1 Spandau 2 1 Steglitz-Zehlendorf 5 3 Tempelhof-Schöneberg 3 0 Treptow-Köpenick 2 1 Im System der BIM GmbH werden Aulen und Mehrzweckräume nicht explizit ausgewiesen . Größere Räume sind dort anders, z.B. als „Allgemeine Unterrichtsräume“ oder „Besondere Unterrichtsräume“, gekennzeichnet. Eine Übersicht über deren evtl. Nutzungen als Sportübungsräume liegt der BIM GmbH nicht vor. 2. „An welchen Standorten existieren Schlüsselverträge mit gemeinnützigen Sportvereinen bzw. warum sind an welchen Standorten keine Schlüsselverträge notwendig?“ 4. „Inwieweit bzw. wo sieht der Berliner Senat die Möglichkeit, vorhandene ungedeckte bzw. gedeckte Sportanlagen bzw. Aulen und Mehrzweckräume durch den Abschluss von Schlüsselverträgen durch die BIM weitere Nutzungskapazitäten zu schaffen?“ Zu 2. und 4.: Es bestehen keine Schlüsselverträge mit der BIM GmbH, da es nicht der BIM GmbH obliegt, Schlüsselverträge mit Sportvereinen über die Nutzung der von ihr verwalteten Sportanlagen abzuschließen. Grundsätzlich betrifft das auch Flächen in Aulen oder Mehrzweckräumen. Die Sportanlagen der zentral verwalteten und berufsbildenden Schulen fallen als öffentliche Sportanlagen unter das „Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG)“ sowie unter die damit einhergehenden „Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN). Danach werden die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Sportämtern des jeweiligen Belegenheitsbezirks und den Sportvereinen getroffen. Die Sportanlagennutzung ist von den Vereinen bei den Sportämtern der jeweiligen Bezirke zu beantragen. Die BIM GmbH ist an der Vergabe der Sportanlagen und als Vertragspartei nicht beteiligt. 1 Standorte, an denen 2 gedeckte Sportanlagen bestehen (bspw. Doppelsporthallen wie in der Conrad-Blenkle-Str./ Kniprodestr . oder auch zwei übereinander liegende Sportflächen wie in der Darßer Str. 97) sind in dieser Auflistung auch zweifach aufgenommen. 3 3. „An welchen Standorten ist eine sportliche Nutzung der schulischen Anlagen, die die BIM verwaltet, nicht möglich?“ Zu 3.: Siehe zunächst die Antworten zu den Fragen 2. und 4. Grundsätzlich ist eine sportliche Nutzung durchweg möglich. Wegen der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen nach Beendigung der Nutzung durch Geflüchtete ist derzeit an einigen Sportanlagen eine sportliche Nutzung leider noch nicht wieder möglich. Dieser Zustand ist nur vorübergehend, da mit Hochdruck an der Renovierung der Hallen gearbeitet wird, um sie so schnell wie möglich wieder ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen. Berlin, den 29.09.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12307 S18-12307