Drucksache 18 / 12 309 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Fliegt er, oder fliegt er nicht? Fliegt er, oder fliegt er nicht? Fliegt er … Gutachten zu Tegel und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12309 vom 15. September 2017 über Fliegt er, oder fliegt er nicht? Fliegt er, oder fliegt er nicht? Fliegt er …Gutachten zu Tegel ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gutachten für und gegen den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin Tegel hat das Land Berlin bis heute bei wem in Auftrag gegeben? Zu 1.: Das Land Berlin hat im Jahr 2017 drei Stellungnahmen zu einem möglichen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel in Auftrag gegeben. Die Senatsverwaltung für Finanzen beauftragte Herrn Rechtsanwalt Jürgen Kipp mit einer „Stellungnahme zu den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und Risiken einer über die bisherige Festsetzung hinausgehenden Offenhaltung des Verkehrsflughafens Berlin Tegel“ sowie die Herren Professor Dr. Beckers, Dr. Florian Gizzi und Professor Dr. Robert Malina mit einer „Ökonomischen Analyse zum Weiterbetrieb des Flughafens TXL nach Eröffnung des Flughafens BER“. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung beauftragte Herrn Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen mit einer Stellungnahme über „Planungs- und immissionsschutzrechtliche Fragestellungen bei einem Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel“. 2. Welche Kosten (einzeln und gesamt) sind bislang für diese Gutachten entstanden und aufgewendet worden? Zu 2.: Für die vom Land Berlin beauftragten Stellungnahmen entstanden Kosten in Höhe von 30.105 Euro (inklusive Umsatzsteuer). Hiervon entfielen 10.000 Euro auf die Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Kipp, 8.800 Euro auf die Stellungnahme der Herren Professor Dr. Beckers, Dr. Gizzi und Professor Dr. Malina sowie 11.305 Euro auf die Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Geulen. Diese Kosten sind auf Grund vertraglicher Verpflichtungen zu begleichen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. 2/2 3. Trifft es zu, dass Gutachten mit teilweise identischem Inhalt und Wortlaut mehrfach verwendet und abgerechnet worden sein sollen, insbesondere ein Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Reiner Geulen (vgl. B.Z./B.Z. am Sonntag vom 14.09.17)? Wenn ja: was gedenkt der Senat diesbezüglich zu unternehmen , insbesondere wird der Senat das geforderte Honorar in voller Höhe zahlen bzw. ist dies schon erfolgt? Zu 3.: Nein, das trifft nicht zu. Richtig ist, dass die Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in zurückliegenden Jahren prozessbegleitend bei diversen Verwaltungsstreitverfahren zum Flughafen Berlin-Tegel Stellungnahmen gefertigt hat. Darunter befindet sich auch eine Bewertung aus dem Jahre 2013 zu den Fragen der Schließung und Offenhaltung des Flughafens Berlin-Tegel, aus der u.a. die Zeitung B.Z. am 14. September 2017 auszugsweise zitierte. Die Bewertung aus dem Jahr 2013 war Grundlage diverser Bescheide der obersten Luftfahrtbehörde gegenüber Antragstellerinnen und Antragstellern , die Betriebseinschränkungen und Entschädigungsansprüche sowie Lärmschutzansprüche betrafen. Wie bereits bei der Vorstellung des Gutachtens von Herrn Rechtsanwalt Dr. Geulen am 06. September 2017 mitgeteilt wurde, baut dieses auf der Bewertung aus dem Jahr 2013 auf, aktualisiert sie mit Blick auf die heutige Rechtslage sowie neuere Rechtsprechung und entwickelt sie vor dem Hintergrund neuer Fragestellungen weiter . Der Senat wird daher das Honorar in der vereinbarten Höhe begleichen. Berlin, den 06. Oktober 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12309 S18-12309