Drucksache 18 / 12 310 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 15. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Vermögensabschöpfung in Berlin und Antwort vom 02. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage 18/12310 vom 15. September 2017 über Vermögensabschöpfung in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird in Berlin das seit dem 1.07.2017 geltende Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit welchen Bediensteten umgesetzt und angewendet? Zu 1.: Im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurde bereits Anfang dieses Jahres damit begonnen, die Umsetzung vorzubereiten. Ausgangspunkt hierfür war es, dass alle beteiligten Bereiche , namentlich die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte ihre Mitarbeitenden - insbesondere die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, entsprechend schulen und ihnen durch die bestmöglichsten Arbeitshilfen einen Motivationsanreiz bieten können. Am 22. Februar 2017 fand ein erstes Arbeitstreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, der Gerichte, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, des Landeskriminalamts und des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz statt, bei dem abgeklärt wurde, wie alle Beteiligten die Notwendigkeit und auch die Möglichkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit einschätzen. Es wurde ein koordiniertes Vorgehen besprochen, um unnötige Reibungsverluste zu vermeiden und eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten. Im Ergebnis des Treffens haben Fortbildungsveranstaltungen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stattgefunden. In einer Unterarbeitsgruppe wurden Leitfäden für die Sachbearbeitenden entwickelt. Für den Bereich der Staatsanwaltschaft und der Polizei liegen diese Leitfäden nunmehr auch vor. 2 Das Arbeitstreffen findet regelmäßig statt, um die Ergebnisse der Maßnahmen zu besprechen, erste Probleme aufzuzeigen und weiterhin die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Austausch zu koordinieren. Den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern aller Bereiche stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung , die ihnen in Zweifelsfällen weiterhelfen. 2. Trifft es zu, dass bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine zentrale Stelle zur Umsetzung und Anwendung des vorbenannten Gesetzes eingerichtet wurde? Wenn ja: welche und wie viele Bedienstete umfasst diese Stelle und wie arbeitetet diese? Wenn nein: was ist bislang zur Umsetzung des genannten Gesetzes unternommen worden? Was ist zukünftig geplant? Zu 2.: Die Anwendung der neuen gesetzlichen Vorschriften im Ermittlungsbereich obliegt wie bisher den für die Bearbeitung der einzelnen Verfahren zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten. Sie entscheiden über die in Bezug auf die bereits sichergestellten Vermögenswerte zu ergreifenden weiteren Sicherungsmaßnahmen bzw. darüber, ob darüber hinaus strafprozessuale Maßnahmen zu veranlassen sind, mit denen weitergehende Vermögenswerte der Beschuldigten für das Verfahren gesichert werden sollen. Soweit derartige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen sind, d. h. insbesondere wenn die Finanzermittlungen Anlass bieten, einen Arrest in das Vermögen der Beschuldigten dem Grunde nach zu erwirken, sollen die zur Vollziehung des entsprechenden gerichtlichen Beschlusses erforderlichen Maßnahmen konzentriert in der Abteilung 241, der Spezialabteilung für Vermögensabschöpfung, durchgeführt werden. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind weiterhin auch im Hauptverfahren dafür zuständig, die in vermögensabschöpfungsrechtlicher Hinsicht erforderlichen Anträge zu stellen, über die eine Entscheidung des erkennenden Gerichts zu ergehen hat. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 wurden daher insgesamt 12 zusätzliche Stellen bei den Strafverfolgungsbehörden zur Verstärkung der Vermögensabschöpfung angemeldet . Nach Auswertung der ersten Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Regelungen wird entschieden, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. 3. Inwiefern ist die Amtsanwaltschaft Berlin bei der Umsetzung und Anwendung der genannten Gesetze beteiligt? Zu 3.: Die Amtsanwaltschaft war von Anfang an bei den Treffen der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Gesetzesreform beteiligt. Weiterhin finden regelmäßig Besprechungen zwischen der Generalstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft zu diesem Themenbereich statt. Damit wird sichergestellt, dass die Belange der Amtsanwaltschaft in alle konzeptionellen Überlegungen einbezogen werden. 4. Warum sieht der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2018/2019 zwar mehr Stellen im Bereich der Staatsanwaltschaft zum ‚zwecke der Vermögensabschöpfung , nicht aber im Bereich der Amtsanwaltschaft vor, wenngleich zu erwarten sein dürfte, dass auch dort ein entsprechender Mehraufwand bestehen wird? 3 Zu 4.: Ein nennenswerter Mehraufwand bei der Amtsanwaltschaft ist nach bisheriger Einschätzung nicht zu erwarten, da die Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften und der Amtsanwaltschaft (OrgStA) im Juli 2017 dahingehend geändert wurde, dass die Staatsanwaltschaft für Maßnahmen der Vermögensabschöpfung zuständig ist, die Amtsanwaltschaft also ihre Vorgänge dorthin zur Bearbeitung abgibt, wenn solche Maßnahmen getroffen werden sollen. Berlin, den 2. Oktober 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12310 S18-12310