Drucksache 18 / 12 315 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 18. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Wie geht es mit der Nutzung des BSR-Grundstücks Zittauer Straße in Rudow weiter? und Antwort vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 315 vom 18. September 2017 über Wie geht es mit der Nutzung des BSR-Grundstücks Zittauer Straße in Rudow weiter? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Wie wird das Grundstück in der Zittauer Straße Nummer 2 in 12355 Berlin, auf dem ehemals ein Hof der BSR war, gegenwärtig genutzt? Zu 1.: Die Anfrage betrifft die Liegenschaft der BSR im Matthäusweg 2, 12355 Berlin (Rudow). Aktuell wird das Grundstück nicht operativ von den BSR genutzt. Das dort befindliche Wohnhaus ist teilweise vermietet. Die ehemalige Betriebsstelle der BSR wurde im November 2015 als möglicher Standort für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft benannt. 2. Wie soll das Grundstück in Zukunft genutzt werden? Zu 2.: Im Konsens mit dem Bezirk ist das Grundstück zur Bebauung mit einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. Berlin, den 4. Oktober 2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-12315 S18-12315