Drucksache 18 / 12 320 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 19. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: KfZ-Zulassungsstelle und der Umgang mit Fahrzeugen mit Gasbetrieb und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 320 vom 19.09.2017 über Kfz-Zulassungsstelle und der Umgang mit Fahrzeugen mit Gasantrieb Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Berliner Senat die umweltpolitische Wertigkeit von Fahrzeugen mit Gasantrieb angesichts einer Feinstaubreduzierung von 93% und einer CO2-Reduzierung von 15% ein? Antwort zu 1: Der Senat ist der Auffassung, dass es sich bei Fahrzeugen mit Erdgasantrieb um emissionsarme Fahrzeuge handelt, da damit das niedrige Schadstoffniveau von Otto- Fahrzeugen mit dem CO2-Vorteil von Dieselfahrzeugen erreicht wird. Darüber hinaus kann die CO2-Bilanz durch Einsatz von Biogas weiter verbessert werden. Für Fahrzeuge mit Flüssiggas werden gegenüber Benzinfahrzeugen keine Vorteile gesehen, da Flüssiggas stets fossilen Ursprungs ist. Für Ottomotoren (ob Gas oder Benzin) mit Direkteinspritzung sollte ein Partikelfilter verwendet werden, um den Ausstoß von ultrafeinen Partikeln zu reduzieren. Frage 2: Inwiefern werden in Berlin Hybridfahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit Gasantrieb steuerlich begünstigt bzw. warum nicht, welche Möglichkeiten hat das Land Berlin und wie sieht ggf. die Regelung in den anderen Bundesländern aus? Antwort zu 2: Die Zuständigkeit für das einschlägige Steuerrecht (Kfz-Steuer und Energiesteuer) liegt bei der Bundesregierung. Daher gibt es keine steuerlichen Förderungen auf Ebene der Bundesländer. 2 Frage 3: Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass Fahrzeuge, die für mehr als 3000 € einen Gasantrieb eingebaut bekommen, von den Besitzern nicht mit Benzin gefahren werden, da ansonsten der Einbau finanziell keinen Sinn ergeben würde? Antwort zu 3: Diese Auffassung wird geteilt, es liegen dem Senat jedoch hierzu keine Informationen vor. Frage 4: Inwieweit ist dem Berliner Senat bekannt, dass neue Fahrzeuge mit Gasantrieb zum Starten kein Benzin mehr benötigen, da es sich um direkteinspritzende Motoren handelt, die kein Benzin benötigen? Antwort zu 4: Es ist dem Senat bekannt, dass es bereits seit langem Erdgasfahrzeuge gibt, die ohne Benzin starten können. Bei tiefen Temperaturen wird wegen der besseren Zündwilligkeit beim Starten weiterhin meist Benzin verwendet. Für die Emissionsbilanz ist die Kraftstoffart beim Starten von untergeordneter Bedeutung. Frage 5: Was hat der Berliner Senat seit meiner letzten Anfrage unternommen, um die Wartezeiten wenigstens auf das Niveau von 2016 zu reduzieren bzw. wie lang sind zur Zeit die aktuellen Wartezeiten für Privatpersonen bzw. für gewerbliche Zulassungsdienste? Antwort zu 5: Insbesondere hat seit dem genannten Zeitpunkt das LABO die Personalverstärkungen, die der Senat in der Antwort auf die Frage 5 der genannten letzten Anfrage für den Bereich Kfz-Zulassung mitgeteilt bzw. angekündigt hatte, vorgenommen. Die Betroffenen haben ihre Tätigkeit, die eingangs mit einer Schulung und Einarbeitung begonnen hat bzw. beginnt, teils im August und teils im September 2017 aufgenommen, die letzten akquirierten zusätzlichen Kräfte nehmen ihre Tätigkeit Anfang Oktober 2017 auf. Parallel hat der Senat dem Abgeordnetenhaus als Bestandteil des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2018/2019 eine Erhöhung der Stellenzahl des Kapitels 0573 (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Kraftfahrzeugwesen) ab dem Jahr 2018 vorgelegt. Sechs der zusätzlichen Stellen sind für die Verstärkung der Kundenbedienungsbereiche der Kfz-Zulassung vorgesehen (Umwandlung aktuell im Vorgriff geschaffener zusätzlicher befristeter Verstärkungen in unbefristete Beschäftigungen). Zusätzlich zu diesen Personalverstärkungen haben im September 35 bzw. 36 Beschäftigte der Kfz-Zulassungsstellen in freiwilliger aber entgoltener Arbeit an zwei Samstagen mehr als 2.400 vorliegende Anträge von Kfz-Händlerinnen und -Händlern sowie Zulassungsdiensten abgearbeitet. Bei der Vorbereitung der angekündigten ergänzenden Organisationsuntersuchung ab Ende des Jahres 2017 wurden die notwendigen Schritte zur ressortinternen Entscheidung über die Finanzierung eingeleitet. Vor diesem Hintergrund wurden bei der schrittweisen Reduzierung der Wartezeiten bis hin zur Erreichung wieder umgehender Bearbeitungen noch im Herbst 2017 die ersten Anfangserfolge erreicht. Per 26.09.2017 beträgt die Wartezeit bis zu den nächstliegenden freien, buchbaren Terminen der Kfz-Zulassungsstellen noch 15 Arbeitstage (gegenüber 18 Arbeitstagen zum Zeitpunkt der Beantwortung der letzten Anfrage). Für Kfz-Händlerinnen und Händler sowie Zulassungsdienste beträgt die Wartezeit bis zur abschließenden Bearbeitung abgegebener Anträge 8 Arbeitstage in der Zulassungsstelle Jüterboger Straße und 9 Arbeitstage in der Zulassungsstelle Ferdinand-Schultze-Straße (gegenüber 13 bzw. 11 Arbeitstagen zum Zeitpunkt der Beantwortung der letzten Anfrage). 3 Berlin, den 06.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12320 S18-12320