Drucksache 18 / 12 324 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 20. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Wartezeiten in den Bezirksämtern bei der Beantragung von Elterngeld und Antwort vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 324 vom 20. September 2017 über Wartezeiten in den Bezirksämtern bei der Beantragung von Elterngeld ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lang ist die derzeitige Wartezeit nach Antragstellung bezüglich der Gewährung von Elterngeld? 3. Wie lange liegt ein eingegangener Antrag auf Elterngeld im jeweiligen Bezirksamt vor, bis die Bearbeitung aufgenommen werden kann? 4. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages bei erhöhtem Krankenstand? Wie lange dauert die Bearbeitungszeit im Regelfall? Zu 1., 3. und 4.: Bei Vorliegen vollständig eingereichter Unterlagen liegt die Bearbeitungszeit in den Elterngeldstellen der Bezirke derzeit innerhalb eines Zeitraums von einer Woche bis zu zwei Monaten. Soweit Fallkonstellationen vorliegen, in denen bei den Jobcentern angefragt werden muss, kann sich die Zeit bis zur Bescheiderteilung verlängern. Ein erhöhter Krankenstand hat selbstverständlich Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, jedoch können hierzu aufgrund der Spezifika des jeweils betroffenen Einzelfalls keine generellen Aussagen getroffen werden. - - 2 2. Wie viele Anträge auf Elterngeld werden pro Monat/ Quartal/ Jahr gestellt? (Aufgeschlüsselt nach Bezirken ) Zu 2.: Die nachfolgende Tabelle aus dem Fachverfahren „Elterngeldplus“ (EGplus) enthält die Anzahl der bereits erfassten Anträge des Jahres 2017: Bezirksamt Januar Februar März April Mai Juni Zwischenstand Pankow 536 521 618 428 605 619 3327 Mitte 476 430 479 411 482 536 2814 Friedrichshain-Kreuzberg 498 402 399 372 475 470 2616 Neukölln 442 362 410 347 340 396 2297 Tempelhof-Schöneberg 425 380 380 294 418 341 2238 Lichtenberg 371 366 373 284 355 379 2128 Charlottenburg-Wilmersdorf 246 333 495 429 217 263 1983 Treptow-Köpenick 262 320 351 265 321 380 1899 Reinickendorf 232 274 274 211 366 301 1658 Steglitz-Zehlendorf 252 267 280 245 267 314 1625 Marzahn-Hellersdorf 293 258 264 220 224 297 1556 Spandau 275 241 342 210 218 245 1531 Nicht enthalten in dieser Tabelle sind die eingegangenen aber noch nicht in das Fachverfahren eingegebenen Anträge. 5. Wie hoch ist der derzeitige Krankenstand in den Elterngeldstellen der verschiedenen Bezirke? Sind die verlängerten Wartezeiten darauf zurückzuführen? 6. Welche weiteren Gründe sind für den Personalnotstand bekannt? 8. Welcher Einarbeitungszeitraum ist für neue Mitarbeiter vorgesehen, bis diese die Bearbeitung aufnehmen können? Zu 5., 6. und 8.: Soweit es zu verlängerten Bearbeitungszeiten von vollständigen Anträgen kommt, führen die Elterngeldstellen dies im Wesentlichen auf länger andauernden krankheitsbedingten Abwesenheiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zurück. Die Bezirke weisen darüber hinaus auf personelle Engpässe aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit und eine erhöhte Fluktuationsrate hin. Für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen muss je nach Vorkenntnissen mit einer Einarbeitungszeit von mindestens drei Monaten gerechnet werden. - - 3 7. Wie viele neue Stellen wurden in den Jugendämtern für die Elterngeldstellen geschaffen? (2015, 2016 u. 2017; aufgeschlüsselt nach Bezirken) Zu 7.: Nach Auskunft der Bezirke wurden die Elterngeldstellen - nicht zuletzt durch den Wegfall des „Betreuungsgeldes“ - gemäß nachfolgender Tabelle in den Jahren 2015 - 2017 durch zusätzliches Personal verstärkt: Bezirk 2015 2016 2017 Charlottenburg- Wilmersdorf 1 Stelle durch Stellenverlagerungen innerhalb des Jugendamtes 1 Stelle durch Stellenverlagerungen innerhalb des Jugendamtes 1 Stelle, besetzbar zum 01.01.2018 Friedrichshain- Kreuzberg 1 Stelle 1 Stelle ./. Lichtenberg 1 Stelle 1 Stelle 1 Stelle; Auswahlverfahren läuft Marzahn- Hellersdorf keine neuen Stellen Mitte ./. 2,5 Stellen aus Betreuungsgeld überführt 1 Stelle; Auswahlverfahren läuft Neukölln keine neuen Stellen Pankow ./. 1 Stelle ./. Reinickendorf 3 Stellen ./. ./. Spandau 1 befristete Stelle (Beschäftigungsposition ) ./. ./. Steglitz- Zehlendorf ./. 1 Stelle ./. Tempelhof- Schöneberg keine neuen Stellen Treptow- Köpenick ./. ./. 1 Stelle 9. Wo und wie können sich Antragssteller über den Stand der Bearbeitung informieren? Zu 9.: Die Antragsteller und Antragstellerinnen können sich in den Elterngeldstellen zu den Sprechzeiten telefonisch, durch persönliche Vorsprache bei den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen und per Mail informieren. Einige Elterngeldstellen bieten den Bearbeitungsstand auch über das Internet an. Eine Elterngeldstelle gibt in der Eingangsbestätigung die voraussichtliche Bearbeitungsdauer an. 10. In wie vielen Fällen werden Anträge auf Grund von fehlenden Unterlagen zurückgestellt? Wie lange verzögert sich dadurch die Genehmigung von Elterngeld? - - 4 Zu 10.: Die Anzahl der Bearbeitungsrückstellung von Anträgen aufgrund fehlender Unterlagen wird nicht erfasst. Nach Einschätzung der Elterngeldstellen bedarf es jedoch in der ganz überwiegenden Anzahl der gestellten Anträge weiterer Nachfragen, um eine Bearbeitung abschließen zu können. 11. Wie viele dringende Fälle sind dem Senat bekannt, in denen Eltern auf die Zahlungen des Elterngeldes zur Existenzsicherung angewiesen sind? 12. Welche Maßnahmen können (kurzfristig) ergriffen werden, wenn die ausstehenden Elterngeldzahlungen auf Grund von überlangen Bearbeitungszeiten nachweislich zur Existenzgefährdung beitragen? Zu 11. und 12.: Die Zuständigkeit der Bearbeitung von Elterngeldanträgen liegt in bezirklicher Verantwortung , so dass der Senat davon ausgeht, dass die Bezirke in solchen Fällen angemessene und schnelle Lösungen finden (Vorziehen der Bearbeitung und ggf. Abschlagszahlungen). 13. Wo ist das Beratungs- sowie Beschwerdemanagement zum Thema Elterngeld in den Jugendämtern angesiedelt? Wie werden die Antragssteller über die Nutzung dieser Stelle informiert? Zu 13.: Beratungen erfolgen direkt bei den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Elterngeldstellen . Der Beschwerdeweg erfolgt über den jeweiligen Dienstvorgesetzten bis zur Leitung des Jugendamtes bzw. zuständigen Bezirksstadtrats bzw. die Bezirksstadträtin. Gesonderte Anlaufstellen sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 04. Oktober 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12324 S18-12324a