Drucksache 18 / 12 325 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 20. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2017) zum Thema: Lärmschutz an der Bahntrasse OT Neu-Hohenschönhausen und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 325 vom 20. September 2017 über Lärmschutz an der Bahntrasse OT Neuhohenschönhausen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft überwiegend Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wo und wann in Hohenschönhausen sind Lärmschutzmaßnahmen zur Verringerung der Lärmbelästigung durch Regional- und Güterzugverkehr geplant? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Durch die DB Netz AG sind in naher Zukunft keine Lärmschutzmaßnahmen geplant. Lärmschutzmaßnahmen werden in zwei Fällen umgesetzt. Zum einen aus resultierenden Lärmvorsorgeansprüchen. Diese Lärmvorsorgeansprüche können geltend gemacht werden, wenn sich ein Schienenweg baulich wesentlich verändert z.B. Neubau eines zusätzlichen Gleises oder signifikante Veränderungen der Gleislage etc. Dies ist hier aber nicht der Fall. Die andere Möglichkeit besteht durch das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes (LSP). Der betrachtete Bereich befindet sich im LSP. Die Priorisierung des Bereiches wird vom BMVI und nicht von der Deutschen Bahn festgelegt. Weitere Informationen zum LSP erhalten Sie im Internet auf der Seite des BMVI. 2 Darüber hinaus gibt es zurzeit Voruntersuchungen im Rahmen des Zukunfts- Investitionsprogrammes (ZIP). Daraus lassen sich aktuell keine genauen Angaben zu einer möglichen Planung machen.“ Frage 2: Welche Maßnahmen sind dazu konkret für Hohenschönhausen kurz- und mittelfristig durch die DB umsetzbar? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Verweis auf Frage 1.)“ Frage 3: Welche Maßnahmen zum Lärmschutz in diesem dicht besiedelten Wohngebiet zwischen S-Bahnhof Hohenschönhausen und der Gehrenseestr. werden derzeit bereits angewendet (technische Maßnahmen, Pflege des Gleisbetts, Geschwindigkeitsreduzierung etc.)? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Derzeit ist es so, dass im betroffenen Bereich Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Streckenbeschaffenheit durchgeführt werden. So wird in 2019 eine Oberbauerneuerung der S-Bahn (beide Gleise/Richtungen, komplette Schienen- sowie teilweise Gleiserneuerung) zwischen Springpfuhl und Wartenberg stattfinden. Weiterhin werden die Schienen der betroffenen Strecken bei Auffälligkeiten und je nach Bedarf geschliffen, sodass sich die Beschaffenheit der Gleise danach wieder verbessert und das Rollgeräusch vermindert wird.“ Frage 4: Sind durch existierende Lärmschutzmaßnahmen Verringerungen der Lärmwerte bekannt? (Angabe mit Messdaten vor und nach der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen) Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Es existieren keine Messdaten. Lärmimmissionen werden bei der Deutschen Bahn für die entsprechenden Fälle berechnet, nicht gemessen.“ Frage 5: Kann eine Schalldämmung des Zugverkehrs in dem Bereich Gehrenseestr./ Gehrenseebrücke durch eine entsprechend dichtere Bepflanzung vor und unter der Brücke durchgeführt werden? Wenn ja, wann wird die Bepflanzung durchgeführt? Wenn nein, welche Gründe gibt es dagegen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Nein, dies ist leider nicht möglich, da Bepflanzungen keinen berechenbaren Effekt auf die Lärmemissionen haben.“ 3 Frage 6: Existieren aktuelle Lärmmessungen aus dem Bereich S-Bhf. Hohenschönhausen/ Pablo-Picasso-Str./ Gehrenseestr. (Tages- sowie Nachtzeit)? Falls nicht, wann sind Messungen vorgesehen? Wo und wann in Hohenschönhausen sind Lärmschutzmaßnahmen zur Verringerung der Lärmbelästigung durch Regionalund Güterzugverkehr geplant? Antwort zu 6: Es existieren keine aktuellen Lärmmessungen und es sind auch keine vorgesehen. Verkehrslärm wird entsprechend bundesweit verbindlicher Richtlinien rechnerisch ermittelt, für Schienenverkehrslärm erfolgt die Berechnung in Abhängigkeit vom Anwendungszweck gemäß der Anlage 2 - Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)- der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) oder gemäß der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen. Eine regelmäßige Ermittlung der Schienverkehrslärmbelastung erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt gemäß § 47c BImSchG. Die Ergebnisse sind unter https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermk artierung_node.html einsehbar. Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Verweis auf Frage 4.)“ Frage 7: Wann ist der Ausbau der Lärmschutzwände zwischen den S-Bahnhöfen Hohenschönhausen und Gehrenseestraße geplant? Wie lange wird die Umsetzung dauern? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Verweis auf Frage 1.)“ Frage 8: Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Aufbau einer Lärmschutzwand? Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Verweis auf Frage 1.)“ Frage 9: Ist eine Neuauflage des Lärmaktionsplanes des Landes Berlin vorgesehen, in den der Bereich Neu- Hohenschönhausen als dringlich betroffener Ortsteil aufgenommen werden könnte? Falls ja, wie kann die Aufnahme erfolgen? Antwort zu 9: Der Lärmaktionplan Berlin wird entsprechend § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Jahr 2018 aktualisiert. Eine Aufnahme des Ortsteils Neu-Hohenschönhausen als dringlich betroffener Ortsteil hinsichtlich Schienenverkehrslärms ist nicht beabsichtigt, da seit 1.1.2015 die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des 4 Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit beim Eisenbahnbundesamt liegt. Das Eisenbahnbundesamt erstellt auch einen bundesweiten Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Berlin, den 06.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12325 S18-12325a