Drucksache 18 / 12 330 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 19. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2017) zum Thema: Integrationsamt und Antwort vom 11. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12330 vom 19.September 2017 über Integrationsamt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Soll das Integrationsamt eine Vorbildfunktion in Sachen Inklusion im Land Berlin übernehmen? 2. Wenn nein, warum nicht und wer soll diese Vorbildfunktion aus Sicht des Senats übernehmen? Zu 1. und 2.: Die Aufgaben des Integrationsamtes sind im § 102 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) abschließend geregelt. Das Integrationsamt nimmt daher genau definierte Aufgaben im Bereich der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben wahr. In Berlin hat der Senat am 7. Juni 2011 den von der damaligen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vorgelegten Aktions-/ Maßnahmenplan einschließlich behindertenpolitischer Leitlinien zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin beschlossen (Drucksache 16/4265). Der Senat stellt die „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bis zum Jahr 2020“ in den Mittelpunkt seiner Politik für Menschen mit Behinderung. Mit der am 12.05.2015 vom Senat von Berlin beschlossenen „Konkretisierung der 10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – BRK bis zum Jahr 2020“ sind alle Senatsressorts beauftragt, die „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der 2 UN – BRK” sowie deren Konkretisierung bis zum Jahr 2020 in eigener Zuständigkeit inhaltlich umzusetzen. Das Integrationsamt - als Bestandteil der Berliner Verwaltung - ist wie jede andere Verwaltung gehalten, die UN-BRK hinsichtlich der Inklusion von schwerbehinderten Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich umzusetzen, eine allgemeine Vorbildfunktion für das Land Berlin lässt sich daraus nicht ableiten. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes beherrschen die Gebärdensprache? Dies entspricht welchem Prozentsatz aller Beschäftigten des Integrationsamtes? Zu 3.: Im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) – Integrationsamt – beherrscht keine Dienstkraft die Gebärdensprache. Wird Gebärdensprachkompetenz im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens im Integrationsamt oder auch außerhalb dessen etwa für ein Beratungsgespräch benötigt, zieht das Integrationsamt entsprechende Fachkompetenz in Gestalt zertifizierter Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher hinzu. Das Vorhalten eigener Gebärdensprachkompetenz im Integrationsamt ist aufgrund des zu selten erforderlichen Einsatzes nur bedingt sinnvoll, da für einen qualifizierten Gebärdensprachstandard ein ständiger Einsatz der Gebärdensprache unerlässlich ist. Zur Unterstützung der Inklusion von Menschen mit Hörbehinderung im Arbeitsleben unterhält das Integrationsamt darüber hinaus einen Integrationsfachdienst, der sich mit seinen spezifisch ausgebildeten Fachkräften ausschließlich um die Belange von Menschen mit Hörbehinderung kümmert. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes beherrschen die Punktschrift nach Braille? Dies entspricht welchem Prozentsatz aller Beschäftigten des Integrationsamtes? Zu 4.: Im Integrationsamt beherrscht keine Dienstkraft die Punktschrift nach Braille. Dies ist auch nicht erforderlich, um mit Menschen mit Sehbehinderung in Kontakt zu treten. 5. Wie viele Publikationen des Integrationsamtes sind in Einfacher Sprache verfasst? Zu 5.: Das LAGeSo gibt den „Berliner Rat-Geber für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache“ heraus. Dieser wird auch vom Integrationsamt für Kundenkontakte genutzt und bereitgestellt. 6. Inwieweit werden die Schreiben und Bescheide des Integrationsamtes in Einfacher Sprache verfasst? Zu 6.: Bei Bescheiden ist zu berücksichtigen, dass diese den Anforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechen müssen. Daher werden Schreiben und Bescheide des Integrationsamts nicht in Leichter Sprache verfasst. Um unter anderem Kommunikationshindernissen von Menschen mit (etwa geistiger) Behinderung zu begegnen, stellt das Integrationsamt jedoch landesweit die Struktur der Integrationsfachdienste zur Verfügung, die bei Problemen der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben unter Einsatz spezifisch ausgebildeter Fachkräfte breite Unterstützung leisten. Darüber hinaus werden Schreiben und Bescheide im Bedarfsfall barrierefrei ausgefertigt. 3 7. In welchen Abständen werden die Beschäftigten des Integrationsamtes in Sachen Diversity geschult? Zu 7.: Die grundlegenden Schulungen der Beschäftigten des Integrationsamts im Themenbereich Diversity wurden bis zum Jahr 2007 abgeschlossen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die Beschäftigten aufgrund des alltäglichen Umgangs mit ihren Aufgaben und in der Zusammenarbeit mit schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Ermittlung und Bewertung von Möglichkeiten der Beschäftigung, der Unterstützung, Erleichterung oder Sicherung, ein hohes praktisches Maß an Schulung darüber erfahren, welche Chancen sich aus Vielfalt und Unterschiedlichkeit ableiten. 8. Inwieweit übernehmen Beschäftigte des Integrationsamtes Schulungen bzw. Coaching von Beschäftigen des Berliner Öffentlichen Dienstes in Sachen Inklusion und Diversity? Zu 8.: Das Integrationsamt ist gemäß § 102 SGB IX in Verbindung mit § 29 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) berechtigt, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen, Beauftragte der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte sowie Mitglieder der Stufenvertretungen zu erbringen. Dazu stellt das Integrationsamt ein breites Schulungsangebot zur Verfügung, das an Themen z. B. die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen, Nachteilsausgleiche, Renten- und Arbeitsrecht, Integrationsfachdienste, Inklusion aber auch Soft-Skills wie Rhetorik und Gesprächsführung, Mediation und Kollegen- oder Vorgesetztenseminare umfasst. Auch Diversity-Aspekte werden im Rahmen dieser Schulungen berücksichtigt. 9. Wenn dies nicht erfolgt, wer übernimmt stattdessen mit welchen Kosten die Schulung der Berliner Verwaltung in Sachen Inklusion und Diversity? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bietet über die LADS-Akademie ein umfangreiches Programm mit Fortbildungsangeboten zu den Themen Inklusion und Diversity, das allen Mitarbeitenden der Verwaltungseinrichtungen des Landes Berlin zur Verfügung steht. Der Kostenumfang hierfür konnte nicht ermittelt werden. Die Broschüre kann unter dem Link: https://www.berlin.de/sen/lads/ heruntergeladen werden. Berlin, den 11. Oktober 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12330 S18-12330