Drucksache 18 / 12 333 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 21. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2017) zum Thema: Aufkommen von Medizinaldelikten und deren Umgang damit in Berlin und Antwort vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12333 vom 21. September 2017 über Aufkommen von Medizinaldelikten und deren Umgang damit in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei dem Begriff „Medizinaldelikt“ handelt es sich nicht um einen strafrechtlichen Terminus, so dass eine Zuordnung auf konkrete Straftatbestände oder Lebenssachverhalte nicht möglich ist. Er ist deshalb auch im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht definiert. Da in Frage 4 auf „…Betrugsdelikte in der Medizinwirtschaft…“ Bezug genommen wird, erfolgen aus diesem Kontext heraus die nachfolgenden Antworten für den Bereich des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen. 1. Wie viele sogenannte Medizinaldelikte sind seit dem 1. Januar 2012 im Land Berlin zur Anzeige gebracht worden (bitte nach Deliktsart und Jahrescheibe differenziert darstellen)? Wie viele Fälle davon haben dann in Folge zu einer Verurteilung geführt? Zu 1.: Abrechnungsbetrugsdelikte gemäß polizeilicher Kriminalstatistik: Jahr erfasste Fälle 2012 1.111 2013 175 2014 753 2015 1.059 2016 85 Die teilweise hohen Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren ergeben sich aus dem Bearbeitungszeitraum beziehungsweise dem Abschlussdatum einzelner Seite 2 von 3 Großverfahren. Im Jahre 2016 wurde in mehreren Verfahren ermittelt, die erst 2017 zum Abschluss kamen. Für 2017 ist daher wieder ein deutlicher Anstieg zu erwarten. Verfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 263 Strafgesetzbuch (StGB) durch niedergelassene Ärzte und Apotheker zum Nachteil der kassenärztlichen Vereinigung, der gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen werden bei der Staatsanwaltschaft Berlin zentral in der Hauptabteilung für Wirtschaftskriminalität geführt. Eine gesonderte statistische Erfassung zu Verurteilungen erfolgt nicht, so dass kein belastbares Zahlenmaterial vorliegt. 2. Wie viele Landesbedienstete (in VZÄ) sind im Land Berlin in welcher Organisationsstruktur mit der Bearbeitung von Medizinaldelikten beauftragt? Zu 2.: Im Landeskriminalamt Berlin (LKA) sind mit der Bearbeitung des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen derzeit Mitarbeitende in der Größenordnung von 11,6 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beauftragt. Eine Bearbeitung erfolgt auf Kommissariatsebene in der Abteilung LKA 3. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin lässt sich eine Aussage zu Vollzeitäquivalenten nicht treffen, da weitere deliktische Zuständigkeiten in der entsprechenden Abteilung bestehen. 3. In welcher Weise stellt der Senat bei der Vorgangsbearbeitung von Medizinaldelikten sicher, dass besonders schutzbedürftige Daten und Informationen (insbesondere individuelle Gesundheitsdaten betreffend) nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben unter Anlegung eines strengen Maßstabes sorgfältig behandelt werden? Zu 3.: Den Polizeidienstkräften der vorgenannten Kommissariate sind zu Ermittlungszwecken personenbezogene Gesundheitsdaten zugänglich. Abgeschlossene Ermittlungsverfahren werden mit beweisrelevanten Gesundheitsdaten der Staatsanwaltschaft übergeben oder auf Anweisung der Staatsanwaltschaft den Berechtigten ausgehändigt. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft und der Gerichte sind datenschutzrechtlichen Vorschriften Gegenstand der regelkonformen Aktenführung. Die bei der Justiz geführten Daten werden sämtlich streng vertraulich behandelt. Dritten wird Akteneinsicht nur nach den Vorschriften der jeweils einschlägigen Prozessordnungen gestattet. 4. Sind dem Senat konkret Fälle bekannt, bei denen möglichweise sehr schwerwiegender Betrugsdelikte in der Medizinwirtschaft nicht gemäß den kriminalpolizeilichen Standards im Ermittlungsgang bearbeitet worden sind? Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, dass eine verfahrenskonforme Bearbeitung solcher Delikte gewährleistet werden kann? Welche Schäden oder Nachteile erwachsen Bürgerinnen und Bürger, die Opfer solcher Fälle sind? Zu 4.: Geschädigte im Bereich des Abrechnungsbetruges sind überwiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie gesetzliche Krankenversicherungen oder Kassenärztliche Vereinigungen. In den fallbefassten Kommissariaten des LKA gibt es keine von anderen Dienstbereichen abweichenden Bearbeitungsstandards. Die Überwachung der Seite 3 von 3 Einhaltung von Bearbeitungsstandards liegt bei den Führungskräften. Art und Umfang der Schwerpunktsetzung in der konkreten Fallbearbeitung obliegen der Staatsanwaltschaft; die Polizei Berlin kommt im Rahmen ihrer Aufgaben ihrer Beratungspflicht nach. Erkenntnisse über die Nichteinhaltung kriminalpolizeilicher Standards in den Ermittlungsvorgängen liegen nicht vor. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass für anzeigende Bürgerinnen und Bürger eine objektive Beschwerdebearbeitung im LKA Berlin erfolgt, ohne dass für die Anzeigenden mit negativen Folgen zu rechnen ist? Zu 5.: Die Prüfung und Bewertung der Beschwerdeergebnisse und damit auch des ordnungsgemäßen Bearbeitens der Beschwerden obliegt im LKA grundsätzlich der Amtsleitung. Um dies zu gewährleisten, werden im Rahmen von Entscheidungsvorlagen alle vorhandenen Unterlagen beigefügt. Darüber hinaus werden alle Beschwerdevorgänge des LKA, die direkt an den Polizeipräsidenten gerichtet werden oder thematisch eine erhebliche Relevanz entfalten, im Eingang und im Ausgang durch die Interne Revision oder den Stab des Polizeipräsidenten geprüft. Berlin, den 04. Oktober 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12333 S18-12333a