Drucksache 18 / 12 334 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 21. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2017) zum Thema: Datenschutz und Gesundheitsbereich und Antwort vom 04. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12334 vom 21. September 2017 über Datenschutz und Gesundheitsbereich ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BBDI) über die Anfrage informiert, die eine Stellungnahme abgegeben hat. Der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurde die Stellungnahme der BBDI zugrunde gelegt. 1. Wie viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sind betreffend etwaiger Datenschutzverstöße bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Themenfeld „Gesundheit und Medizin“ seit dem 1.Januar 2012 eingegangen und welche Organisationseinheiten wurden in diesem Zusammenhang benannt (bitte nach Jahresscheiben aufführen)? 2. In wie vielen Fällen davon haben solche Beschwerden zu weitergehenden Untersuchungen, Kontrollen und Nachfragen bei den beklagten Organisationseinheiten geführt? Wie viele Fälle liegen davon im Geschäftsbereich der Innenverwaltung? Zu 1. und 2: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt keine Statistik, aus der sich die Anzahl der eingegangenen Bürgereingaben aufgeschlüsselt nach Themenfeldern und/oder Organisationseinheiten ergibt. Im Übrigen sieht das Löschkonzept der BBDI vor, dass Bürgereingaben im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich drei Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs im elektronischen Vorgangsinformationssystem automatisiert gelöscht werden. Eine Auswertung zurückreichend bis zum 1. Januar 2012 ist vor diesem Hintergrund auch nachträglich nicht zu realisieren. Bei Bürgereingaben ersucht die BBDI vor einer rechtlichen Bewertung stets die verantwortlichen Stellen um Stellungnahme, sollte ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften nicht bereits aufgrund des an sie herangetragenen Sachverhaltes von vornherein ausgeschlossen sein. Ob und in welcher Form weitergehende Kontrollen – etwa Prüfungen vor Ort – erfolgen, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Bei Seite 2 von 2 der Entscheidung spielen sowohl der Gegenstand der Beschwerde als auch die der BBDI zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten eine Rolle. 3. In welcher Weise gewährleistet die Berliner Datenschutzbeauftragte konkret für diejenigen Berlinerinnen und Berliner eine zuverlässige Bearbeitung ihrer Anliegen in benannten Themenfeldern ? Zu 3.: Bei der BBDI wird das gesamte Arbeitsgebiet Gesundheit (z.B. Krankenhäuser, Ärzte , Apotheken, Bezirksämter, Hauptverwaltung) von einem juristischen Referenten betreut. Unterstützung erhält dieser bei Bedarf durch die Abteilung Informatik, sofern technische Fragestellungen betroffen sind. 4. Welche Folgen hatten diese Untersuchungen, Kontrollen oder Nachfragen bei den beklagten Organisationseinheiten? Zu 4.: Eine Beantwortung der Frage ist aus den Gründen der Antwort zu 1. nicht möglich. 5. Wie viele Sanktionen welcher Art hat die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit auf einzelne Beschwerden hin im genannten Themenbereich seit dem 1. Januar 2012 verhängt? Zu 5.: Die BBDI führt keine nach Branchen aufgeschlüsselte Statistik über die von ihr verhängten Sanktionen. 6. Wie stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sicher, dass objektiv festgestellte Datenschutzverstöße sich nicht wiederholen? Zu 6.: Die BBDI hat keine Möglichkeit, in jeder Hinsicht sicherzustellen, dass sich objektiv festgestellte Datenschutzverstöße nicht wiederholen. Sie ist zum einen auf die Zusicherungen der verantwortlichen Stellen angewiesen und zum anderen auf von außen an sie herangetragene Beschwerden und Hinweise. Eine regelmäßige Nachprüfung von Amts wegen (z.BN. durch Vor-Ort-Kontrollen) ist vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht zu leisten. Berlin, den 4. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12334 S18-12334