Drucksache 18 / 12 341 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Maik Penn (CDU) vom 21. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2017) zum Thema: Digitalisierung des Asylverfahrens – Einführung der Fingerabdrucküberprüfung und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Burkard Dregger und Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12341 vom 21.09.2017 über Digitalisierung des Asylverfahrens - Einführung der Fingerabdrucküberprüfung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist in Berlin eine sog. Länderkoordinatorenstelle zur Umsetzung der Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie des Gesetzes über das Ausländerzentralregister sowie dessen Durchführungsverordnung (Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017) eingerichtet worden? Wenn ja: Wo hat diese ihren Sitz, wie ist diese besetzt und welche Erkenntnisse hat diese bereits gesammelt? Wenn nein: wann ist damit zu rechnen? Zu 1.: In Berlin ist die Einrichtung einer Landeskoordinatorenstelle zur Umsetzung der Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) und dessen Durchführungsverordnung nicht geplant. 2. Welche weiteren Vorkehrungen zur Umsetzung der genannten Gesetzesänderungen sind bereits getroffen worden? 3. Welche konkrete technische Ausstattung wird Berlin in welcher Anzahl für welche Standorte zur Umsetzung der Gesetzesänderung erhalten? Zu 2. und 3.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die bezirklichen Sozialämter über die Änderung informiert und den Bedarf an Geräten zur Überprüfung der Identität mittels Fingerabdruckdaten (FastID) abgefragt. Die Rückmeldungen stehen aktuell noch aus. 2 4. Mit welchem Zeitplan rechnet der Senat hinsichtlich der Umsetzung der Gesetzesänderung in Berlin? 5. Welche Kosten werden dem Land Berlin sowohl durch Sachmittel als auch durch Personalmittel in Bezug auf die Umsetzung der Gesetzesänderung entstehen? Zu 4. und 5.: Die Ausstattung mit FastID wird seitens des Bundes initiiert, so dass der zeitliche Ablauf schwer abgeschätzt werden kann. Mit einer Umsetzung wird nicht vor dem ersten Halbjahr 2018 gerechnet. Die Kosten für die Umsetzung der Gesetzesänderung trägt der Bund. Einer Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Mai 2017 zu Folge werden diese im Bundeshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt. 6. Wie viele Fälle des Sozialleistungsmissbrauches durch Asylsuchende und Geduldete konnten in Berlin seit dem 01.01.2015 bis zum 31.08.2017 mittels der geltenden Gesetzeslage entdeckt und aufgeklärt werden? Mit welcher Dunkelziffer rechnet der Senat und wie hoch ist der bislang entstandene Schaden? Zu 6.: Die Anzahl aufgedeckter Missbrauchsfälle wird statistisch nicht erfasst und kann nicht beziffert werden. Auch die Schätzung einer Dunkelziffer ist nicht möglich. Der Senat sieht keinen Anlass, nach dem AsylbLG leistungsberechtigte Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Asylsuchende werden im Rahmen ihrer Registrierung ohnehin bereits erkennungsdienstlich behandelt und daraufhin überprüft, ob ihre Fingerabdrücke in Deutschland bereits erfasst wurden. Doppelregistrierungen können somit zuverlässig vermieden werden. Darüber hinaus sind alle Leistungsbehörden schon jetzt dazu befugt, Informationen aus dem AZR abzurufen. 7. Sind dem Senat weitere Vorhaben zur Digitalisierung des Asylverfahrens bekannt? Wenn ja welche und wie ist der jeweilige Sachstand? Zu 7.: Die dem Senat bekannten weiteren Vorhaben, die zur Digitalisierung des Asylverfahrens entwickelt oder geplant werden, sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Soweit bekannt, sind hier auch Angaben zum Sachstand bzw. der zeitlichen Planung enthalten. Berlin, den 06. Oktober 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/12341 Quelle: Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens beim Bundesministerium des Innern (PG DAS) Stand: 08/2017 Vorhaben in der Entwicklung Kurzbezeichnung Inhalt Federführung Termine Separate Bereitstellung der PIK-Software Bereitstellung der PIK-Software zur Installation auf Arbeitsplatzrechnern für Länder und Kommunen. PG DAS Anbindung PIK- Software an Fachverfahren Schaffung einer einfachen Möglichkeit zur Anbindung von Fachverfahren zur Durchführung von Erstregistrierung und Fast-ID. PG DAS Technische Ausrüstung Ausländerbehörden Ertüchtigung der Ausländerbehörden zur gesetzeskonformen Registrierung von Asylsuchenden. PG DAS Technische Ausrüstung AsylbLG- Behörden Ausrüstung der Behörden nach AsylbLG mit der Möglichkeit zur Identitätsprüfung über Fast-ID. PG DAS Kurstracker Überblick über Angebot und Nachfrage an Integrationskursen zur besseren Planung und Auslastung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Fortlaufend Asylstatus-Info System zur Auskunft über den Bearbeitungsstatus von Asylverfahren und zur frühzeitigen Identifikation von Problemen und Verzögerungen . BAMF Zentraler Posteingang InGe Elektronische Übermittlung von Anträgen auf Zulassung neuer Lehrkräfte, auf Basis der für MARiS eingerichteten Scanstraße zur Digitalisierung des Posteingangs BAMF Integriertes Identitätsmanagement - Plausibilisierung, Datenqualität und Sicherheitsaspekte Erprobung innovativer IT-Verfahren zur Steigerung der Prozesseffizienz im Asylverfahren. BAMF Proof of Concept im 2. Quartal 2017 Datenbank für Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Technische Aktualisierung der Datenbank zur Personalbewirtschaftung der MBE und Planung der Weiterentwicklung BAMF Kurzbezeichnung Inhalt Federführung Termine WebGIS Webbasiertes Geoinformationssystem BAMF BVA-BKA-AZR- KDS-Schnittstelle Schnittstelle zwischen BVA und BKA zur Anbindung von Fachverfahren an INPOL und als Kommunikationspunkt zu Eurodac zur Abwicklung von Erstregistrierung und Fast-ID-Anfragen. Bundesverwaltungsamt (BVA)/ Bundeskriminalamt (BKA) BVA-BKA- AZR-KDS- Schnittstelle Ertüchtigung AFIS Bereitstellung von Konvertierungsservices , Integration des „Resettlement “-Workflows. BKA KW 38 2017 Erweiterung INPOL-Z Steigerung der Lichtbildqualität. Unterstützung der Funktionalitäten BVA-BKA-AZR-KDS-Schnittstelle. BKA Geplant Feb. 2018 Anbindung der Polizeien (§16 Asylgesetz/AsylG) Erstregistrierungsdaten der Polizeien des Bundes und Länder nach §16 AsylG werden direkt in das Kerndatensystem (KDS) gespeichert. BKA/BVA September 2017 eKommunikation Leistungsgewährung Konzeption und Erprobung von Optionen zum Verhindern des Missbrauchs von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch Asylbewerber und Geduldete. Siehe PGDAS, Technische Ausrüstung AsylbLG-Behörden Beauftragter der Bundesregierung für das Flüchtlingsmanagement (BFM) Pilotierung fortlaufend bis Mitte September 2017 Konzept zur Duldungsüberprüfung Basierend auf dem AZR-Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesland NW ein Konzept für eine bundesweite Prüfung des Duldungsbestands erstellt – soll nach praktischer Validierung in NW allen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Ziele: Mehr Transparenz über Abschiebungshindernisse Bereinigung von Unplausibilitäten und Unschärfen Vereinheitlichung der Datenerfassung in verschiedenen Systemen BFM in der Erstkonzeptionierung ; Übergabe an Linie BAMF erfolgt Konzept finalisiert, derzeit erfolgt Abstimmung mit BMI Vorhaben in der Planung Kurzbezeichnung Inhalt Federführer Termine Digitale Akte InGe Ersetzen von Papierakten für Teilnehmer *innen und Lehrer*innen bei Integrationskursen BAMF Weiterentwicklung BAMF- BKA-Schnittstelle Unterstützung weiterer Anwendungsfälle (bspw. Datenverarbeitung Minderjähriger, Vollamputationen) BKA Eurodac- Rückmeldung BPol Registrierung durch Bundespolizei gem. §16 AsylG und Rückmeldungen von Eurodac-Ergebnissen. BKA Frühestens 2. Hj. 2018 S18-12341 S18-12341a S1812341_Anlage