Drucksache 18 / 12 343 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 22. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2017) zum Thema: Räumung der Teppichfabrik Alt-Stralau am 15.08.2017 und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 343 vom 22. September 2017 über Räumung der Teppichfabrik Alt-Stralau am 15.08.2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen welcher Untergliederungseinheiten waren am 15.08.2017 im Rahmen der Räumung der alten Teppichfabrik in Alt-Stralau im Einsatz (bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Anzahl der Dienstkräfte und Untergliederungseinheiten)? Zu 1.: Folgende Polizeidienstkräfte waren im Rahmen der Einsatzlage eingesetzt: Polizeipräsidium Stab: 1 Direktion Einsatz: 318 örtliche Direktionen: 29 Landeskriminalamt: 23 gesamt: 371 Zur einzelnen Untergliederungseinheiten erteilt der Senat von Berlin aus taktischen Gründen keine Auskunft. Die Veröffentlichung dieser Information würde das polizeiliche Handeln voraussehbar machen und die Erfüllung des öffentlichen Auftrages verhindern oder erschweren. Die Funktionsfähigkeit der Polizei wäre eingeschränkt. Bei einer Herausgabe der Informationen kann nicht ausgeschlossen werden, dass potentielle Störer sich dieses polizeitaktische Wissen zu Nutze machen, um gezielt gegen einzelne Polizeidienstkräfte vorzugehen. Maßnahmen der Eigensicherung hätten dann nicht die beabsichtigte Wirkung und liefen ins Leere, was eine Gefährdung der eingesetzten Dienstkräfte nach sich ziehen würde. 2 2. Wer leitete den Einsatz und auf wessen Veranlassung kam es zu dem Einsatz? Zu 2.: Die Einsatzleitung oblag dem raumverantwortlichen Polizeiabschnitt 51. Grundlage war ein Vollzugshilfeersuchen eines Obergerichtsvollziehers vom 11. August 2017. 3. Welche Waffen (auch Mehrzweckpistolen) und speziellen Ausrüstungen wurden von den unter 1. genannten Einheiten jeweils mitgeführt? Zu 3.: Die eingesetzten Polizeidienstkräfte der Direktion Einsatz waren entsprechend des bundesweit abgestimmten Ausstattungsnachweises für die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes ausgerüstet. Darüber hinaus wurden Personenschutzausstattungen für die erweiterte Absturzsicherung und ballistische Schutzwesten mitgeführt . Die detaillierte Darlegung der Waffen und speziellen Ausrüstungen des Spezialeinsatzkommandos kommt nicht in Betracht, da hierdurch Rückschlüsse auf Taktiken und die Leistungsfähigkeit der Polizei Berlin ermöglicht werden. Die daraus resultierenden taktischen Nachteile bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität und beim Vorgehen gegen bewaffnete Gewalttäter erhöhen das Gefährdungspotenzial der Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos. Alle weiteren Dienstkräfte waren mit der bei der Polizei Berlin verwendeten Faustfeuerwaffe (SigSauer P225/P6) und dem Reizstoffsprühgerät ausgestattet. Beschulte Dienstkräfte waren zusätzlich mit dem Mehrzweckstock ausgestattet. 4 a. Um welches Fahrzeug handelt es sich bei der mitgeführten mobilen Rampe, wo wurde es beschafft und welcher Berliner Behörde ist es zugeordnet? Zu 4.a.: Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Amarok, das von der Volkswagen AG in Deutschland beschafft wurde. Es befindet sich im Bestand der Polizei Berlin. 4 b. Welche Einsätze wurden mit dem Fahrzeug bereits vorgenommen und welche Kosten entstanden dabei jeweils (bitte auch für den Einsatz bei der Teppichfabrik angeben)? Zu 4.b.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 4 c. Ist das Fahrzeug bei dem Einsatz beschädigt worden? Falls ja, wie und wodurch? Zu 4.c.: Nein. 5. Waren Einsatzkräfte anderer Behörden oder Bundesländer an der Räumung beteiligt, wenn ja, bitte wie unter 1. aufschlüsseln. Zu 5.: Nein. 3 6. Bei welchen weiteren Einsätzen im Kontext von linkem Aktivismus wurden seit 2016 Spezialeinsatzkommandos angefordert und bei welchen Anlässen kamen diese auch zum Einsatz (bitte, sofern rekonstruierbar, auch die angeblich vorliegende Straftat aufführen)? Zu 6.: Es erfolgt keine statistische Erfassung der Einsätze des Spezialeinsatzkommandos Berlin nach phänomenologischen Schwerpunkten, wie beispielsweise „Räumungen“, „linke Szene“ und ähnlichen, zumal die Belastbarkeit einer eventuellen Zuordnung angesichts offener Definitionen fraglich wäre. Die Umschreibung „linker Aktivismus“ stellt insofern kein recherchierbares Kriterium dar. 7. Inwiefern trifft es wie von der Morgenpost berichtet zu, dass ein Spezialeinsatzkommando am 27. August zum Hausprojekt „Köpi“ in der Köpenicker Straße 137 gerufen wurde, nachdem Anwohner eine Lärmbelästigung beklagten? Falls zutreffend: Welche besonderen Einsatzmittel, Technik und Bewaffnung wurden bei diesem Einsatz mitgeführt? Zu 7.: Eine Spezialeinsatzgruppe wurde durch die Einsatzleitung angefordert. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 8. Über welche besonderen Einsatzmittel und Bewaffnung verfügt das Berliner Spezialeinsatzkommando? Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Berlin, den 06. Oktober 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12343 S18-12343a