Drucksache 18 / 12 345 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 25. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2017) zum Thema: Roter Flusskrebs in Berlin und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am13. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12345 vom 25.09.17 über Roter Flusskrebs in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden hat der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) in Berlin bisher verursacht bzw. welche Schäden werden befürchtet (bitte ggf. alle bekannten wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema auflisten)? a) Welche Untersuchungen hat der Senat von sich aus zu dem Thema in Auftrag gegeben? Antwort zu 1: Schäden wurde bislang nicht nachgewiesen. Der zu befürchtende Schaden liegt hauptsächlich in der Übertragung der Krebspest auf heimische Krebsarten. Alle bekannten wissenschaftlichen Publikationen zum Roten Amerikanischen Sumpfkrebs zusammenzutragen, ist dem Senat mit angemessenem Aufwand nicht möglich. Eigene Untersuchungen sind bisher nicht in Auftrag gegeben. Frage 2: Wie viele Exemplare von Procambarus clarkii konnten bisher gefangen werden? Frage 3: Wie ist der genaue Prozess der „Entsorgung“ nach der Fangaktion im Tiergarten verlaufen? a) Ist der Prozess der „Entsorgung“ schmerzfrei für die Tiere (ggf. bitte alle bekannten wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema auflisten)? b) Wurden Alternativen zur „Entsorgung“ geprüft? 2 Antwort zu 2. und 3: Bei den Einsätzen, die seitens des Senats mit Reusen, Handkeschern und per Aufsammlung durchgeführt wurden, wurden in 2017 etwa 4.000 Tiere gefangen und sachgerecht bzw. entsprechend § 12 Abs. 11 Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2982) getötet. Alle bekannten wissenschaftlichen Publikationen dazu, wie der Prozess der „Entsorgung“ schmerzfrei für die Tiere verläuft, zusammenzutragen, ist dem Senat nicht möglich. Die geprüften Alternativen zur Verwertung des Roten Amerikanischen Sumpfkrebses wurden verworfen, für 2018 wird die Verwertung gezielt untersucht. Frage 4: Gibt es eine rechtliche Pflicht zur Entfernung bzw. Tötung des Roten Amerikanischen Sumpfkrebses? Antwort zu 4: Eine rechtliche Pflicht zur Entfernung bzw. Tötung des Roten Amerikanischen Sumpfkrebses gibt es nicht. Im Rahmen von EU-Recht wird ein Management zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Art erfolgen, die Maßnahmenblätter befinden sich derzeit in der öffentlichen Auslegung. Frage 5. Welche weiteren Untersuchungen sind rund um das Thema Procambarus clarkii im Tiergarten geplant? a) Wurden Exemplare für weitere Untersuchungen aufgehoben, sowohl lebend als auch tot, und wenn ja, wie viele? b) Fallen mögliche weitere Untersuchungen am lebenden Tier unter nichtgenehmigungspflichtige Tierversuche? c) Welche Forschungseinrichtungen wurden gegebenenfalls für weitere Untersuchungen beauftragt? Antwort zu 5: Die Planung von Untersuchungen zu dem Thema sind abhängig von Personal und Haushaltsmitteln. Im Rahmen des Umweltmonitorings des Fischereiamtes wird eine Mischprobe aus 120 Krebsen (gefrorenes Krebsfleisch) durch das Landeslabor Berlin- Brandenburg auf Umweltkontamination untersucht. Die Untersuchungsergebnisse liegen im 1. Halbjahr 2018 vor. Untersuchungen an lebenden Tieren sind nicht vorgesehen. Berlin, den 06.10.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12345 S18-12345