Drucksache 18 / 12 346 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 25. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2017) zum Thema: Aktueller Umsetzungsstand Schallschutzprogramm BER in Berlin und Antwort vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/4 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12346 vom 25. September 2017 über Aktueller Umsetzungsstand Schallschutzprogramm BER in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Wie viele der 26.000 Anspruchsberechtigten haben bisher Anträge auf Schallschutzmaßnahmen gestellt? Wie viele davon beziehen sich auf Berliner Stadtgebiet? Zu 1.: Der FBB liegen bislang 21.004 Anträge für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) vor, davon beziehen sich 4.958 auf Berliner Gebiet. 2. Wie viele der Anträge sind abgearbeitet? Wie viele davon haben eine Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung (ASE-B) bzw. Anspruchsermittlung Entschädigung (ASE-E) erhalten? (Bitte jeweils die Zahlen für die Berliner Anspruchsberechtigten gesondert angeben) Zu 2.: Abgearbeitet sind insgesamt 19.144 Anträge. Für 18.349 Haushalte wurde eine Anspruchsermittlung versendet, bei den übrigen 795 Haushalten wurde festgestellt , dass keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen sind. Insgesamt wurde in 12.258 Fällen eine Anspruchsermittlung zur Baulichen Umsetzung (ASE-B) und in 6.091 Fällen eine Anspruchsermittlung Entschädigung (ASE-E) versendet. In Berlin haben 3.105 Haushalte eine ASE-B und 1.223 Haushalte eine ASE-E erhalten. 3. Wie viele der versandten ASE-B bzw. ASE-E sind vollständig ausgezahlt bzw. baulich umgesetzt und abgerechnet worden? (Bitte jeweils die Zahlen für die Berliner Anspruchsberechtigten gesondert angeben) Zu 3.: Baulich komplett umgesetzte Schallschutzmaßnahmen liegen bei 1.816 Anträgen vor. Bei weiteren 84 Anträgen ist die Bearbeitung aufgrund vorgenommener Sonderlösungen komplett abgeschlossen. Hinzu kommen 5.600 Anträge, für die nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) vom 15. Mai 2000 Entschädigungen ausgezahlt wurden und deren Bearbeitung damit abgeschlossen ist. In Berlin wurden die Maßnahmen für 553 Anträge komplett umgesetzt. Entschädigun- 2/4 gen wurden für 1.157 Anträge ausgezahlt. Die Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahmen erfolgt jedoch nicht durch die FBB, sondern liegt in der Hand der Eigentümerinnen und Eigentümer, da diese selbst entscheiden, ob, wann und durch wen sie die Schallschutzmaßnahmen umsetzen lassen. 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Entschädigungssummen und welche Spanne liegt zwischen der höchsten bzw. niedrigsten Entschädigungssumme bei den ASE-E? Gibt es dabei Unterschiede zwischen den Berliner und Brandenburger Anspruchsberechtigten? Wenn ja, warum und in welcher Höhe? Zu 4.: Die Auszahlungen für ASE-E differieren je nach Größe, Lage, Ausstattungsstandard und Zustand eines Gebäudes sehr stark. So bewegen sich die Auszahlungen zwischen Beträgen im unteren fünfstelligen und deutlich siebenstelligen Bereich. Pauschale Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg lassen sich nicht feststellen . Der schallschutzbezogene Verkehrswert ist u.a. von Lage, Zustand und Restnutzungsdauer , vom Ausstattungsstandard sowie vom Modernisierungsgrad des Gebäudes abhängig. Alle diese Kriterien werden bei der Schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung berücksichtigt. 5. Bekommen die Anspruchsberechtigten mit einer ASE-E ein vollständiges Leistungsverzeichnis mit den notwendigen Schallschutzmaßnahmen um die Schutzziele nach Planfeststellungsbeschluss zu erreichen? Zu 5.: Alle Anspruchsberechtigten mit einer ASE-E erhalten ein Leistungsverzeichnis mit den technisch umsetzbaren Schallschutzmaßnahmen. Zu einer Entschädigung kommt es, wenn sich nach Prüfung herausstellt, dass die Schutzziele bei Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen nicht erreicht werden können. Dies dient der Umsetzung folgender Regelung aus dem PFB: „Soweit die Kosten für Schallschutzeinrichtungen (…) 30 Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen überschreiten und damit außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen, hat der oder die Betroffene gegenüber den Trägern des Vorhabens einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 30 Prozent des o. g. Verkehrswertes .“ 6. Welche Beratungsangebote gibt es für die Anspruchsberechtigten mit einer ASE-E zum Einbau von Schallschutzmaßnahmen? Wie werden diese angenommen? Zu 6.: Die FBB wirbt seit 2014 intensiv dafür, die Entschädigungen für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu verwenden und bietet zu diesem Zwecke allen Anwohnerinnen und Anwohnern eine kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Diese können sich dabei über mögliche Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden beraten lassen. Zur Anmeldung reicht ein einfacher Anruf beim Schallschutztelefon. Die FBB hat für dieses Angebot in zahlreichen Schreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer geworben und zudem u.a. bei den Schallschutztagen 2016 und 2017, bei 34 Infoveranstaltungen mit weit über 2.000 Gästen, in verschiedenen Pressemitteilungen, in der Schallschutzbroschüre vom Juni 2016 (Auflage : 27.500 Stück), im Schallschutzflyer von 2014 (Auflage: 5.000 Stück) sowie in zahlreichen Ausgaben der Nachbarschaftszeitung BER aktuell (Auflage: 65.000 Stück) auf das Angebot aufmerksam gemacht. Dennoch liegen der FBB bislang nur rund 200 Anmeldungen zu einer solchen Beratung vor. Angesichts der 6.091 versendeten ASE-E entspricht dies einer Quote von lediglich ca. 3 Prozent. 3/4 7. Können bei vollständiger baulicher Umsetzung der Maßnahmen aus der Beratung bzw. mit der festgelegten Entschädigungssumme die Schutzziele nach Planfeststellungsbeschluss erreicht werden ? Wenn nein, wie wird diese Schlechterstellung der meist am stärksten vom Fluglärm Betroffenen gerechtfertigt? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 5. 8. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten bei den ASE-B und welche Spanne liegt zwischen der höchsten bzw. niedrigsten Summe der Schallschutzkosten? Gibt es dabei Unterschiede zwischen den Berliner und Brandenburger Anspruchsberechtigten? Wenn ja, warum und in welcher Höhe? Zu 8.: Die Kosten bei ASE-B differieren je nach Größe, Lage, Ausstattungsstandard sowie Zustand eines Gebäudes sehr stark und bewegen sich zwischen dreistelligen und sechsstelligen Beträgen. Pauschale Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg lassen sich nicht feststellen. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind sehr stark vom Zustand, der Nutzung und dem Aufbau eines Gebäudes abhängig. Dies wird bei der ASE-B berücksichtigt. 9. Wie viel Beschwerden, Widersprüche oder ähnliches gibt es zu den versandten ASE (bitte getrennt nach ASE-B und ASE-E und Berlin und Brandenburg aufführen)? Wie viele davon konnten behoben werden? Zu 9.: Eine Aufteilung der Beschwerden nach Herkunft auf Berlin oder Brandenburg wird durch die FBB nicht vorgenommen. Relevant ist lediglich, ob sich das Gebäude innerhalb der Schutz- und Entschädigungsgebiete des Schallschutzprogramms BER befindet. Im Zeitraum seit Januar 2016 sind 3.544 Beschwerden bei der FBB eingegangen , von denen 3.443 beantwortet sind. Weder der Senat noch die FBB können beurteilen, wie viele der Anwohnerinnen und Anwohner ihre Beschwerden und Widersprüche aufgrund der Antworten der FBB als behoben wahrnehmen. 10. Welche Gründe werden für die Beschwerden vorgebracht? Zu 10.: Schwerpunkte der eingehenden Beschwerden sind die strittige Nutzung von Räumen, Fragen zum Verfahren der Anspruchsermittlung und zur Verkehrswertermittlung sowie ingenieurstechnischen Fragen. Ebenso lassen sich im Beschwerdeeingang deutliche Ausschläge bei Einzelereignissen (z.B. durch OVG-Urteile, Fraunhofer -Gutachten) ablesen. 11. Wie wird mit Beschwerden umgegangen, die nicht einvernehmlich gelöst werden können? Gibt es eine unabhängige Schlichtungsstelle o.ä.? Welche Rolle fällt dabei der gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde zu? 12. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben Anspruchsermittlungen? Sind sie gerichtlich überprüfbar? Zu 11. und 12.: Eine unabhängige Schlichtungsstelle existiert nicht. Es steht jedoch allen Anwohnerinnen und Anwohnern frei, sich bei strittigen Sachverhalten an das jeweils zuständige Gericht zu wenden. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg verfolgt die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen. Der FBB werden hierbei Vollzugshinweise zur Kenntnis gegeben, die die Erfüllung von Auflagen zur Gewährleistung des passiven Schallschutzes nach dem Planfeststellungsbeschluss zum Gegenstand haben. Weitere Informationen hierzu stellt das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg im Internet zur Verfügung: http://www.lbv.brandenburg.de/3124.htm 4/4 In den Anspruchsermittlungen legt die FBB die Ansprüche für das jeweilige Objekt dar. Sobald die unterschriebene Zweitschrift samt Kontodaten bei der FBB eingeht, wird die Entschädigung durch die FBB ausgezahlt. 13. Gibt es wegen der Anspruchsermittlungen gerichtliche Auseinandersetzungen? Wenn ja, zu welchen Sachverhalten? Zu 13.: Derzeit gibt es mit zwölf Antragstellerinnen und Antragstellern gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Themen sind u.a. die Nutzung bzw. Eignung von Räumen hinsichtlich Wohnraumeigenschaft, die Anwendbarkeit spezieller technischer Schallschutzmaßnahmen und spezielle Fragen der Verkehrswertermittlung, aber auch individuelle Sachverhalte. Berlin, den 12.10.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12346 S18-12346