Drucksache 18 / 12 348 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2017) zum Thema: Behinderung der parlamentarischen Arbeit durch das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf und Antwort vom 05. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12348 vom 26. September 2017 über Behinderung der parlamentarischen Arbeit durch das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass das Bezirksamt Marzahn Hellersdorf sich weigert, mir als gewählten Abgeordneten Räume zu vermieten, obwohl es eine rechtliche Beurteilung des Rechtsamtes von Marzahn Hellersdorf gibt, die die Vermietung von Räumen an mich zulässt und obwohl mir in der Vergangenheit bereits bezirkliche Räume vermietet wurden? Zu 1.: Der Senat hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hierzu um Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme legte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (im Folgenden nur: Bezirksamt) dar, dass das Bezirksamt mit der Vorlage 898/III vom 9. Dezember 2009 Regelungen zur Überlassung von Räumen an Dritte beschlossen habe. Dieser Beschluss sei durch das Bezirksamt am 25. November 2010 (BA Vorlage 12225 /III) ergänzt worden. In dieser Nutzungs- und Entgeltordnung werde unter anderem geregelt, dass eine Überlassung von Räumen an Dritte nur bezüglich der in der Anlage 8 aufgeführten Räume und nach Verfügbarkeit möglich sei (§ 2 Absatz 2). Parteien würden Räume ebenfalls nur gemäß Anlage 8 überlassen, sofern es sich um im Bezirk tätige Kreisverbände und Bezirksgruppen handle. Der in Rede stehende Rathaussaal sei in Anlage 8 als zu vergebener Raum aufgeführt gewesen. Das Bezirksamt führte weiter aus, dass dem Abgeordneten Lindemann auf Antrag vom 2. Mai 2017 der Rathaussaal am 14. Juli 2017 zur Verfügung gestellt worden sei. Seite 2 von 2 Das Bezirksamt habe mit der Vorlage 0165/V am 15. August 2017 einstimmig beschlossen , dass der Rathaussaal im Mietobjekt Alice-Salomon-Platz 3 und die dazu gehörige Galerie künftig nur noch für die Bezirksverwaltung (Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung [BVV] einschließlich BVV-Ausschüsse und Fraktionssitzungen ) genutzt werden dürfen. Hintergrund der Entscheidung waren die Begehungen aller Dienstgebäude auf Grund von Sicherheitsbedenken, die von den Mitarbeitenden in den letzten beiden Jahren vorgebracht worden seien und ein Handeln des Bezirksamtes gefordert hatten. Dabei sei der Standort Rathaussaal und dessen Eignung für externe Veranstaltungen in Frage gestellt worden, weil auf Grund des durch sechs Türen zugänglichen Raums, dreier vorhandener Fahrstühle und wegen mehrerer Treppen eine Trennung von den Diensträumen des Bezirksamts nicht mehr gewährleistet werden konnte. Demzufolge konnte dem Abgeordneten Lindemann auf Grund dessen erneuter Überlassungsanfrage der Raum nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Eine gegenteilige Rechtsauffassung werde diesbezüglich vom Rechtsamt des Bezirksamts nicht vertreten. 2. Ist dem Senat bekannt, dass das zuständige Bezirksamt sich weigert, auf meine Mietanfrage (per Einschreiben Rückschein) eine Antwort mir zu übersenden? Zu 2.: Der Senat hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin um Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme erklärt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, dass der Abgeordnete Lindemann durch Schreiben vom 22. August 2017 hierüber informiert worden sei. 3. Wie beurteilt der Senat diese Behinderung eines demokratisch gewählten Abgeordneten durch das Bezirksamt von Marzahn Hellersdorf unter Leitung der Stadträtin Frau Witt von der Partei Die Linke? 4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat gegen diese Behinderung der demokratischen Parlamentsarbeit von einzelnen Abgeordneten durch Bezirksämter? Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht? Zu 3. und 4.: Der Senat vermag auf Grund des ihm vorliegenden Sachverhalts nicht zu erkennen, inwiefern das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin den Abgeordneten Lindemann an seiner Arbeit als gewählter Abgeordneter des Landes Berlin behindert hat. Insofern war es nicht notwendig, Maßnahmen zu ergreifen. Berlin, den 05. Oktober 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12348 S18-12348