Drucksache 18 / 12 350 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 25. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2017) zum Thema: Feldversuch zu einem flächendeckenden Tempo 60 auf der Berliner Stadtautobahn ? und Antwort vom 06. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12350 vom 25.09.2017 über Feldversuch zu einem flächendeckenden Tempo 60 auf der Berliner Stadtautobahn? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten auf der A 113 im Bereich AS Adlershof und AS Stubenrauchstraße/Johannisthaler Chaussee am 02.09.2017 auf beiden Fahrtrichtungen vom Tunnel Altglienicke bis zum Britzer Tunnel eine wochenlange Temporeduzierung auf 60 h/km angeordnet? Antwort zu 1: Die Temporeduzierung im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten auf der A 113 betraf nach dem 02.09.2017 nur die Richtungsfahrbahn Süd (Dresden). Bei der gewählten Bauweise wird zur Verbesserung der Oberflächentextur auf die Deckschicht unmittelbar nach dem Einbau ein Splittkorn aufgebracht, welches teilweise in die heiße Masse einsinkt. Nach Freigabe und Ingebrauchnahme durch den Verkehr lösen sich einzelne Splittkörner aus dieser Konstruktion und stellen somit eine Gefährdung bei hohen Geschwindigkeiten dar. Daher erfolgte die Ausschilderung auf 60 km/h. Frage 2: Warum waren nur stadtauswärts Hinweisschilder auf Rollsplitt zu finden? Gab es stadteinwärts keinen ausgebrachten Rollsplitt? Frage 3: Wie lange werden üblicherweise Tempobegrenzungen wegen Rollsplitts auf Autobahnen angeordnet? Antwort zu 2 und 3: Tempobegrenzungen auf Autobahnen wegen Rollsplitts werden bei der gewählten Bauweise zwischen 3 bis 6 Wochen belassen. 2 Der 1. Bauabschnitt (stadteinwärtige Richtungsfahrbahn) wurde ab dem 28.07.2017 für die bauzeitliche Verkehrsführung (2 Fahrstreifen im Gegenverkehr mit provisorischer Stahlleitwand) und Geschwindigkeitsbeschränkung stadteinwärts 40 km/h und stadtauswärts 60 km/h in Nutzung genommen. Die Rollsplittschilder waren wegen der ohnehin reduzierten Geschwindigkeiten daher entbehrlich. Frage 4: Wie bewertet der Senat eine dreiwöchige Temporeduzierung auf einer überaus stark befahrenen Strecke hinsichtlich Notwendigkeit, Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und alle Verkehrsteilnehmer? Antwort zu 4: Der Senat sieht im vorliegenden Fall die zwingende Notwendigkeit einer temporären Geschwindigkeitsreduzierung als Maßnahme der Gefahrenabwehr. Frage 5: Warum waren die folgenden Bereiche, die nicht von Sanierungsmaßnahmen betroffen waren, dennoch von der Temporeduzierung in beiden Fahrtrichtungen auf 60 h/km betroffen: Abschnitt zwischen AS Adlershof und dem Tunnel Altglienicke, Abschnitt zwischen AS Grenzallee und AS Stubenrauchstraße? Antwort zu 5: Richtig ist, dass es aus den vorgeschilderten Gründen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h nach dem 02.09.2017 zwischen der AS Späthstraße und dem Tunnel Altglienicke in Fahrtrichtung Süd gab. Da die Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit über die elektronischen Tafeln der Schilderbrücken erfolgt und der letzte Anzeigequerschnitt vor Beginn der Baustrecke an der AS Späthstraße liegt, begann die Begrenzung auch dort. Somit bestimmen die Standorte der Verkehrszeichenbrücken auch die notwendigen Schaltzustände. Frage 6: Plant der Senat eine flächendeckende Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 h/km für den gesamten Berliner Stadtring oder für Teile davon? Frage 7: War die wochenlange Temporeduzierung zwischen dem Altglienicker und dem Britzer Tunnel ein geplanter Feldversuch zu den Auswirkungen einer flächendeckenden Temporeduzierung? Antwort zu 6 und 7: Nein. Berlin, den 06.10.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12350 S18-12350