Drucksache 18 / 12 355 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2017) zum Thema: Tenure-Track-Professuren auf dem Vormarsch? und Antwort vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12355 vom 26.09.2017 zum Thema: Tenure-Track-Professuren auf dem Vormarsch? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Einbeziehung der Hochschulen beantworten kann. Die staatlichen Berliner Hochschulen wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Tenure-Track-Professuren sind bzw. werden im Jahr 2017 an den Berliner Hochschulen eingerichtet und wie viele sollen nach bisheriger Planung in den Jahren 2018 und 2019 in Berlin eingerichtet werden? Zu 1.: Die Kunsthochschulen (Universität der Künste, Hochschule für Musik „Hanns Eisler“, Kunsthochschule Berlin Weißensee – Hochschule für Gestaltung und Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“) haben keine Tenure-Track-Professuren eingerichtet. Eine Einrichtung ist auch nicht geplant. Gleiches gilt für die Fachhochschulen (Beuth-Hochschule für Technik Berlin, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und „Alice- Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik). Die Freie Universität Berlin (FU) hat bislang keine Tenure-Track-Professur eingerichtet. Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) weist aktuell sieben Tenure-Track-Professuren auf. Auf Basis der Förderung im Tenure-Track-Programm von Bund und Ländern zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs wird sie künftig, überwiegend in den Jahren 2018 bis 2019, 26 weitere Tenure-Track-Professuren schaffen. - - 2 Die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) hat 2017 die ersten vier Tenure-Track- Professuren etabliert. Zukünftig soll an der Charité das Tenure-Track-Modell bei frei werdenden Stellen realisiert werden. Über den Umfang der Maßnahme wird aktuell beraten. Die Technische Universität Berlin (TU) hat momentan drei Tenure-Track-Professuren und wird im Jahre 2017 voraussichtlich zwei weitere Tenure-Track-Professuren einrichten. 2. An welchen Berliner Hochschulen und Fachbereichen soll dies geschehen? Zu 2.: Die bestehenden Tenure-Track-Professuren der HU sind an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät, der Philosophischen Fakultät, der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt. Die geförderten zusätzlichen 26 Stellen werden sich auf alle Fakultäten verteilen. Die vorhandenen Tenure-Track-Professuren der TU sind in der Fakultät I (Geistes- und Bildungswissenschaften), V (Verkehrs- und Maschinensysteme) und VII (Wirtschaft und Management) etabliert. Die beiden für 2017 geplanten Tenure-Track-Professuren werden an der Fakultät II (Mathematik und Naturwissenschaften) eingerichtet. An der Charité sind drei der o.g. vier Tenure-Track-Professuren als von der Stiftung Charité geförderte „Berlin Institute of Health (BIH) Johanna Quandt-Professuren“ im Rahmen der besonderen Förderung von Wissenschaftlerinnen geschaffen worden. 3. Wie viele Professuren davon sind auf eine Förderung von Seiten des Bundes bzw. eines Bund-Länder- Programms zurückzuführen und in welcher Höhe beziffern sich jeweils diese Förderungen? Zu 3.: Die 26 neu zu schaffenden Tenure-Track-Professuren der HU werden aus dem Tenure- Track-Programm des BMBF gefördert. Gewährt wird eine Pauschale in Höhe von 118.045 € pro Jahr und Professur. Die übrigen Tenure-Track-Professuren werden nicht durch den Bund oder ein Bund- Länder-Programm gefördert. 4. Planen die Hochschulen für die Tenure-Track-Professuren eine Art Mindestquote in ihrer Struktur zu verstetigen und wenn ja, wie hoch ist diese bzw. wie wird diese umgesetzt? Zu 4.: Die HU möchte künftig etwa ein Drittel aller unbefristeten W2- und W3-Professuren auf der Grundlage von Tenure-Track-Zusagen besetzen. Die Zielquote bezieht sich auf die gesamte Universität und soll 2020 erreicht sein. Die Quote der einzelnen Fakultäten und Fächer kann je nach Wettbewerbssituation variieren. Die FU, die Charité und die TU sehen derzeit keine Quote vor. - - 3 5. In welchen W-Besoldungen sollen die bereits errichteten bzw. geplanten Tenure-Track-Professuren einmünden? Zu 5.: In allen Einrichtungen sollen die Anschlussprofessuren W2- und W3-Professuren sein. 6. Welche Personalausstattung haben die Tenure-Track-Professuren an den Hochschulen? Zu 6.: Die HU plant für die neuen Tenure-Track-Professuren grundsätzlich folgende Ausstattung: W1: 40 Monatsstunden studentische Hilfskraft, Partizipation im Sekretariatsbereich, bei experimentellen Fächern Partizipation an der Laborausstattung, W2: 0,5 Stellen wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter, 40 Monatsstunden studentische Hilfskraft, Partizipation im Sekretariatsbereich, bei experimentellen Fächern Partizipation an der Laborausstattung. Die bereits eingerichteten Tenure-Track-Professuren an der HU verfügen über dieselbe Ausstattung. An der Charité wird die Ausstattung grundsätzlich individuell verhandelt. Als Basisausstattung für W2-Professuren mit Tenure Track ist in der Regel eine Stelle wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter und 0,5 Stellen sonstiges Personal vorgesehen . An der TU haben alle Tenure-Track-Professuren eine Mindestausstattung von einer Stelle wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter. Einzelfallbezogen kann eine weitere Ausstattung, die aus Mitteln der Fakultät finanziert wird, hinzukommen, z. B. technisches Personal, studentische Hilfskräfte und/oder Verwaltungspersonal. Berlin, den 10. Oktober 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-12355 S18-12355