Drucksache 18 / 12 360 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Gottwald (LINKE) vom 26. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2017) zum Thema: Nutzt die Wohngeldreform des Bundes tatsächlich den Berliner Mieter*innen? und Antwort vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12 360 vom 26. September 2017 über Nutzt die Wohngeldreform des Bundes tatsächlich den Berliner Mieter*innen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der Wohngeld empfangenden Haushalte in Berlin im Verhältnis zu den Bedarfsgemeinschaften nach SGB II/XII (mit Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft) seit einschließlich 31.12.2011 entwickelt? Zu 1.: Die Anzahl der Wohngeld empfangenden Haushalte bzw. Bedarfsgemeinschaften nach SGB II/XII in Berlin zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr zum Stichtag 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Reine Wohngeldempfängerhaushalte 34.684 30.935 26.156 21.826 17.285 24.677 Bedarfsgemeinschaften SGB II/XII * 402.133 400.300 403.091 401.285 399.192 389.356 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg * Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) Frage 2: Wie hat sich der Anteil von in Sozialwohnungen lebenden Wohngeldempfängern im o.g. Zeitraum entwickelt? Zu 2.: Die Entwicklung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2 Jahr zum Stichtag 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wohngeldempfängerhaushalte in mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen 2.170 1.750 1.371 1.108 816 919 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 3: Wie hat sich die Höhe des durchschnittlich gewährten Wohngeldes in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Zu 3.: Die Entwicklung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr zum Stichtag 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch 110 € 108 € 108 € 110 € 112 € 149 € Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 4: Wie viele Haushalte erhielten in den jeweiligen Jahren bis zu 50 €, bis zu 100 €, wie viele Wohngeld über 100 € hinaus? Zu 4.: Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr zum Stichtag 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Haushalte mit bis zu 50 € Wohngeld monatlich 8.213 7.827 6.976 6.059 4.959 3.322 Haushalte mit bis zu 100 € Wohngeld monatlich 19.940 18.292 15.545 12.884 10.086 10.245 Haushalte mit über 100 € Wohngeld monatlich 8.213 12.643 10.611 8.942 7.199 14.432 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 5: Liegen dem Senat seit meiner letzten Anfrage (Drs. 18/11618) Daten darüber vor, wie viele Wohngeld beziehende Haushalte zugleich ausschließlich Empfänger von Rentenleistungen und wie viele ausschließlich Erwerbstätige sind? Zu 5.: Aus der nach dem Wohngeldgesetz zu führenden Statistik lassen sich nur bedingt Angaben zur sozialen Struktur der Wohngeldhaushalte ziehen. Die Statistik weist Angaben zur jeweiligen Beteiligung am Erwerbs- bzw. Nicht-Erwerbsleben des Haupteinkommensbeziehers aus. Die Angaben für „Erwerbstätige“ und „Empfänger von Rentenleistungen“ können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Reine Wohngeldempfängerhaushalte 2016 insgesamt davon Erwerbspersonen davon Rentner/Pensionäre 24.677 7.526 13.386 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 3 Erkenntnisse zu Wohngeldhaushalten mit ausschließlich Empfängern von Rentenleistungen bzw. ausschließlich Erwerbstätigen liegen nicht vor. Frage 6: Wie viele Haushalte sind seit 31.12.2011 von der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe in den Wohngeldbezug übergegangen? Frage 7: Wie viele Haushalte sind seit 31.12.2011 vom Bezug von Wohngeld in die Grundsicherung nach SGB II/XII übergegangen und haben dadurch keinen Anspruch mehr auf Wohngeld? Frage 8: Wie viele Haushalte sind aufgrund höherer Einkommen aus dem Wohngeldbezug herausgefallen (bitte aufschlüsseln nach Bezug von Rentenleistungen oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit)? Zu 6. bis 8.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 9: Ist die Eingruppierung Berlins in die Mietenstufe IV (von sechs Stufen) im Hinblick auf die überdurchschnittlichen Mietsteigerungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt erneut überprüft worden und falls ja, wird eine Neueinstufung vorgenommen? Zu 9.: Nach § 39 Absatz 1 Wohngeldgesetz sind die Mietenstufen alle zwei Jahre zu überprüfen. Dabei ist der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag über die Überprüfung alle zwei Jahre bis zum 30. Juni zu berichten. Die Überprüfung hat dieses Jahr stattgefunden. Im Dritten Bericht der Bundesregierung über die Wohn- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016 (Bundestags- Drucksache 18/13120) ist unter Teil C IV. (Überprüfung der Höhe des Wohngeldes gemäß § 39 WoGG) zu den Mietenstufen ausgeführt, dass die Überprüfung der Mietenstufen auf der Basis der Daten (Stand 31. Dezember 2015) eine zunehmende Mietenspreizung zeige. So würden zukünftig mehr Gemeinden und Kreise Mietenstufe I und VI zugeordnet sein und weniger den Mietenstufen II bis V. Insgesamt würde es bei 7 Prozent der Gemeinden über 10.000 Einwohner zu Heraufstufungen und bei 12 Prozent der Gemeinden zu Herabstufungen kommen. Informationen zur Überprüfung der Mietenstufen konkreter Gemeinden, so etwa Berlin, enthält der Bericht nicht. Eine Neueinstufung in die Mietenstufen erfolgt gemäß § 12 Absatz 4 Satz 1 Wohngeldgesetz nur, wenn auch die Miethöchstbeträge angepasst werden. Der Dritte Bericht der Bundesregierung über die Wohn- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2016 (Bundestags-Drucksache 18/13120) führt zur Überprüfung der Miethöchstbeträge aus, dass sich die Angebotsmieten (in Euro/qm) in den letzten Jahren regional sehr unterschiedlich entwickelt hätten. Es zeige sich in den Mietenstufen I bis III eine Steigerung der Bruttokaltmieten um 3 bis 4 Prozent und in den Mietenstufen IV bis VI eine Steigerung von ca. 5 Prozent. Die derzeitigen Miethöchstbeträge würden diese Mietensteigerung nicht abbilden. Der Bericht der Bundesregierung kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass sich wegen der regional differenzierten starken Dynamik der Angebotsmieten und dem Anstieg der Bestandsmieten der Wohngeldhaushalte perspektivisch ein Anpassungsbedarf der Miethöchstbeträge und der damit verbundenen Mietenstufen abzeichne. 4 Frage 10: Beabsichtigt der Senat, sich auf Bundesebene für die Wiedereinführung eines Heizkostenzuschlags beim Wohngeld einzusetzen? Zu 10.: Die bruttowarmen Wohnkosten werden bereits seit der Wohngeldleistungsnovelle 2016 durch eine entsprechende Erhöhung der Tabellenwerte des Wohngeldes berücksichtigt. Berlin, den 10.Oktober 2017 In Vertretung Lüscher ................................ 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