Drucksache 18 / 12 364 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 27. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2017) zum Thema: Einnahmen und Prüfungsleistungen von Gasthörern an Berliner Universitäten und Antwort vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12364 vom 27. September 2017 über Einnahmen und Prüfungsleistungen von Gasthörern an Berliner Universitäten ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Universitäten beantworten kann. Sie wurden daher um Stellungnahme gebeten. Vorab ist zu bemerken, dass die Hochschulen nur dann Daten erheben und speichern dürfen , soweit dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Den Rechtsrahmen setzt das Berliner Hochschulgesetz (§§ 6 und 6a). Demnach dürfen die Hochschulen Daten nur erfassen, soweit dies für ihr Verwaltungshandeln und die sonstigen im Gesetz genannten Zwecke erforderlich ist. Die Eigenart der Gasthörerschaft erlaubt daher nur eine sehr begrenzte Datenerfassung, da es sich nicht um immatrikulierte Studierende handelt. 1. Wie hoch sind die Gebühren für Gasthörer an folgenden Universitäten: a. Freie Universität zu Berlin? b. Humboldt-Universität zu Berlin? c. Technische Universität Berlin? d. Universität der Künste Berlin? Zu 1.: Die Gebühren werden üblicherweise je Semesterwochenstunde (SWS) erhoben. Eine SWS umfasst 45 bzw. 60 Minuten wöchentliche Veranstaltungszeit während eines Semesters . a) Freie Universität Berlin (FU): Die GasthörerCard Classic kostet 160,00 € pro Semester (8 SWS). Einzelregistrierung für eine Lehrveranstaltung (im Umfang von 2 SWS) 80,00 €. Ermäßigungen werden gewährt. b) Humboldt-Universität zu Berlin (HU): Gemäß § 4 Gasthörerordnung der HU wird eine Gebühr von 15 € pro SWS erhoben. -2- c) Technische Universität Berlin (TU): Es werden 15 € pro SWS erhoben. In dem auf vier Semester ausgelegten Gasthörerprogramm „BANA“ („Berliner Modell: Ausbildung für nachberufliche Aktivitäten“) beträgt die Gebühr 60 € pro Semester. d) Universität der Künste Berlin (UdK): Die Gebühr beträgt 15 € pro SWS. 2. Welche Art von Lehrveranstaltungen in welchem zeitlichen Umfang sind für Gasthörer gebührenpflichtig? a. Freie Universität zu Berlin? b. Humboldt-Universität zu Berlin? c. Technische Universität Berlin? d. Universität der Künste Berlin? Zu 2.: Lehrveranstaltungen sind für Gasthörerinnen und Gasthörer nur dann zugänglich, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen und die Dozentin bzw. der Dozent mit der Teilnahme einverstanden ist. Alle besuchten Lehrveranstaltungen sind in dem zeitlichen Umfang gebührenpflichtig , in dem sie wahrgenommen werden. An der FU haben Gasthörerinnen und Gasthörer die Möglichkeit, pro Semester bis zu 4 Lehrveranstaltungen mit 8 SWS (vorzugsweise Vorlesungen) zu besuchen. Die Einzelbuchung ermöglicht den Besuch einer Lehrveranstaltung (Vorlesung) mit 2 SWS. Eine Übersicht über die Konditionen der GasthörerCard und ausgewählte Veranstaltungen im Wintersemester 2017/2018 bietet die Internetseite http://www.fu-berlin.de/sites/weiterbildung/gasthoerercard/classic/index.html. Die HU sieht neben den oben genannten allgemeinen Bedingungen keine weiteren Beschränkungen vor. Informationen und ausgewählte Veranstaltungen sind im Internet zu erhalten: https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/merk/gastneben_html An der TU sollen Gasthörerinnen und Gasthörer je Semester höchstens Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 SWS besuchen, im Gasthörerprogramm „BANA“ bis zu 12 SWS. Nähere Informationen zum Gasthörerprogramm sind im Internet abrufbar unter http://www.zewk.tu-berlin.de/v_menue/bana_gasthoererstudium/ An der UdK soll die Anzahl der besuchten Lehrveranstaltungsstunden je Semester in der Regel 6 SWS nicht überschreiten. Gasthörerinnen und Gasthörer können generell nicht am künstlerischen Einzelunterricht, in künstlerischen Fachklassen sowie an Entwurfsprojekten teilnehmen. Weitere Informationen sind erhältlich unter: https://www.udk-berlin.de/studium/alles-zu-bewerbung-und-studienverlauf/studium/gastund -nebenhoererschaft/ -3- 3. Wie hoch waren die Einnahmen im Jahr 2016 aus Gasthörergebühren an folgenden Universitäten: a. Freie Universität zu Berlin? b. Humboldt-Universität zu Berlin? c. Technische Universität Berlin? d. Universität der Künste Berlin? Zu 3.: a) FU: 103.900 € b) HU: 22.680 € c) TU: 21.330 €, davon 15.075 € aus dem BANA-Programm d) UdK: 28.106 € 4. An welchen der unter 1. genannten Universitäten haben die Gasthörer die Möglichkeit, in Lehrveranstaltungen Prüfungsleistungen und einen Leistungsschein zu erbringen und wenn dies an einer Universität nicht möglich ist, warum nicht? Zu 4.: FU: Die Erbringung von Prüfungsleistungen ist für Gasthörerinnen und Gasthörer gemäß § 19 Abs. 4 der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin nicht zulässig. HU: Im Rahmen einer Gasthörerschaft können Studienleistungen erbracht werden, die Teilnahme an Prüfungen ist jedoch nicht möglich. Der Grund liegt im Wesen der Gasthörerschaft als Auffangtatbestand neben der Nebenhörerschaft oder dem Frühstudium (vgl. Thieme in Deutsches Hochschulrecht, 3. Auflage 2004, Rn. 896f.). Gasthörerinnen und Gasthörer haben keinen Studierendenstatus, sie sind nicht Mitglied einer Hochschule und müssen für die Begründung der Gasthörerschaft keinen Nachweis über den erfolgreichen Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung oder die Erfüllung spezieller Zugangsvoraussetzungen führen. Sie erfüllen daher nicht die Voraussetzungen für die Zulassung zu Hochschulprüfungen. Die Erleichterungen bei der Begründung einer Gasthörerschaft zwingen überdies dazu, Vorkehrungen gegen einen potenziellen Missbrauch, z.B. die Umgehung von Zulassungsbeschränkungen, zu treffen. TU: Leistungsscheine können, sofern sie vorgesehen sind, erworben werden. Gasthörerinnen und Gasthörer haben keine Möglichkeit, Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Regelung des § 26 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin schließt das aus. Sinn der Gasthörerschaft ist es, einem sehr breiten, nicht an Qualifikation gebundenen Kreis von Interessierten im Rahmen der kapazitiven Möglichkeiten die Teilhabe an wissenschaftlichen Themen zu ermöglichen. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung ist daher nicht notwendig. Das Recht, Prüfungen abzulegen, ist an die Immatrikulation und die damit verbundene Zielstellung, einen Abschluss zu erwerben, und den erforderlichen Nachweis von Voraussetzungen gebunden. Gasthörerinnen und Gasthörer werden lediglich registriert. UdK: Gasthörerinnen und Gasthörer können Teilnahmebescheinigungen und/oder Leistungsnachweise erhalten. Die Erbringung von Prüfungsleistungen ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung für Studienangelegenheiten der Universität der Künste Berlin nicht möglich. -4- 5. Falls es die Möglichkeit gibt, an einer der genannten Universitäten als Gasthörer Prüfungsleistungen zu erbringen, in welchen Studienfächern und Lehrveranstaltungen ist dies möglich und welche Leistungsscheine können Gasthörer erlangen? Zu 5.: Entfällt (siehe Antwort zu 4). 6. Wie viele Gasthörer an den unter 1. genannten Universitäten aus den letzten 5 Jahren hatten eine Hochschulzugangsberechtigung ? Zu 6.: Zur Anmeldung als Gasthörerin bzw. Gasthörer ist keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich. Daher wird von den Universitäten auch nicht erfasst, ob die Gasthörerinnen bzw. Gasthörer über eine HZB verfügen. 7. An welcher der unter 1. genannten Universitäten ist es für Gasthörer ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich, sich weiterzubilden? Zu 7.: Im allgemeinen Sinne handelt es sich bereits bei der Gasthörerschaft um eine Form der individuellen Weiterbildung. Das Gasthörerangebot richtet sich an alle Bildungsinteressierten , eine HZB ist nicht erforderlich. Soweit die Fragestellung auf den Zugang zu Weiterbildungsstudiengängen abstellt, ist zunächst festzuhalten, dass Gasthörerschaft und Weiterbildungsstudiengänge in keinem formalen Zusammenhang stehen. Gemäß Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) setzen weiterbildende Masterstudiengänge in der Regel einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Weiterbildungsstudiengängen sind in den jeweiligen Zugangsordnungen geregelt. Generell ist eine HZB Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums, gleich welcher Art. Es muss sich dabei jedoch nicht zwingend um eine schulische HZB handeln. Möglichkeiten für die Studienaufnahme ohne schulische HZB eröffnet zum Beispiel das Berliner Hochschulgesetz für beruflich Qualifizierte (§ 11 BerlHG). 8. Wie viele Gasthörer in den letzten 5 Jahren in den unter 1. genannten Universitäten waren berufstätig, in Rente oder pensioniert? Zu 8.: Soweit überhaupt Angaben über die berufliche Tätigkeit im Rahmen des Antragsverfahrens erfragt werden, werden diese nicht systematisch erfasst und gespeichert. Zudem handelt es sich dabei um freiwillige Angaben. Die FU gibt für das Sommersemester 2017 an, dass 21 % der Gasthörerinnen und Gasthörer berufstätig waren, 71 % waren in Rente oder pensioniert, 8 % machten keine Angaben . Für die vorhergehenden Semester liegen keine Daten vor. -5- An der UdK wird zwar die Frage nach dem Beruf im Antrag gestellt, jedoch nicht nach dem aktuellen Status. Aus der Angabe des Berufs kann kein Rückschluss auf Arbeitstätigkeit oder Pensionierung getroffen werden. HU und TU erheben diese Daten nicht. 9. Wie viele Gasthörer der verrenteten oder pensionierten Gasthörer der unter 1. genannten Universitäten haben Prüfungsleistungen erbracht, um zu einem Studium oder zu einer Promotion zugelassen zu werden? Zu 9.: Diese Daten werden nicht erfasst. 10. Wie viele Gasthörer, die von 2012-2017 an den unter 1. genannten Universitäten Lehrveranstaltungen besucht haben, hatten bereits ein Hochschulstudium absolviert? Zu 10.: Diese Daten werden nicht erfasst. 11. Welche Studienfächer und welche Lehrveranstaltungen wurden von Gasthörern in den letzten 5 Jahren in den unter 1. genannten Universitäten am häufigsten gewählt? Zu 11.: Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden auf den Gasthöreranträgen vermerkt, jedoch zumeist nicht systematisch erfasst und ausgewertet. Im Rahmen der Meldungen an die amtliche Statistik werden Fachangaben erhoben, dies erfolgt allerdings nur zum Wintersemester . Die Meldedaten werden von den Universitäten zum Teil nicht aufbewahrt. Die erfragten statistischen Angaben sind daher in der gewünschten Form nicht verfügbar. Die FU konnte für das Wintersemester 2016/2017 eine prozentuale Verteilung auf die Fachbereiche übermitteln, siehe nachfolgende Tabelle. Tabelle 1: Fächeranteile der Gasthörerschaften an der FU im Wintersemester 2016/2017. Fachgebiet Prozent Biologie, Chemie, Physik 3,9 Erziehungswissenschaften und Psychologie 7,6 Wirtschaftswissenschaften 1,1 Rechtswissenschaften 3,4 Philosophie und Geisteswissenschaften 33,3 Gesichts- und Kulturwissenschaften 40,3 Geowissenschaften 0,8 Mathematik und Informatik 0,8 Politik und Sozialwissenschaften 5,3 Diverse 3,4 -6- Die HU erfasst Fachangaben gemäß der Fächersystematik der amtlichen Statistik seit dem Wintersemester 2014/2015 elektronisch. Es ergeben sich folgende Ranglisten: Wintersemester 2014/2015 - Geschichte - Evangelische Theologie - Philosophie - Klassische Philologie - Romanistik Wintersemester 2015/2016 - Sozialwissenschaften - Geschichte - Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften - Biologie - Philosophie - Wirtschaftswissenschaften - Rechtswissenschaft - Psychologie Wintersemester 2016/2017 - Geschichte - Philosophie - Wirtschaftswissenschaften - Evangelische Theologie - Außereuropäische Sprach- und Literaturwissenschaften - Erziehungswissenschaften - Kulturwissenschaften im engeren Sinne 12. Wie viele Gasthörer gab es zwischen 2012 und 2017 insgesamt? Bitte nach Nationalitäten und nach Universitäten darstellen. Zu 12.: Der Begriff der Nationalität ist in diesem Zusammenhang statistisch nicht definiert. Für die Meldung an die amtliche Statistik wird die Staatsbürgerschaft erfasst, jedoch nicht notwendig dauerhaft gespeichert. Die Meldung an die amtliche Statistik erfolgt jeweils im Wintersemester , so dass Daten – auch die Gesamtzahlen – in der Regel nicht für das Sommersemester vorliegen. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Gesamtzahlen der Gasthörerschaften. Die Anzahl der Gasthörerinnen und Gasthörer nach Staatsangehörigkeit sind den Tabellen in der Anlage zu entnehmen. Die dortigen Angaben basieren auf den Datenmeldungen zur amtlichen Statistik, so dass im Falle der FU nur die Einzelregistrierungen nach Staatsangehörigkeit ausgewertet werden. Für die Gesamtzahl der Gasthörerinnen und Gasthörer gibt die FU für das Sommersemester 2017 an, dass 64 % Deutsche waren. -7- Tabelle 2: Gesamtzahl der Gasthörerschaften an den Universitäten (k.A. = keine Angabe). FU HU TU UdK Wintersemester 2012/2013 542 200 105 30 Sommersemester 2013 434 k.A. k.A. k.A. Wintersemester 2013/2014 538 179 127 37 Sommersemester 2014 464 k.A. k.A. k.A. Wintersemester 2014/2015 495 62 62 32 Sommersemester 2015 420 k.A. k.A. k.A. Wintersemester 2015/2016 500 147 66 k.A. Sommersemester 2016 372 k.A. k.A. k.A. Wintersemester 2016/2017 421 174 42 36 Sommersemester 2017 312 k.A. k.A. k.A. Berlin, den 10. Oktober 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - -8- Anlage Anzahl der Gasthörerinnen und Gasthörer im Zeitraum 2012 bis 2017 nach Staatsangehörigkeit (soweit verfügbar) Die Hochschulen melden im Rahmen der amtlichen Gasthörerstatistik jeweils im Wintersemester Daten über die Staatsangehörigkeit der Gasthörerinnen und Gasthörer an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die nachfolgenden Tabellen beruhen auf Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie den befragten Universitäten. Da das Amt für Statistik im Wintersemester 2014/2015 und im Wintersemester 2015/2016 keine Auswertung der Gasthörerstatistik vorgenommen hat und die Universitäten keine eigene Gasthörerstatistik führen, sind nicht für alle Semester vollständige Angaben verfügbar. Freie Universität Berlin Die Datenmeldungen der FU beziehen sich nur auf die Einzelregistrierungen. Nutzerinnen und Nutzer der GasthörerCard werden von der amtlichen Statistik nicht erfasst. Staatsbürgerschaft Wintersemester 2012/2013 Wintersemester 2013/2014 Wintersemester 2014/2015 Wintersemester 2015/2016 Wintersemester 2016/2017 China 1 Es liegen keine Daten vor. Es liegen keine Daten vor. Deutschland 67 54 19 Finnland 1 Frankreich 1 4 1 Italien 1 Japan 1 Kolumbien 1 1 Mexiko 1 Niederlande 1 Nigeria 1 Norwegen 1 Österreich 1 Portugal 1 Russische Föderation 1 Schweiz 1 Südkorea 1 Tansania 1 Türkei 1 Ukraine 1 USA 3 3 -9- Humboldt-Universität zu Berlin Staatsbürgerschaft Wintersemester 2012/2013 Wintersemester 2013/2014 Wintersemester 2014/2015 Wintersemester 2015/2016 Wintersemester 2016/2017 Afghanistan 4 2 Ägypten 5 Australien 1 Belgien 1 Benin 2 China 1 Deutschland 183 158 61 66 132 Frankreich 2 Indien 1 Irak 5 1 Iran 10 5 Island 1 Italien 2 6 Japan 1 1 Jemen 1 Kamerun 1 Kanada 1 Kolumbien 1 Mexiko 1 1 Neuseeland 1 Niederlande 1 Österreich 1 Pakistan 1 Palästinensische Gebiete 1 Polen 1 Portugal 1 Pakistan 4 Rumänien 2 Russische Föderation 1 Schweden 1 Schweiz 2 1 Serbien 1 Slowenien 1 Spanien 1 1 1 Südkorea 1 1 1 Sudan 1 Syrien 43 19 Thailand 2 Türkei 1 1 Ukraine 2 USA 1 Vietnam 1 1 ohne Angabe 1 1 1 4 -10- Technische Universität Berlin Staatsbürgerschaft Wintersemester 2012/2013 Wintersemester 2013/2014 Wintersemester 2014/2015 Wintersemester 2015/2016 Wintersemester 2016/2017 Ägypten 1 1 Brasilien 1 Deutschland 94 108 59 65 41 Frankreich 1 1 Indien 1 Iran 2 2 Israel 1 Kamerun 1 Kanada 1 Kenia 2 Kolumbien 1 Litauen 1 Niederlande 1 Österreich 1 Rumänien 1 Russland 1 3 Spanien 1 3 Türkei 1 1 Ukraine 1 1 USA 1 Venezuela 1 Vietnam 1 -11- Universität der Künste Staatsbürgerschaft Wintersemester 2012/2013 Wintersemester 2013/2014 Wintersemester 2014/2015 Wintersemester 2015/2016 Wintersemester 2016/2017 Brasilien 1 Es liegen keine Daten vor. 1 China 1 2 2 Costa Rica 1 Deutschland 18 18 17 18 Frankreich 1 Griechenland 3 1 Iran, Islamische Republik 1 1 1 Irland 1 Israel 1 Italien 1 1 Japan 1 2 Kolumbien 1 Korea, Republik 2 2 1 2 Niederlande 2 Österreich 2 1 Polen 1 Portugal 1 Russische Föderation 2 1 1 Schweiz 4 3 Spanien 2 1 2 5 Ukraine 1 Ungarn 1 2 Vereinigtes Königreich 1 S18-12364 S18-12364