Drucksache 18 / 12 366 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2017) zum Thema: Skandal in der Pflege? und Antwort vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12366 vom 28. September 2017 über Skandal in der Pflege? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Aufgrund dieser schriftlichen Anfrage ist bei den Bezirksämtern eine Erhebung bzgl. der aufgeführten Fragen durchgeführt worden. Die fristgerecht bis zum 06.10.2017 eingegangenen Ergebnisse bilden die Grundlage für die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 und 9 bis 12. 1. Wie viele Überprüfungen von Menschen, die bisher Pflegestufe 0 hatten, wurden durch die bezirklichen Sozialdezernate im Zuge der Neubewertung wegen des Pflegestärkungsgesetzes durchgeführt? Bitte nach Bezirken differenzieren. Zu 1.: Bezirk Anzahl Neubewertungen Pflegestufe 0 Charlottenburg-Wilmersdorf Bisher 152 Begutachtungen zur Feststellung Pflegegrad bei Nichtversicherten durchgeführt. Friedrichshain-Kreuzberg Schätzungsweise sind 70 Aufträge zur Begutachtung erteilt worden. Lichtenberg Für 579 (in 2016 bewilligte Leistungsempfänger) ist das Bedarfsfeststellungsverfahren angeschoben. Hinzu kommt eine nicht bekannte Zahl von Erst-Antragstellern 2016, die erst 2017 bewilligt wurden. Marzahn-Hellersdorf Keine Angabe möglich. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Keine Angabe möglich. Pankow Mit Stand 12/2016 lagen 262 Fällen mit Leistungsbezug - 2 - 2 nach Pflegestufe 0 vor. Reinickendorf 17 Überprüfungen durchgeführt. Spandau Es hat 1 Überprüfung im Bereich Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen durch den Träger der Sozialhilfe gegeben . Steglitz-Zehlendorf In 48 Fällen hat der Träger der Sozialhilfe die Feststellung eines Pflegegrades in Auftrag gegeben. Tempelhof-Schöneberg Bisher 200 Pers. durch Träger der Sozialhilfe begutachtet nach § 62 SGB XII. Treptow-Köpenick Keine Angabe möglich. 2. Welche Ergebnisse ergaben diese Prüfungen, insbesondere in wie vielen Fällen wurde kein Pflegegrad 1 zugestanden? Bitte nach Bezirken differenzieren Zu 2.: Bezirk Ergebnis Neubewertungen Pflegestufe 0 insgesamt kein Pflegegrad PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Charlottenburg-Wilmersdorf 16 Pers. 53 Pers. 69 Pers. 14 Pers. Friedrichshain-Kreuzberg Ca. 1/3 der geschätzt 70 Pers. Ca. 2/3 der geschätzt 70 Pers. erhalten mind. Pflegegrad 1 Lichtenberg Keine Angabe möglich. Marzahn-Hellersdorf Keine Angabe möglich. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Keine Angabe möglich. (s. zu 1.) Pankow Geschätzt 2/3 der bisher Überprüften . Keine Angabe möglich. Reinickendorf Keine Angabe möglich. Spandau Kein abschließendes Ergebnis. Steglitz-Zehlendorf 17 16 10 - 3 - 3 Pers.* Pers.* Pers.* Tempelhof-Schöneberg Keine Angabe möglich. Treptow-Köpenick Keine Angabe möglich. *von den 48 Aufträgen sind 5 Ergebnisse noch offen. 3. In wie vielen Fällen erfolgte die Prüfung bei Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen GUS-Staaten, die einen Migrationshintergrund haben - und mit welchen Ergebnissen? Bitte nach Bezirken differenzieren Zu 3.: Hinweis: Die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) besteht seit dem 8. Dezember 1991 aufgrund von Vereinbarungen zwischen Russland, der Ukraine, Weißrussland, Aserbaidschan , Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan (seit 2005 nur noch beigeordnet), Usbekistan und Georgien(1993 – 2009). Bezirk Ergebnis Neubewertungen Pflegestufe 0 mit Migrationshintergrund ehemalige GUS-Staaten kein Pflegegrad PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe möglich. Friedrichshain-Kreuzberg Keine Angabe möglich. Lichtenberg Keine Angabe möglich. Marzahn-Hellersdorf Keine Angabe möglich. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Keine Angabe möglich. Pankow Keine Angabe möglich. Reinickendorf Keine Angabe möglich. Spandau Keine Angabe möglich. Steglitz-Zehlendorf 12 Pers.* 6 Pers.* 1 Pers.* Tempelhof-Schöneberg Keine Angabe möglich. Treptow-Köpenick Keine Angabe möglich. *von den 22 Personen sind 3 Ergebnisse noch offen. 4. Inwieweit setzen alle Bezirke für diese Überprüfungen sogenannte Controller ein und wenn ja, wie viele? Zu 4.: Bezirk Anzahl eingesetzter Controller für Neubewertungen Pflegestufe 0 Charlottenburg-Wilmersdorf Kein Einsatz von Controllern zur analogen Pflegebegutachtung oder Bedarfsfeststellung. Friedrichshain-Kreuzberg Kein Einsatz von Pflegefachcontrollern. Lichtenberg Kein Einsatz von Controllern. - 4 - 4 Marzahn-Hellersdorf Kein Einsatz von Controllern für die Prüfung. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Kein Einsatz von Controllern. Pankow Einsatz von 5 Pflegecontrollern bei der Prüfung des Leistungsanspruchs der Hilfe zur Pflege einschließlich Leistungsmissbrauch. Reinickendorf Es wird eine Fachcontrollerin für die pflegefachliche Steuerung der ambulanten HzP eingesetzt. Spandau Kein Einsatz von Controllern. Nur 2 Pflegefachkräfte. Steglitz-Zehlendorf Kein Einsatz von Controllern. Tempelhof-Schöneberg Kein Einsatz von Controllern für die Überprüfung von Hilfe- bzw. Pflegebedarf. Treptow-Köpenick Kein Einsatz von Controllern für diese Prüfungen. 5. Inwieweit ist Kostenreduktion das vorrangige Ziel des Einsatzes von Controllern oder welche Gründe führen zu deren Einsatz? Zu 5.: Bezirk Ziel des Einsatzes von Controllern Charlottenburg-Wilmersdorf Kosteneinsparung ist nicht Ziel der Neubegutachtung. Ziel ist die korrekte Ausgabenzuordnung des Trägers der Sozialhilfe zu Produkten der Kosten-Leisten- Rechnung. Controller werden u.a. zur individuellen, passgenauen Beratung bei der Bedarfsfeststellung im Bereich der Hilfe zur Pflege (HzP) eingesetzt. Friedrichshain-Kreuzberg Keine Angabe möglich. (s. zu 4.) Lichtenberg Keine Angabe möglich. (s. zu 4.) Marzahn-Hellersdorf Ziel des Controllers ist die Qualitätssicherung der Pflege unter Berücksichtigung von bedarfsgerechter Hilfegewährung und der Dämpfung des Kostenanstieges in der Pflege. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Keine Angabe möglich. (s. zu 4.) Pankow Kostenreduktion ist nicht vorrangiges Ziel, sondern die bedarfsgerechte und passgenaue Ausgestaltung der individuellen Sozialleistung einschließlich Zugangs- und - 5 - 5 Verlaufssteuerung unter wirtschaftlicher Verwendung der für die Leistungserbringung eingesetzten Ressourcen. Reinickendorf Kostenreduktion ist nicht vorrangiges Ziel des Einsatzes. Die bedarfsgerechte Versorgung im Rahmen der HzP soll vielmehr festgestellt werden. Spandau Kosteneinsparung ist nicht das Ziel. Der Einsatz von Controllern erfolgt z. B. zur Her- und Sicherstellung der Einheitlichkeit der Hilfegewährung. Steglitz-Zehlendorf Kostenreduktion ist nicht das vorrangige Ziel. Die Controller nehmen Beratungs- und Begutachtungsaufgaben wahr; führen Pflegekontrollbesuche durch mit dem Ziel der Überprüfung beantragter Leistungen zur Sicherstellung passgenauer und sachgerechter Leistungsgewährung ; führen Berichterstattung und Dokumentation zur Bedarfsfeststellung und Qualitätsprüfung durch; führen Schwachstellenanalysen, Aufwandsminimierung und Zielvorgabensteuerung interner Prozesse durch sowie die Beschreibung interner Prozesse und Definition von Standards im Bereich HzP und die Weiterentwicklung der Steuerungsinstrumente bei geänderten Rahmenbedingungen . Tempelhof-Schöneberg Kostenreduktion ist nicht Aufgabe des Trägers der Sozialhilfe . Treptow-Köpenick Der Einsatz von Controllern richtet sich auf die Implementierung einer besseren Steuerung der Fallkosten im Transferbereich. 6. Wenn Kosteneinsparungen das Ziel sind, wie ist bisher die Bilanz und wie wird gegebenenfalls ein sozial angemessenes Verhältnis zum Ziel der bedarfsgerechten Pflege gewährleistet? Zu 6.: Bezirk Kosteneinsparungen durch Einsatz von Controllern Charlottenburg-Wilmersdorf s. zu 5. Friedrichshain-Kreuzberg Keine Angabe möglich. (s. zu 4.) Lichtenberg Keine Angabe möglich. (s. zu 4.) Marzahn-Hellersdorf s. zu 5. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Keine Angabe möglich. (s. zu 4.) Pankow s. zu 5. Reinickendorf Keine Angaben möglich. Spandau s. zu 5. Steglitz-Zehlendorf Keine Angabe möglich. Tempelhof-Schöneberg s. zu 5. Treptow-Köpenick Keine Angabe möglich. (s. zu 5.) - 6 - 6 7. Welche Ausbildung haben diese Controller? Betriebswirtschaftlich, medizinisch, pflegerisch. Zu 7.: Bezirk Ausbildung der Controller Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe möglich aufgrund Datenschutzes. Friedrichshain-Kreuzberg Pflege, Sozialarbeit, Sozial- und Gesundheitsmanagement . Lichtenberg Keine Angabe möglich. (s. zu 4.) Marzahn-Hellersdorf Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen mit Bachelorabschluss im Gesundheits- und Pflegemanagement . Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Für das Finanzcontrolling: abgeschlossenes BWL- Studium. Für das Fachcontrolling: pflegerische Ausbildung plus Masterstudium für Pflege und Management. Pankow Altenpfleger/in bzw. Krankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im ambulanten Bereich. Reinickendorf Fachhochschulstudium in Pflegemanagement und Pflegepädagogik und zusätzliche Ausbildung zur Krankenschwester . Spandau Pflegefachkräfte. Steglitz-Zehlendorf Dipl. Pflegewirt/in oder Pflegefachkraft mit beruflicher Erfahrung im Qualitätsmanagement bzw. gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen. Tempelhof-Schöneberg Diplom-Sozialpädagoge/in/Sozialarbeiter/in mit Zusatzausbildungen zur Systemischen Beratung und Prozessbegleitung und zum Fachcontrolling. Treptow-Köpenick Abgeschlossene Ausbildung bzw. Studium in den Bereichen Betriebswirtschaft, Medizin und Pflege. 8. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Hausbesuche dieser Controller insbesondere im Hinblick auf Hausrecht und Aussageverpflichtung? - 7 - 7 Zu 8.: Hausbesuche zum Zweck der Feststellung oder Überprüfung des Pflegegrades erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage der §§ 62 i. V. m. 62a SGB XII sowie des Amtsermittlungsgrundsatzes nach den §§ 20, 21 SGB X nach entsprechender Einwilligung der pflegebedürftigen Person oder deren Vertretung. Die Aussageverpflichtung ergibt sich aus den Mitwirkungspflichten der antragstellenden Person nach §§ 60 ff. SGB I. 9. Inwieweit wird bei den Hausbesuchen auf sprachliche Restriktionen Rücksicht genommen; z.B. durch den Einsatz von Sprachmittlern? Zu 9.: Bezirk Rücksichtnahme auf sprachliche Barrieren Charlottenburg-Wilmersdorf Ja. Bei Bedarf steht eine Sprachmittler/in zur Verfügung. Friedrichshain-Kreuzberg Ja. Bei Bedarf werden Sprachmittler/innen eingesetzt. Lichtenberg Ja. Z. B. Einsatz von Mitarbeitern mit entsprechenden Sprachkenntnissen/Muttersprachler. Marzahn-Hellersdorf Ja. Sofern erforderlich, Einsatz von Sprachmittlern. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Eine ausreichende Verständigung wird durch den ausführenden Auftragnehmer gewährleistet. Pankow Ja. Einsatz von Dolmetschern oder eigener Mitarbeiter mit entsprechenden Sprachkenntnissen. Reinickendorf Ja. Durch den Einsatz von Gemeindedolmetschern. Spandau Ja. Es stehen Gemeindedolmetscher oder Dolmetscher der Leistungsberechtigten zur Verfügung. Steglitz-Zehlendorf Ja. Bei Bedarf wird auf Sprachmittler*innen zurückgegriffen . Tempelhof-Schöneberg Ja. Bei Sprachbarrieren Einsatz von Sprachmittlern. Treptow-Köpenick Ja. Bei Bedarf wird ein Sprachmittler hinzugezogen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat in Ihrem Rundschreiben Soz Nr. 09/2015 über Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII die Empfehlung gegeben, bei der Pflegebedarfsermittlung für Personen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse einen Dolmetscher bzw. Sprachmittler hinzuzuziehen, wenn kein eigenes muttersprachliches Personal zur Verfügung steht. - 8 - 8 10. Wie lange dauert in den Bezirken durchschnittlich ein Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ? Inwieweit ist eine Dauer von 18 Monaten und mehr eine Ausnahme und hält der Senat dies für angemessen ?? Zu 10.: Bezirk Dauer Widerspruchsverfahren > 18 Monate (Anzahl) Charlottenburg-Wilmersdorf Unter 6 Monaten. Keine Angabe. Friedrichshain-Kreuzberg 6 Monate Absolute Ausnahme. Lichtenberg 3 Monate (Verzögerungen nur bei erforderlichen weiteren Ermittlungen oder Ruhendstellen von Verfahren wg. Anhängigkeit von Musterstreitverfahren) Keine Angabe. Marzahn-Hellersdorf 3 Monate ab Entscheidungsreife des Widerspruchs und Vorlage im Widerspruchsbeirat. Nicht bekannt. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln 4 Wochen Nein. Pankow 3 Monate Keine Angabe. Reinickendorf Keine Angaben möglich. Spandau Keine Angabe möglich. Keine Angabe möglich . Steglitz-Zehlendorf 3 Monate Ausnahmsweise Verzögerungen wegen spät nachgereichter Unterlagen oder bei Ruhendstellen des Verfahrens in rechtlich strittigen Fällen, in denen eine belastbare gerichtliche Entscheidung ansteht. Tempelhof-Schöneberg 6 Monate (in Sozialhilfeangelegenheiten ) Keine Angabe. Treptow-Köpenick 4 Monate Keine konkrete Angabe . Dürfte nur in Einzelfällen zutreffen. - 9 - 9 Eine Dauer des Widerspruchsverfahrens von 18 Monaten und länger ist auf Einzelfälle beschränkt. In diesen Fällen ist die lange Verfahrensdauer regelmäßig besonderen Umständen geschuldet. 11. Wie viele Verfahren liegen den bezirklichen Widerspruchsbeiräten jährlich vor? Bitte nach Bezirken differenzieren . Zu 11.: Bezirk Anzahl Widerspruchsverfahren 2015 2016 2017 bisher Charlottenburg-Wilmersdorf 332 269 138 Friedrichshain-Kreuzberg Keine Angabe. 340 insg., davon 168 wg. HzP 339 insg., davon 66 wg. HzP Lichtenberg 206 insg. im Amt f. Soziales 236 insg. im Amt f. Soziales Keine Angabe. Marzahn-Hellersdorf 120 Verfahren in Sozialhilfeangelegenhei - ten 120 Verfahren in Sozialhilfeangelegenhei - ten 120 Verfahren in Sozialhilfeange - legenheiten Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln 280 – 300 280 – 300 280 – 300 Pankow 112 152 96 Reinickendorf 208 241 Keine Angabe. Spandau 108 166 Keine Angabe. Steglitz-Zehlendorf 168 insg., davon 62 wg. HzP 147 insg., davon 55 wg. HzP 105 insg., davon 28 wg. HzP Tempelhof-Schöneberg 324 insg., davon 79 Verfahren bzgl. HzP 377 insg., davon 75 Verfahren bzgl. HzP 78 Verfahren bzgl. HzP Treptow-Köpenick 116 Verfahren 116 Verfahren 116 Verfahren - 10 - 10 12. Wie oft wurde 2015 und 2016 die Entscheidung des Amtes durch den Widerspruchsbeirat geändert? Differenziert nach Bezirken Zu 12.: Bezirk Anzahl der Bescheidänderungen nach Beteiligung des Widerspruchsbeirates 2015 2016 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 Keine. Friedrichshain-Kreuzberg 7 Keine. Lichtenberg Keine. Keine. Marzahn-Hellersdorf Keine. Keine. Mitte Es liegen keine Angaben vor. Neukölln Keine. Keine. Pankow Keine Angabe möglich. Reinickendorf Keine. Keine. Spandau 1 x keine Zustimmung zu Vorlage an Beirat. 1 x keine Zustimmung zu Vorlage an Beirat. Steglitz-Zehlendorf Keine Angabe möglich. Tempelhof-Schöneberg Keine Keine Treptow-Köpenick In 5 Verfahren insgesamt Berlin, den 12. Oktober 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12366 S18-12366