Drucksache 18 / 12 367 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2017) zum Thema: Wahlsoftware und IT-Sicherheit und Antwort vom 16. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 367 vom 28. September 2017 über Wahlsoftware und IT-Sicherheit ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Ausfall der für die Veröffentlichung der Wahlergebnisse notwendigen IT-Infrastruktur, die dafür sorgte, dass Berlin die Wahlergebnisse als letztes Bundesland dem Bundeswahlleiter übermitteln konnte? Zu 1.: In der Wahlnacht kam es gegen 20.30 Uhr zu einer Störung des IT-Systems, mit dem die Bezirkswahlämter die aus den Wahllokalen gemeldeten Ergebnisse erfassen müssen. In der Folge ließen sich in den Bezirkswahlämtern weniger Wahlbezirksergebnisse gleichzeitig erfassen (max. 80 in 10 Minuten), als von den Wahlvorständen gemeldet wurden (schätzungsweise rund 200 in 10 Minuten). Es kam dadurch zu einem Stau und zu Verzögerungen. Eine solche Störung ist aus Sicht des Senats nicht akzeptabel. Er wird entschlossen darauf hinwirken, dass zukünftige Wahlen störungsfrei ablaufen werden. 2. Welche Maßnahmen hat der Senat eingeleitet, damit bei zukünftigen Wahlen keine Ausfälle kritischer Infrastruktur mehr zu verzeichnen sind, und nur noch Wahlsoftware eingesetzt wird, die aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht? Zu 2.: Der Senat hat umgehend eine umfassende Untersuchung der Vorgänge eingeleitet. Diese wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport koordiniert und von externem Sachverstand begleitet. Ziel ist es, zeitnah eine Fehleranalyse sowie daraus abgeleitet einen Zeit- und Maßnahmenplan für die optimierte Durchführung zukünftiger Wahlen zu erarbeiten und über die Umsetzung zu entscheiden. Die Wahlsoftware IVU.Elect wurde Anfang 2017 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, das für die Ergebnisaufbereitung und Veröffentlichung zuständig ist, beschafft und erfüllt die aktuellen Sicherheitsanforderungen . Die gleiche Software wird vom Bundeswahlleiter und auch von Seite 2 von 2 anderen Städten bei Wahlen für die Erfassung und Aufbereitung von Ergebnissen eingesetzt. 3. Kann der Senat ausschließen, dass der Ausfall durch einen Angriff von Außen verursacht wurde? Zu 3.: Die Software wird im Hochsicherheitsrechenzentrum (HSRC) des IT- Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) betrieben. Nach aktuellem Kenntnisstand ist ein Angriff von außen als Fehlerursache auszuschließen. 4. Wie bewertet der Senat das Engagement des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten im Lobbyverein „Votemanager Anwendergemeinschaft e.V.“, der sich für das Programm „PC-Wahl“ einsetzt, welches im Vorfeld der Bundestagswahlen vor allem durch seine Sicherheitslücken aufgefallen ist? Zu 4.: Das LABO war Gründungsmitglied der durch eine Vielzahl von Anwendergemeinden initiierten und getragenen Anwendergemeinschaft. Im Fokus stand und steht dabei ausschließlich das auch in Berlin eingesetzte Produkt „Votemanager“, das erfolgreich in den Wahlämtern der Bezirke zur Verwaltung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und der Wahllokale eingesetzt wird. Da die Software „Votemanager“ stabil im Einsatz ist, ist das Engagement des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bei der „Votemanager Anwendergemeinschaft e.V.“ mittlerweile entbehrlich und wird eingestellt. Die Wahlsoftware „PC-Wahl“ wird in Berlin nicht eingesetzt (s. Antwort zu Frage 2). Berlin, den 16. Oktober 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12367 S18-12367