Drucksache 18 / 12 368 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. September 2017) zum Thema: forumSTAR – (kein) strahlender Stern unter dem Gesichtspunkt der Ergonomie und Barrierefreiheit? und Antwort vom 13. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Holger Krestel (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12368 vom 28. September 2017 über forumSTAR – (kein) strahlender Stern unter dem Gesichtspunkt der Ergonomie und Barrierefreiheit? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft forumStar als Fachanwendung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin übergreifend eingeführt wird? Zu 1.: Gemäß dem durch den Lenkungsausschuss des Einführungsprojekts forumSTAR beschlossenen Zeitplan sollen die forumSTAR-Module Zivilprozess, Insolvenz, Immobiliar - und Mobiliarvollstreckung sowie Familie bis Ende 2019 bei allen Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt werden. Im direkten Anschluss daran, also im Jahr 2020, ist die Einführung der Module Betreuung und Nachlass vorgesehen. 2. Inwieweit hat der Senat dafür Sorge getragen, dass die Umsetzung von Ergonomie und Barrierefreiheit mindestens hinreichend gewährleistet ist, bzw., welche Maßnahmen werden zur Nachbesserung unternommen ? Zu 2.: Bei dem Fachverfahren forumSTAR handelt es sich um ein Programm, das in 10 Bundesländern im Einsatz ist. Berlin hat seit seinem Beitritt zum Entwicklungsverbund forumSTAR verschiedentlich Maßnahmen zur Verbesserung von Ergonomie und Barrierefreiheit erwirkt. Die Grundzüge des Designs waren bereits vor dem Beitritt Berlins festgelegt , das Fachverfahren bereits in mehreren Ländern im Einsatz. Auf maßgebliches Berliner Drängen wurde aber das „elektronische Integrationsportal“ (eIP) geschaffen. In eIP werden forumSTAR, künftig aber auch andere Fachanwendungen der Justiz, das Textmodul von forumSTAR, juristische Datenbanken, der Postein- 2 gang ebenso wie die elektronische Akte und weitere Module in einem einheitlichen Layout dargestellt. Der Nutzerin oder dem Nutzer wird so eine übersichtliche Darstellung geboten , die sich an den Bedürfnissen der Entscheiderinnen und Entscheider orientiert. Beispielsweise sind die klassischen Entscheidertätigkeiten mit signifikant weniger Mausklicks durchführbar als bei der ausschließlichen Nutzung von forumSTAR und seinem Textmodul. eIP wird ständig weiterentwickelt. Entwicklungsziel ist seine ergonomische und barrierefreie Nutzbarkeit. Daneben wurde das Textmodul von forumSTAR gerade unter ergonomischen und Barrierefreiheitsgesichtspunkten erneuert und wird nach Freigabe durch den Entwicklungsverbund in den kommenden Jahren das bisherige Textmodul ablösen. Das Textmodul ist das Hauptwerkzeug der Entscheiderinnen und Entscheider. Schließlich wird forumSTAR selbst künftig durch das Gemeinsame Fachverfahren abgelöst werden. Im September 2017 haben die Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre aller 16 Länder die Entwicklung eines Gemeinsamen Fachverfahrens für die gesamte deutsche Justiz vereinbart. Das Gemeinsame Fachverfahren wird forumSTAR ablösen. Ausdrückliche Entwicklungsziele des Gemeinsamen Fachverfahrens sind seine ergonomische und barrierefreie Nutzbarkeit. 3. Auf welchen Kriterien beruht die Antwort des Senates (bitte auflisten) zu 2. bzgl. Ergonomie und Barrierefreiheit ? Zu 3.: Hinsichtlich der Ergonomie beruhen die Anforderungen des Senats auf den in DIN EN ISO 9241 Teil 110 aufgeführten Aspekten, also • Aufgabenangemessenheit, • Selbstbeschreibungsfähigkeit, • Erwartungskonformität, • Lernförderlichkeit, • Steuerbarkeit, • Fehlertoleranz und • Individualisierbarkeit. Hinsichtlich der Barrierefreiheit beruhen die Anforderungen des Senats auf den im Aktionsplan der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz vom 20. November 2014 aufgelisteten Kriterien. Im hier relevanten Kontext sind dies explizite Barrierefreiheitsanforderungen in der Entwicklung, Beschaffung und Dokumenten- /Formularerzeugung. Der Aktionsplan sieht vor, dass neu entwickelte Fachverfahren oder grundlegend neu zu gestaltende vorhandene Fachverfahren barrierefrei zu gestalten sind. Dabei sollte nicht nur die Zugänglichkeit (Accessibility), sondern auch die Gebrauchstauglichkeit (Usability) berücksichtigt werden. Zu unterscheiden ist hier zwischen Client-Anwendungen, Web-Anwendungen und Dokumentenerzeugung . Je nach Art erfolgt die Analyse auf Gewährleistung von Barrierefreiheit gegen die Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung), die WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines - Richtlinien für barrierefreie Webinhalte -) sowie die DIN EN 301 549 und DIN EN ISO 9241-171. 3 Da jede Beeinträchtigung mit unterschiedlichen Bedürfnissen einhergeht, sollte die Barrierefreiheit anhand spezifischer Kriterien für die jeweilige Form der Beeinträchtigung geprüft werden. Dies verhindert pauschalisierte Gesamtaussagen über die Barrierefreiheit einer Anwendung. Vielmehr ermöglicht es eine differenziertere Bewertung, die punktuelle Nachbesserungen zur Optimierung der Barrierefreiheit ermöglicht und erhebliche Mehraufwände verhindert. Berlin, den 13. Oktober 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12368 S18-12368