Drucksache 18 / 12 371 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Niklas Schrader, Hakan Taş und Philipp Bertram (LINKE) vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. September 2017) zum Thema: Polizeiliches Vorgehen beim Spiel Hertha BSC gegen Werder Bremen am 10.09.2017 und Antwort vom 11. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 13 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Niklas Schrader, Herrn Abgeordneten Hakan Taş und Herrn Abgeordneten Philipp Bertram (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 371 vom 28. September 2017 über Polizeiliches Vorgehen beim Spiel Hertha BSC gegen Werder Bremen am 10.09.2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und auf Grundlage welcher Faktoren wurde die Begegnung Hertha BSC und SV Werder Bremen am 10.09.2017 durch die Landesinformationsstelle für Sporteinsätze (LIS) vorab eingestuft? Zu 1.: Neben den Vorausinformationen der Polizei Bremen und der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (siehe Antwort zu 2.) flossen die Auswertung zurückliegender Spielansetzungen beider Vereinsmannschaften und das Fanverhältnis der beteiligten Anhängerschaften zueinander in die polizeiliche Bewertung der Bundesligaspielbegegnung Hertha BSC - SV Werder Bremen ein. Abgesehen von zu erwartenden veranstaltungstypischen Straftaten und dem vereinzelten Zünden von pyrotechnischen Gegenständen auf Seiten des Gastvereins wurde die Spielbegegnung als grundsätzlich störungsfrei eingestuft. 2. Welche Informationen hat die Berliner Polizei im Rahmen des bundesweiten Informationsaustauschs im Zusammenhang mit der o.g. Begegnung von anderen Behörden erhalten (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Inhalt und auf welche Quellen/(Verbund-)Datenbänke für die Information zugegriffen wurde)? Zu 2.: Im Rahmen des bundesweiten Informationsaustausches erhielt die Landesinformationsstelle Sporteinsätze Berlin eine Vorausinformation der Polizei Bremen. Dieser Bericht enthielt Angaben über die erwartete Gesamtanzahl anreisender Gästefans und deren Kategorisierung, Erkenntnisse zur Anreise sowie mögliche Verhaltensweisen von Angehörigen der Ultragruppierungen. In der Vorauslage zum 3. Bundesligaspieltag der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze wurden diese Informationen zusammengefasst und mit Anreiseerkenntnissen der Bundespolizei ergänzt. Seite 2 von 13 Auf welche Quellen bzw. welche Datenbänke die vorgenannten Behörden zurückgegriffen haben, ist nicht bekannt. 3. Welches Sicherheitskonzept bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen wurden auf Basis der Antworten auf die Fragen 1. und 2. zum Spieltag umgesetzt? Zu 3.: Grundlage für polizeiliche Maßnahmen anlässlich von Fußballspielen im Berliner Olympiastadion bildet der Rahmenbefehl Nr. 1 der Polizeidirektion 2. Dieser sieht ein abgestuftes Einsatzkonzept, angelehnt an die jeweilige Spielpaarung, vor. Dem angepasst wurden die polizeilichen Maßnahmen umgesetzt. 4. Wie lautet der Rahmenbefehl anlässlich von Fußballspielen im Berliner Olympiastadion für die Saison 2017/2018? Zu 4.: Der Rahmenbefehl lautet wie folgt: Polizeiliche Maßnahmen anlässlich von Fußballspielen im Berliner Olympiastadion. Befehl Nr. 1 (Rahmenbefehl) vom 30.08.2017 (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch). Die Einstufung als Verschlusssache lässt weitere Angaben im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht zu. 5. Welche Polizeidirektion und welcher Einsatzleiter waren für den Gesamteinsatz an diesem Spieltag und für den konkreten Einsatz nach Spielende am Gästeblock sowie vor den Stadiontoren verantwortlich ? Zu 5.: Einsatzleiterin für den gesamten Einsatz war eine Dienstkraft des höheren Dienstes und die verantwortliche Direktion war die Polizeidirektion 2. 6. Wie viele Polizist*innen welcher Untergliederungseinheiten waren am 10.09.2017 im Rahmen der Spielbegegnung insgesamt im Einsatz (bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Anzahl der Dienstkräfte und Untergliederungseinheiten)? Zu 6.: Dienststelle Anzahl der Dienstkräfte Direktion 2 26 Direktion Einsatz 239 Landeskriminalamt 11 Fahrdienst 1 7. Wie viele Polizeidienstkräfte aus welchen anderen Bundesländern und dem Bund waren an dem Polizeieinsatz im Rahmen des o.g. Spiels beteiligt (bitte jeweils aufschlüsseln nach Heim- und Gästebereich, Stadiongelände und öffentliches Gelände, sowie vor, während, zwischen oder nach der Spielzeit)? Zu 7.: Zwei Dienstkräfte der Polizei Bremen waren während des gesamten Einsatzes im und außerhalb des Stadions anwesend. 8. Wie viele Zivilpolizist*innen (Dienstkräfte in bürgerlicher oder fantypischer Kleidung) und Szenekundige Beamt*innen (SKB) waren bei dem Polizeieinsatz im Rahmen des Spiels im Einsatz (bitte aufschlüsseln wie bei Frage 7)? Seite 3 von 13 Zu 8.: Zur Anzahl der eingesetzten Polizeidienstkräfte in einem eng begrenzten Bereich sowie ihrer Zuordnung zu Fachdienststellen kann aus polizeitaktischer Sicht keine Angabe gemacht werden. Bei einer Veröffentlichung solcher Detailinformationen würden polizeiliche Maßnahmen vorhersehbar sein und damit zukünftig ins Leere laufen. 9. Wurden vom Deutschen Fußballbund (DFB) Beobachter*innen oder Sicherheitsaufsichten für das Spiel eingesetzt und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen bzw. welche Beobachtungen haben diese festgehalten? Zu 9.: Vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wurden keine Beobachterrinnen oder Beobachter bzw. Sicherheitsaufsichten für das Spiel eingesetzt, da für den gesamten Spielbetrieb und die Organisation der Spiele der 1. und 2. Bundesliga und somit auch für die Spielbeobachtung und Sicherheitsangelegenheiten allein die Deutsche Fußball-Liga (DFL) zuständig und verantwortlich ist. Dem Senat ist nicht bekannt, ob anlässlich des Bundesliga-Spiels Hertha BSC gegen SV Werder Bremen am 10. September 2017 entsprechende Beobachterrinnen bzw. Beobachter oder Sicherheitsaufsichten eingesetzt wurden. Zu welchen Ergebnissen diese ggf. gekommen sein könnten bzw. welche Beobachtungen diese festgehalten haben könnten, kann daher vom Senat nicht beantwortet werden. 10. Welche Rücksprachen mit dem Veranstalter Hertha BSC gab es von Seiten der Polizei vor und nach dem konkreten Eingreifen nach Spielende und wie fielen diese aus? Zu 10.: Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit stand die Polizei Berlin mit dem Veranstalter in einem permanenten Austausch. Im Zuge der Einsatzbesprechung zur Halbzeit des Spiels erfolgte zwischen dem Veranstaltungsleiter von Hertha BSC und der Einsatzleiterin eine Abstimmung bezüglich der geplanten Maßnahmen in der Abstromphase. Die Festnahme von erkannten tatverdächtigen Personen während des Spiels im Block wurde taktisch ausgeschlossen , der Zugriff erfolgte nach Spielende außerhalb des Stadioninnenbereiches . Der Ordnungsdienst des Veranstalters unterstützte diese polizeiliche Maßnahme , indem er in der Abstromphase die Sicherheit in den Gäste-Blöcken und der abströmenden Zuschauerinnen und Zuschauer gewährleistete. 11. Wie lautete – im Wortlaut – der abgesetzte Funkspruch der eingesetzten Polizeidienstkräfte vor und zum Spielbeginn im und vor dem Gästeblock, als es dort später zum Einsatz von Pyrotechnik kam (bitte Antwort wie Frage 12 der Drucksache 18/11717)? Zu 11.: Da die Drucksache 18/11717 keine Frage 12 enthält wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Bezugnahme um die Frage 12 der Drucksache 18/11719 handelt. Die Meldungen über Funk lauteten wie folgt: 15.25 Uhr: „(Rufname) meldet im Gästefanblock, ganz unten, ca. 10 Pers., Anlegen von Vermummung, die Personen mit weißen T-Shirts, (Rufname) soweit mit, deswegen auch die Maßnahmen mit (Rufname)-Kräfte sollen sich mit ihrer BeDo- Seite 4 von 13 Komponente im Marathontunnel aufstellen)“ 15.27 Uhr: „(Rufname) von (Rufname): Kräfte jetzt aus den Tunnel raus, vor den Bremen-Block“ 15.27 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 15.28 Uhr: „(Rufname) -Kräfte treffen vor dem Bremer Block ein und tätigen BeDo- Maßnahmen“ 15.29 Uhr: „Lage-Meldung von (Rufname) aus dem Bremer Block, Kräfte melden 10 vermummte Personen, alle mit Bengalos in roter Farbe“ 15.29 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 15.30 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 15.30 Uhr: „(Rufname)-Kräfte melden Abbrennen Pyro aus dem Gästefanblock und seit 15.29 Uhr laufen von unserer Seite aus BeDo-Maßnahmen“ 15.31 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 15.31 Uhr: „Spielbeginn“ 15.31 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 15.31 Uhr: „(Rufname) meldet: bezüglich der gemeldeten Pyro-Aktionen im Bremen- Block hat der (Rufname) von 15.28 Uhr – 15.30 Uhr ebenfalls BeDo-Maßnahmen getätigt.“ 15.33 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 15.33 Uhr: „(Rufname) mit einer Lagemeldung: zu den BeDo-Maßnahmen haben die Kräfte versucht sich die entsprechenden Tatverdächtigen zu merken, allerdings wurde eine große Fahne im Block aufgezogen, worunter sich diese bezeichneten Personen umgezogen haben, demnach ist ein Wiedererkennen durch unsere Kräfte nicht möglich und die (Rufname) -Kräfte würden sich dann wieder aus dem Block herausziehen .“ 15.34 Uhr: „hier (Rufname), so richtig“ 15.34 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 15.34 Uhr: „(Rufname) meldet, dass Abbrennen Pyro war mit Beginn ihrer BeDo- Maßnahmen um 15.29 Uhr beendet.“ 15.35 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 12. Wie lautete – im Wortlaut – der abgesetzte Funkspruch der eingesetzten Polizeidienstkräfte zum Ende des Spiels und nach dem Spiel, als die Bremer Fans begannen, den Gästeblock zu verlassen und es zum Zugriff durch die eingesetzten Polizeikräfte kam (bitte Antwort wie Frage 12 der Drucksache 18/11717)? Zu 12.: Da die Drucksache 18/11717 keine Frage 12 enthält wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Bezugnahme um die Frage 12 der Drucksache 18/11719 handelt. Die Meldungen über Funk lauteten wie folgt: 17.17 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 17.17 Uhr: „(Rufname): wir hatten oberhalb Block G eine FE, daraufhin kam es zu Tumulten, wir sind gerade dabei die Lage zu stabilisieren.“ 17.17 Uhr „(Rufname): nähere Angaben zur FE kommen noch?“ 17.18 Uhr: „(Rufname): positiv“ 17.20 Uhr: „(Rufname): Spielende, Spielstand 1:1“ 17.24 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.24 Uhr: „(Rufname): ich melde die lfd. Nummern 5, 6 und 7, Tatörtlichkeiten zu allen Dreien: Block G, alle Fanzugehörigkeit Werder Bremen, Nummer 5: Tatzeit 17.16 Uhr, männlich, wiedererkannter Straftäter, Nummer 6, weibl., nach Widerstand und KV, und laufende Nummer 7: männlich, 17.20 Uhr, nach Widerstand und KV.“ Seite 5 von 13 17.24 Uhr: „(Rufname) alles verstanden“ 17.25 Uhr: „(Rufname) mit einer Lagemeldung: Gästefans, die Relevanz hat bisher nur in Teilen den Block verlassen, der größte Teil befindet sich noch im Block“ 17.28 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.28 Uhr: „Nachtrag zur lfd. Nummer 5: wiedererkannter Straftäter nach versuchter Gefangenenbefreiung“ 17.29 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.33 Uhr: „(Rufname) von (Rufname): Lage: in der Gästekurve noch eine relevante Gruppe von Ultra-Fans, soweit alles ruhig und gesittet“ 17.34 Uhr: „(Rufname) alles verstanden“ 17.38 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.38 Uhr: „(Rufname): Problemfans der Gäste weiterhin zum Großteil in den Gästeblöcken .“ 17.38 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.38 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 17.38 Uhr: „(Rufname) mit der Frage, wie viele Gästefans sich noch in dem Block befinden?“ 17.38 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.38 Uhr: „(Rufname): halte Nachfrage, komme gleich neu“ 17.40 Uhr: „(Rufname): Kräfte melden im Gästeblock noch 200 Personen der Relevanz , die erste größere Gruppierung wird jetzt den Bereich verlassen“ 17.40 Uhr: „(Rufname) verstanden, (Rufname), (Rufname) ebenfalls mit?“ 17.40 Uhr: „(Rufname) hat verstanden, (Rufname) hat ebenfalls verstanden“ 17.41 Uhr: „(Rufname): (Rufname) hatten sie die Meldung ebenfalls verstanden? (Rufname) hatte ebenfalls verstanden“ 17.41 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.41 Uhr: „(Rufname): unsere Kräfte haben festgestellt, dass sich die Ultras aus dem Werder-Block geschlossen unterhaken, auch unter den Fahnenstangen, und geschlossen aus dem Block heraus wollen, weil sie Freiheitsentziehungen vermuten, das als Hinweis unter anderem für (Rufname) und (Rufname), (Rufname) regt an, dass sich die (Rufname) -Kräfte am Kassenbereich am Südtor aufstellen.“ 17.41 Uhr: „(Rufname) hat verstanden, (Rufname), (Rufname) ebenfalls mit?“ 17.41 Uhr: „(Rufname) hat ebenfalls verstanden, (Rufname) hatte ebenfalls verstanden “ 17.43 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.43 Uhr: „Hier (Rufname)“ 17.43 Uhr: „Sind sie bereits auf dem Weg zu den Kassen?“ 17.43: „(Rufname): so richtig, wollte gerade melden, Kräfte auf dem Weg zum Südtor, Kassenbereich.“ 17.43 Uhr: „(Rufname) verstanden.“ 17.43 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.43 Uhr: „(Rufname): jetzt kommen die Gästefans, der letzte Block der Ultras, ca. 100 Personen kommen raus.“ 17.44 Uhr: „(Rufname) verstanden, (Rufname), (Rufname), (Rufname) ebenfalls mit? (Rufname) verstanden, (Rufname) verstanden, (Rufname) verstanden“ 17.44 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.44 Uhr: „(Rufname): Block G wurden polizeiliche Maßnahmen getätigt, seit 17.42 Uhr führt (Rufname) BeDo-Maßnahmen durch“ 17.44 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.45 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ Seite 6 von 13 17.45 Uhr: “(Rufname): zum ersten, Kräfte stehen Kassenbereich bereit, und zum zweiten: unsere laufende Nummer 1: 17.40 Uhr, 1x FE männlich, nach Beleidigung, Jesse-Owens-Allee/Flatowallee, Fanzugehörigkeit Werder Bremen“ 17.46 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.46 Uhr: „(Rufname): aus dem Gästebereich: durch die Zugriffe Uniform Unmutsäußerungen , aber trotzdem eine statische Lage erstmal.“ 17.46 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.47 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.47 Uhr: „(Rufname) mit 2x FE, männlich, nach Körperverletzung, Widerstand, im Bereich Ausgang Block G, 2x Gästefans, 17.43 Uhr, unsere laufende Nummer 1 und 2.“ 17.47 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.49 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.49 Uhr: „(Rufname): zu meiner gemeldeten laufende Nummer 2: diese Person hat sich wieder ins Stadion begeben und wurde erneut festgenommen, hinzu kommt bei ihm Körperverletzung. Des Weiteren melde ich eine laufende Nummer 8: Tatzeit 17.45 Uhr, männlich nach Vermummung, Tatörtlichkeit Block G.“ 17.49 Uhr: „(Rufname) hat alles verstanden“ 17.50 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.50 Uhr: „(Rufname): Ultras der Gäste haben sich jetzt gesammelt und laufen in Begleitung Uniform in Richtung Südtor zum Ausgang, nach unserer Einschätzung Problemfans von ca. 150 Personen darunter. 17.51 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.51 Uhr: „Und ein Zusatz zur zuletzt gemachten Meldung von (Rufname): die Gruppierung ist in Begleitung von (Rufname) – und (Rufname) Kräften“ 17.51 Uhr: „(Rufname) auch das verstanden“ 17.51 Uhr: “(Rufname) von (Rufname)“ 17.52 Uhr: „(Rufname) wir haben noch eine weitere Problemfangruppe Werder Bremen , unbegleitet, die jetzt auf den Platz in Richtung der Kasse Südtor gehen, ebenfalls geschlossen nochmal zirka 50 Personen.“ 17.52 Uhr: „(Rufname), jetzt vor den Kassen, richtig? –(Rufname): ich korrigiere mich, Uniform doch dran, im äußeren Umlauf jetzt Richtung Kassen Südtor“ 17.52 Uhr: „jetzt verstanden“ 17.53 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.53 Uhr: „(Rufname): die komplette Problemfanszene Werder Bremen befindet sich jetzt unter polizeilicher Begleitung auf dem Coubertinplatz“. 17.54 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.55 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.55 Uhr: „(Rufname): vor den Stadionterrassen haben wir eine Personengruppe 30 bis 40 Personen, unbegleitet, relevante Personen, wir haben keine Kräfte mehr dafür “ 17.56 Uhr: „(Rufname): es handelt sich aber um Bremer Problemfans, so richtig?“ 17.56 Uhr: „positiv, diese Gruppe wird von einer Gruppe (Rufname) begleitet, und das wird vermutlich nicht ausreichen, da sie als relevant einzustufen sind.“ 17.56 Uhr: „verstanden, (Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.56 Uhr: „(Rufname): das Gleiche wollte ich ihnen auch melden, wir haben 70 Problemfans Bremen in Begleitung an den Stadionterrassen und benötigen weitere Kräfte“ 17.56 Uhr: (Rufname): sie haben keine eigenen, die sie da mit ran schicken können, richtig?“ 17.56 Uhr: „(Rufname): negativ, wir haben weiter keine Kräfte, die wir da mit ran schicken können“ Seite 7 von 13 17.57 Uhr: „(Rufname): bezüglich meiner letzten Meldung, die 70 Problemfans Bremen können durch unsere eigenen Kräfte begleitet werden.“ 17.58 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.58 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.58 Uhr: „(Rufname) mit einer Nachmeldung, unsere laufende Nummer 3: 1x FE männlich, Wiedererkannter nach Körperverletzung, Fanzugehörigkeit Gast, Ausgang Block G, um 17.47 Uhr“ 17.59 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 17.59 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 17.59 Uhr: „(Rufname): unsere Kräfte melden: Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt, durch Schieben und Drücken, da unsere Kräfte im Schienbeinbereich getreten wurden, 1x verletzter Pol-Beamter“ 18.00 Uhr: „(Rufname) verstanden“ 18.02 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 18.02 Uhr: „(Rufname): unsere laufende Nummer 2, 1x FE männlich, 18.00 Uhr, Bremen, nach KV, Widerstand, Gefangenenbefreiung, Höhe Südtor, und in dem Bereich bilden sich immer mehr Kleinstlagen, wir benötigen dort Unterstützung“ 18.02 Uhr: „(Rufname) erstmal verstanden“ 18.03 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 18.03 Uhr: „(Rufname): mit einer Nachmeldung, in Zusammenhang mit der Unterstützung Block G/H, bei der Unterstützung (Rufname) /(Rufname) hatten wir 2x FE, zur laufenden Nummer 01: 1x FE männlich, Gästefan, 17.45 Uhr, nach LFB, versuchten Gefangenenbefreiung, versuchten KV und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte , laufende 02: 17.46 Uhr, 1x männlich, Gästefan nach LFB, vers. Gefangenenbefreiung “ 18.04 Uhr: „(Rufname) alles verstanden“ 18.04 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 18.04 Uhr: „(Rufname) -Kräfte haben im Bereich des Coubertinplatzes drei FE´s durchgeführt, 2 Züge sichern, 1 Zug verbleibt am Coubertinplatz“ 18.05 Uhr: „(Rufname): kann der Zug, der am Coubertinplatz verbleibt, die (Rufname) Kräfte unterstützen?“ 18.05 Uhr: „(Rufname): ich müsste Nachfrage halten, aber ich gehe davon aus, dass der Zug benötigt wird, um dort die Lage zu stabilisieren“ 18.06 Uhr: „(Rufname) von (Rufname): es werden keine Kräfte benötigt, die Lage hat sich beruhigt, (Rufname) -Kräfte werden im Verbund mit (Rufname) die Bremer Fans im Container jetzt Richtung Fahrzeuge begleiten.“ 18.07 Uhr: „(Rufname) soweit verstanden“ 18.10 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ 18.10 Uhr: „(Rufname): noch mit einer Nachmeldung im Zusammenhang mit der FE zur laufenden Nr. 1 hatten die Kräfte Einsatz von körperlicher Gewalt in Form von Schlägen, Drücken und Schieben, und bei der Unterstützung von (Rufname) und (Rufname) am Coubertinplatz kam es ebenfalls zum Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt in Form von Schieben und Drücken“ 18.11 Uhr: „(Rufname) hat verstanden“ 18.11 Uhr: „(Rufname) von (Rufname)“ 18.11 Uhr: „(Rufname): zum ersten: die Gruppierung mit den Gästefans jetzt komplett in Begleitung in der Jesse-Owens-Allee und zum zweiten: unsere laufende Nummer 3: um 18.01 Uhr, 1x FE männlich, Bremen, nach Widerstand, KV und Gefangenenbefreiung , am Südtor“ 18.11 Uhr: „(Rufname) verstanden, (Rufname): mit Zusatz Widerstand“ 18.11 Uhr: „auch den Widerstand mit.“ 18.14 Uhr: „(Rufname) von (Rufname) kommen“ Seite 8 von 13 18.14 Uhr: „(Rufname): Kräfte melden, dass die Personengruppe, die (Rufname) im Verbund begleitet ha, jetzt an den Bussen angekommen ist, und (Rufname)-Kräfte würden sich jetzt ein Stück weit zurückziehen.“ 18.14: „(Rufname) verstanden.“ 13. Wie viele Kameras wurden bei dem Polizeieinsatz im Rahmen des Spielereignisses mitgeführt und a. über welche Zeiträume, aus welchem jeweiligen Anlass und aus welchem jeweiligen Grund sind diese eingesetzt worden (bitte jeweils nach Zeiträumen, Anlass, Grund, Anzahl und Art der Kameras , Situationen und der jeweiligen Rechtsgrundlage für das Filmen auflisten)? b. kam es auch zur Speicherung der gemachten Aufnahmen? c. wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei entstanden? Zu 13. a - c: Bei der Polizei Berlin erfolgt keine statistische Erfassung über die Anzahl der polizeilich mitgeführten Kameras. In der Zeit von 15:08 Uhr bis 19:42 Uhr wurden Bild- und Tonaufzeichnungen von 36 Einsatzsituationen angefertigt und gespeichert. Als Anlässe stellten sich insbesondere der Verdacht von Verstößen gegen die Sprengverordnung (Abbrennen von Pyrotechnik) sowie der Verdacht verschiedener Straftaten (Landfriedensbruch, Körperverletzung , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstöße nach dem Versammlungsrecht/Vermummung) heraus. Die Einzelaufzeichnungen, die sich ausschließlich auf § 100h Strafprozessordnung (StPO) zur Strafverfolgung stützen, summieren sich auf 108 Minuten. Die Auswertung der Aufnahmen dauert derzeit noch an, so dass eine detailliertere Darstellung derzeit nicht möglich ist. Des Weiteren werden die Videoaufzeichnungen als Beweismittel für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verwendet. 14. Von wie vielen Personen wurden am 10.09.2017 im Rahmen des Spiels Hertha BSC gegen SV Werder Bremen wegen welcher konkreter Tatvorwürfe die Personalien festgestellt (bitte aufschlüsseln wie bei Frage 7)? Zu 14.: Während des gesamten Einsatzes wurden durch den Einsatzabschnitt „kriminalpolizeiliche Maßnahmen“ im Zusammenhang mit der Fertigung von 32 Strafanzeigen die Personalien von insgesamt 27 Personen festgestellt. (Ein Tatverdächtiger war zu zwei Straftaten verdächtig. Zu vier Straftaten waren keine Tatverdächtigen bekannt.) In der nachfolgenden Übersicht handelt es sich um den Verdacht folgender Straftaten : Nr. Delikt / Anlass v w n Ort Örtl BE ED Bezug TV 1. Verstoß Waffengesetz x Osttor 1 - - Hertha 2. Beleidigung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte x Osttor 1 x - Bremen 3. Verstoß Versammlungs - Gesetz x Gästefanblock 1 - - Bremen 4. gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 x x Bremen 5. Widerstand gegen x Gästefanblock 1 - - Bremen Seite 9 von 13 Vollstreckungsbeamte 6. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte x Gästefanblock 1 x x Bremen 7. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte x Gästefanblock 1 x - Bremen 8. gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 - - Bremen 9. Hausfriedensbruch x Umlauf Block G 1 - - Bremen 10. versuchte gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 - - Bremen 11. Körperverletzung x Umlauf Block E 1 - - Bremen 12. Körperverletzung x Umlauf Block E 1 - - Bremen 13. versuchte gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 - - Bremen 14. versuchte gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 - - Bremen 15. gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 - x Bremen 16. Landfriedensbruch x Gästefanblock 1 - x Bremen 17. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte x Umlauf Block G 1 - - Bremen 18. gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 - - Bremen 20. Landfriedensbruch x Coubertinplatz 2 - - Bremen 21. versuchte Gefangenenbefreiung x Coubertinplatz 2 - - Bremen 22. vers. Körperverletzung Verstoß BtmG x Coubertinplatz 2 - - Bremen 23. Landfriedensbruch x Coubertinplatz 2 - - Bremen 24. Körperverletzung x Coubertinplatz 2 - - Bremen 25. Versuchte Körperverletzung x Coubertinplatz 2 - - Bremen 26. Landfriedensbruch x Coubertinplatz 2 - - Bremen 27. Körperverletzung x Flatowallee 2 - - Bremen 28. versuchte gefährliche Körperverletzung x Gästefanblock 1 - - kein TV (Bremen) 29. Körperverletzung x Osttor 1 - - keine TV (Ordner) 30. Körperverletzung x Gästefanblock 1 - - kein TV (Ordner) 31. Beleidigung x Flatow/ 2 - - Bremen Seite 10 von 13 Jesse-Owens 32. Landfriedensbruch x Umlauf Block G 1 - - Kein TV (Bremen) Bei einer weiteren Person erfolgte die Identitätsfeststellung nach § 21 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG). Delikt / Anlass v w n Ort Örtl BE ED Bezug TV Identitätsfeststellung nach ASOG x Coubertinplatz 2 - - Bremen Legende: v = vor dem Spiel BE = Blutentnahme w n = = während des Spiels nach dem Spiel ED = Erkennungsdienstliche Behandlung BtmG Örtl. = = Betäubungsmittelgesetz Örtlichkeit TV = Tatverdächtiger 1 = Stadion/Kassenbereiche 2 = Stadionumfeld/Parkplätze/Bahnhöfe 15. Welche Grundlage gab es für das massive Vorgehen der Polizei gegenüber den Fans des SV Werder Bremen? Zu 15.: Kennzeichnend für die Geschehnisse an diesem Tag war ein äußerst aggressives Verhalten der Bremer Fanszene. Personen des Ordnerdienstes und Polizeidienstkräfte wurden direkt angegriffen. Fans des SV Werder Bremen begingen vor, während und nach dem Spiel objektiv Straftaten, bei denen der Verdacht der Beleidigung, des Hausfriedensbruchs, der Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte , Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch und versuchte Gefangenenbefreiung im Raume stand. Dieses Verhalten und die daraus resultierenden Straftaten waren die Ursache für die polizeilichen Maßnahmen. Die Festnahmen erfolgten, um die Identitäten der zunächst noch unbekannten Beschuldigten festzustellen und zu prüfen, ob weitergehende strafprozessuale Maßnahmen erforderlich sind. 16. Inwieweit konnte die Polizei vor der Festnahme/erkennungsdienstlichen Behandlung einzelner Person sicherstellen, dass genaue diese Personen am Abbrennen der Pyrotechnik im Stadion beteiligt waren? Zu 16.: Diesbezüglich kann nur zur Festnahme eines Tatverdächtigen der Bremer Fanszene Stellung genommen werden, der zu Beginn des Spiels aus dem Gästefanblock heraus Dienstkräfte eines Beweis und Dokumentationstrupps mit einer Fahnenstange angriff und zum Teil verletzte, als diese das Abbrennen dokumentierten. Anhand der gefertigten Aufzeichnungen konnte der Tatverdächtige durch szenekundige Dienstkräfte der Polizei Bremen eindeutig identifiziert werden. Die Festnahme erfolgte bei taktisch günstiger Gelegenheit, wurde aber sofort durch 10-15 weitere Seite 11 von 13 Bremer Fans gestört. Die festnehmenden Dienstkräfte wurden massiv bedrängt und mussten zunächst mit dem Festgenommenen auf Unterstützungskräfte warten. 17. Wurden Personen festgenommen und/oder erkennungsdienstlich behandelt, welche vorher nicht eindeutig identifiziert werden konnten und wenn ja, welche rechtliche Grundlage hatten dann die entsprechenden Festnahmen? Zu 17.: Es sind keine Festnahmen ohne begründeten Tatverdacht bekannt geworden. Ebenso wurden keine erkennungsdienstlichen Maßnahmen angeordnet, ohne dass die entsprechenden strafprozessrechtlichen Voraussetzungen vorlagen. Bei einer Person erfolgte eine freiheitsbeschränkende Maßnahme mit dem Ziel der Identitätsfeststellung nach § 21 ASOG. Diese Person wurde nicht erkennungsdienstlich behandelt. 18. Wurden Personen festgenommen und/oder erkennungsdienstlich behandelt, welche eindeutig nicht am Abbrennen der Pyrotechnik beteiligt waren und wenn ja, wie viele? Zu 18.: Ja, es wurden auch Personen festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt, die im Verdacht stehen, andere Delikte begangen zu haben. Die Gründe für die Festnahmen und/oder erkennungsdienstlichen Behandlungen sind in diesen Fällen der Tabelle in der Antwort zur Frage 14. zu entnehmen. 19. Wie viele Fans wurden im Zuge der Maßnahmen der Polizei verletzt (bitte aufschlüsseln nach Art und Schwere der Verletzungen)? Zu 19.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über verletzte Fans im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen vor. 20. Bei wie vielen Fans wurden Urinkontrollen vorgenommen und a. wie und warum kam es zu dieser Anordnung? b. auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Kontrolle vollzogen? Zu 20 a und b: Es wurden keine Urinkontrollen vorgenommen. 21. Bei wie vielen Fans wurde eine Blutentnahme angeordnet und a. wie rechtfertigt der Senat diesen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit? b. kam es für den Vollzug der Kontrolle zu physischen oder psychischen Zwang? Zu 21 a und b: Es wurde bei vier Tatverdächtigen eine Blutentnahme angeordnet. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist strafprozessual durch § 81a StPO legitimiert. Drei Blutentnahmen erfolgten mit Zustimmung der betroffenen tatverdächtigen Personen . In einem Fall erfolgte die Anordnung wegen Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft Berlin. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese staatsanwaltschaftlich angeordnete Blutentnahme zwangsweise durchgesetzt werden musste . Seite 12 von 13 22. Wurden die festgenommenen und/oder erkennungsdienstlich behandelten Personen in (Verbund- )Datenbänke eingetragen und falls ja, a. in welchen Datenbänken wurden die Eintragungen vorgenommen und wie viele Personen wurden jeweils eingetragen? b. wurden die betroffenen Personen entsprechend über die Eintragung informiert? Wenn nein, warum nicht? Zu 22 a und b: Die vier erkennungsdienstlich behandelten Personen wurden mit dem so erlangten erkennungsdienstlichen Material in der Verbunddatei INPOL gespeichert. Die erkennungsdienstliche Behandlung bei allen vier Personen erfolgte nach § 81b 2. Alternative StPO. Alle betroffenen Personen wurden vor der erkennungsdienstlichen Behandlung entsprechend informiert. 23. Gegen wie viele im Rahmen des Spiels eingesetzten Beamt*innen wurde wegen welcher konkreten Tatvorwürfe Anzeige erstattet? Zu 23.: Es wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt erstattet . Da der Geschädigte noch nicht angehört werden konnte, wurde ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. 24. Den Ausführungen des Fanprojekts Bremen (vgl. www.fanprojektbremen.de/index.php/aktuelles/155-erlebnisbericht-vom-10-09-2017-hertha-bscberlin -werder-bremen) zufolge kam es zu beleidigenden und rassistischen Äußerungen von Berliner Polizeibeamt*innen gegenüber den Fans des SV Werder Bremen. Sind dem Senat solche Vorfälle bekannt und wenn ja, welche Schritte unternimmt der Senat, um diese Vorwürfe aufzuklären? Zu 24.: Dem Senat sind keine derartigen Fälle bekannt. 25. Gab es seitens der Berliner Polizei eine Rücksprache mit den Mitarbeiter*innen des Fanprojekts Bremen, von denen angeboten wurde, die am Einsatz der Pyrotechnik beteiligten Personen anzusprechen , um eine Eskalation zu verhindern? Wenn ja, warum wurde dieses Angebot abgelehnt? Zu 25.: Ein derartiges Kommunikationsangebot ist dem Senat nicht bekannt. 26. Gab es seitens der Berliner Polizei eine Rücksprache mit den szenekundigen Beamt*innen, die am Einsatz der Pyrotechnik beteiligten Personen anzusprechen, um eine Eskalation zu verhindern? Wenn ja, warum wurde dieses Angebot abgelehnt? Zu 26.: Ja. Seitens der Dienstkräfte des Landeskriminalamtes wurden mit den szenekundigen Dienstkräften der Polizei Bremen intensiv mögliche Maßnahmen erörtert, die zum polizeilichen Ziel der Tätergestellung führen könnten. Dies führte auch zur Festnahme eines Tatverdächtigen. Auf die Antwort zu Frage 16. wird verwiesen. 27. Wie bewertet der Senat generell den Einsatz von szenekundigen Beamt*innen, auch im Zusammenspiel mit anderen Einsatzkräften, als fankundige Beamt*innen direkte Aufklärungsarbeit bei Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen zu leisten? Zu 27.: Seite 13 von 13 Das Konzept der integrativen Aufgabenerfüllung, also sowohl szenekundige Aufklärung zu betreiben, als auch strafverfolgend und gefahrenabwehrend tätig zu werden, hat sich in Berlin bewährt. Hierbei kommen Synergieeffekte zum Tragen, die die polizeiliche Aufgabenerfüllung wesentlich unterstützen. Zum Beispiel führt die gute Szenekenntnis der eingesetzten Beamten zu einer erhöhten Aufklärungsquote und hat dadurch auch eine erhebliche präventive Wirkung auf die Fanszene. 28. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Polizei vor dem Gästefanblock des SV Werder Bremen? Zu 28.: Fußballspiele im Olympiastadion verlaufen erfahrungsgemäß weitgehend friedlich. Straftaten bzw. Gewalttätigkeiten gehen grundsätzlich nur von einer Minderheit aus. Die Polizei orientiert ihre repressiven Einsatzmaßnahmen an Erfahrungswerten unter angemessener Berücksichtigung von Recht, Einsatztaktik und Einsatzpsychologie. Berlin, den 11. Oktober 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12371 S18-12371