Drucksache 18 / 12 375 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. September 2017) zum Thema: Soziale Situation in Moabit und im Brüsseler Kiez und Antwort vom 12. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 375 vom 28.09.2017 über Soziale Situation in Moabit und im Brüssler Kiez Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die im Monitoring Soziale Stadtentwicklung genannten Zahlen für die Planungsräume Huttenkiez 01022101, Beusselkiez 01022102, Westhafen 01022103, Emdener Straße 01022104, Stephankiez 01022201, Lübecker Straße 01022203 und die westliche Müllerstraße 01044103 seit der Erscheinung in 2015 für die Jahre 2015, 2016 und 2017 (letzter Stichtag) entwickelt? (bitte alle nachfolgenden Daten sowohl prozentual, als auch absolut angeben): a) Zum Status-Index? b) Zum Dynamik Index? c) Anteil der Arbeitslosen (SGB II und III)? d) Anteil der Langzeitarbeitslosen? e) Anteil der TransferbezieherInnen (SGB III und XII bitte jeweils getrennt angeben)? f) Anteil der TransferbezieherInnen altersmäßig unter 15 Jahren? Antwort zu 1 a und 1 b): Status-Index und Dynamik-Index liegen aktuell nicht vor. Die Veröffentlichung des Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) 2017 ist für das I. Quartal 2018 vorgesehen. 2 Antwort zu 1c bis 1 f) 2016 erfolgte eine Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – die in Tabelle 1 c bis 1 f dargestellten Daten entsprechen dem aktuellen Standard und sind mit früheren Daten (vor 2015) nicht vergleichbar. Auf Grund dieses Sachverhaltes werden die betroffenen Indikatoren des Monitoring Soziale Stadtentwicklung zurzeit überprüft und angepasst. Damit ist keine direkte Vergleichbarkeit mit dem MSS 2015 gegeben. 1c) Anteil der Arbeitslosen (SGB II und III) an den 15- unter 65-Jährigen in % 31.12.2015 31.12.2016 30.06.2017 PLR-Nr. PLR-Name Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % 01022101 Huttenkiez 289 10,3 427 15,1 301 10,5 01022102 Beusselkiez 565 11,2 559 11,1 491 9,7 01022103 Westhafen 15 8,9 19 11,0 17 10,2 01022104 Emdener Straße 1292 9,2 1118 7,8 1085 7,5 01022201 Stephankiez 606 7,1 556 6,2 525 6,0 01022203 Lübecker Straße 476 9,8 480 9,8 477 9,5 01044103 Westl. Müllerstraße 613 9,5 615 9,1 565 8,4 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Berechnungen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 1d) Anteil der Langzeitarbeitslosen (SGB II und III) an den 15- unter 65-Jährigen in % 31.12.2015 31.12.2016 30.06.2017 PLR-Nr. PLR-Name Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % 01022101 Huttenkiez 98 3,5 93 3,3 96 3,4 01022102 Beusselkiez 199 4,0 194 3,9 178 3,5 01022103 Westhafen 6 3,6 5 2,9 4 2,4 01022104 Emdener Straße 482 3,4 372 2,6 344 2,4 01022201 Stephankiez 166 1,9 149 1,7 121 1,4 01022203 Lübecker Straße 150 3,1 131 2,7 141 2,8 01044103 Westl. Müllerstraße 179 2,8 187 2,8 157 2,3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Berechnungen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 3 1e) Anteil der Transferbezieher (SGB II) an den Einwohnerinnen und Einwohnern in % 31.12.2015 31.12.2016 PLR-Nr. PLR-Name Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % 01022101 Huttenkiez 983 28,5 1208 34,3 01022102 Beusselkiez 1967 31,0 1861 29,2 01022103 Westhafen 97 38,6 109 42,2 01022104 Emdener Straße 4055 22,5 3830 20,8 01022201 Stephankiez 2177 20,2 2180 19,3 01022203 Lübecker Straße 1972 28,6 1969 28,3 01044103 Westl. Müllerstraße 2014 24,8 2078 24,2 Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (LB und NLB) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Berechnungen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anteil der Personen mit Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII (3. -4. Kapitel)* an den Stichtagen 31.12.2015, 31.12.2016 und 31.05.2017 an den Einwohnerinnen und Einwohnern in % PLR-Nr. 31.12.2015 31.12.2016 31.05.2017** Hilfeempfänger/innen Hilfeempfänger/innen Hilfeempfänger/innen Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % 01022101 99 2,87 107 3,04 108 ** 01022102 208 3,28 214 3,36 216 ** 01022103 x x x x x ** 01022104 577 3,20 569 3,10 574 ** 01022201 537 4,98 544 4,82 570 ** 01022203 316 4,59 334 4,79 336 ** 01044103 211 2,60 227 2,64 221 ** *ohne Mehrfachzählung. ** Das AfS erhält nur einen halbjährlichen Abzug aus dem Einwohnerregister zum 30.6. und 31.12. d.J., zum 31.05.2017 ist deshalb keine Berechnung möglich. x - Auf Grund geringer Bevölkerungszahl nicht berücksichtigt. Datenquelle: SenIAS Berlin - III D -, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 1f) Anteil der Transferbezieher (SGB II) unter 15 Jahren an den unter 15-Jährigen in % 31.12.2015 31.12.2016 PLR-Nr. PLR-Name Anzahl absolut Anteil in % Anzahl absolut Anteil in % 01022101 Huttenkiez 232 66,1 272 68,2 01022102 Beusselkiez 480 63,6 437 57,1 01022103 Westhafen 37 57,8 45 64,3 01022104 Emdener Straße 950 46,9 903 43,6 01022201 Stephankiez 510 39,1 512 36,4 01022203 Lübecker Straße 553 52,4 584 54,5 01044103 Westl. Müllerstraße 466 52,2 520 51,4 Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (LB und NLB) unter 15 Jahren Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Berechnungen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 4 Frage 2: Sofern dem Senat diese Zahlen in den Planungsräumen nicht vorliegen: Wie haben sich die in Frage 1c-f genannten Zahlen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (letzter Stichtag) für die Postleitzahlgebiete 10551, 10553, 10559, 13353 wie verändert? Antwort zu 2: Da die Daten für die LOR-Planungsräume vorliegen, ist eine Datenbereitstellung für Postleitzahlen nicht erforderlich. Frage 3: Worauf führt der Senat diese Veränderungen zurück und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus? Antwort zu 3: Der Senat aktualisiert seine kleinräumigen Berichterstattungen - wie z.B. das Monitoring Soziale Stadtentwicklung und den Sozialstrukturatlas - regelmäßig. Schlussfolgerungen werden gezogen, wenn aktuelle, umfassende Analysen z.B. auch zu Status-Index und Dynamik-Index vorliegen. Da es hierzu keine aktuellen und umfassenden Berichte gibt, ist eine Aussage für die letzten Jahre nicht sinnvoll. Die Veröffentlichung des Monitoring Soziale Stadtentwicklung ist für 2018, aktuelle Sozialstrukturberechnungen im Rahmen des Sozialstrukturatlas sind für 2019 geplant. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um die o.g. Langzeitarbeitslosen und TransferbezieherInnen stärker zu unterstützen? Antwort zu 4: Das Land Berlin verfügt über eine Reihe von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die – ergänzend zu den Regelleistungen des SGB II – langzeitarbeitslose Menschen bei der (Wieder-)Aufnahme einer regulären Beschäftigung unterstützen. Besonders hervorzuheben sind hierbei das Berliner Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung (BJC ögB), die Projektförderung FAV, der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), der Berliner Lohnkostenzuschuss für Ältere (LKZ) sowie das Projekt „Soziale Betriebe“. Das Berliner Jobcoaching ögB richtet sich an Teilnehmende von Beschäftigungsmaßnahmen . Es zielt darauf ab, durch eine intensive Betreuung und Beratung individuelle Beschäftigungshemmnisse abzubauen und Teilnehmende auf die Aufnahme einer regulären Beschäftigung vorzubereiten. Berlinweit sind rund 200 Job Coaches im Einsatz; die Betreuungsrelation beträgt 1:40. Im Rahmen der Projektförderung FAV ergänzt das Land Berlin Zuschüsse nach § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen, FAV). Den Zuschuss erhalten gemeinwohlorientierte Projekte, die von gesamtstädtischem oder bezirklichem Interesse sind. Jährlich werden so rund 2500 Arbeitsverhältnisse in sozialen und kulturellen Einrichtungen gefördert. 5 Der Berliner Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet sich an Arbeitslose, Aufstockerinnen und Aufstocker sowie Teilnehmende von Beschäftigungsund Qualifizierungsmaßnahmen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bei unbefristeten Neueinstellungen des genannten Personenkreises einen Zuschuss von bis zu 12.000 €. Der Berliner Lohnkostenzuschuss für Ältere (LKZ) unterstützt ältere erwerbslose Personen bei der Erhöhung Ihrer Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Er wird ergänzend zu den Eingliederungszuschüssen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach §§ 88 ff. SGB III geleistet und kann bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschussen. Bei „Sozialen Betrieben“ handelt es sich um Beschäftigungsprojekte, die Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, am Markt nachgefragte Tätigkeiten und Dienstleistungen kennenzulernen und auszuführen. In Verbindung mit Beschäftigungsmaßnahmen finanziert das Land Regiepersonal mit dem Ziel, Teilnehmende – vorwiegend schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose – durch intensive Betreuung an den Arbeitsmarkt heranzuführen , Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten sowie Qualifikationen aufzubauen bzw. zu erweitern. Frage 5: Wie viele Personen aus den Postleitzahlgebieten 10551, 10553, 10559 und 13353 haben sich in den letzten drei Jahren jährlich im Bürgeramt an- bzw. abgemeldet wegen Zu-/Wegzugs? Antwort zu 5: 2015 2016 PLZ-Nr. Anmeldungen Abmeldungen Anmeldungen Abmeldungen 10551 3112 2950 3468 3224 10553 2188 2029 2169 2103 10559 2732 2470 2963 2765 13353 5355 5299 6070 5813 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Bewegungsdaten der Einwohnerregisterstatistik Berlin, den 12.10.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12375 S18-12375