Drucksache 18 / 12 376 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 28. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. September 2017) zum Thema: Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von Fördermitteln und Krediten durch die IBB und Antwort vom 13. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 376 vom 28. September 2017 über Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe von Fördermitteln und Krediten durch die IBB ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Investitionsbank Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts - (IBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. An welche Umwelt-/Nachhaltigkeitskriterien ist die Vergabe welcher Kredite und Fördermittel bei der IBB wie gebunden? a) Wenn nein, warum nicht? Zu 1. und 1. a): Die nachhaltige Vergabe von staatlichen Mitteln durch die IBB wird im Wesentlich durch die Ebenen „Compliance“, „Grundsatzregelungen der IBB“ und auf der „Produktebene“ überprüft und eingehalten. Da die IBB dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegt, sind zunächst die gesetzlichen Vorgaben, also die regulatorischen Anforderungen, einzuhalten. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement schließt auch die Einhaltung von Gesetzen ein (Compliance). Hierzu zählen zum Beispiel die Prävention- und Abwehrmaßnahmen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GwG), die Einhaltung von Embargo und EU-Sanktionen, die Verhinderung strafbarer Handlungen und die Sicherstellung des Datenschutzes. Diese, sich aus dem Gesetz ergebenen Vorschriften werden durch die IBB umgesetzt (beispielsweise die Identifizierung des wirtschaftlichen Berechtigten zur Betrugsbekämpfung oder Gefährdungsanalysen). Des Weiteren wird durch die Grundsatzregelungen der IBB eine qualitative Bewertung jedes einzelnen Fördervorhabens vorgenommen. Dies bedeutet, dass die IBB bei den angebotenen Produkten neben den wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Faktoren berücksichtigt. Daher werden bei der Bewilligung von Krediten, Be- 2 teiligung und Zuschüssen die geltenden Gesetze und Richtlinien eingehalten und für jedes Engagement individuell überprüft. Darüber hinaus berücksichtigen die Kreditund Fördermittelentscheidungen immer ethische, soziale und ökologische Aspekte. Insbesondere durch entsprechende Entscheidungsgremien (Vorstand, Kreditausschuss ) besteht die Möglichkeit, dass Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bei fraglichen Engagements eingebunden werden. Allerdings ist diese Art der Einbindung eher eine Ausnahme. Dies ist auf die Förderschwerpunkte der IBB zurückzuführen . 2. Wie werden diese Kriterien von AntragsstellerInnen wie nachgewiesen und wie von der IBB auf ihre Einhaltung kontrolliert? a) Wenn nein, warum nicht? Zu 2. und 2. a): Die Einhaltung der vorgenannten Kriterien ist in der „Organisation“ IBB auf verschiedenen Ebenen verankert (siehe hierzu teilweise bereits Antwort zu Frage 1.) und darüber hinaus auch stark am Produkt ausgerichtet (Kontrollen des Bautenstands erfolgen beispielsweise nur bei Neubauten). Darüber hinaus werden die potenziellen Fördernehmerinnen und Fördernehmer durch die jeweiligen Fachabteilungen der IBB bereits im Antragstellungsprozess überprüft. Zunächst wird zum Beispiel überprüft, ob die gemachten Angaben im Antrag, wie etwa Branchenzugehörigkeit , Vorhabenbeschreibung, Größe des Unternehmens (zum Beispiel Status eines kleinen und mittleren Unternehmens, kurz: KMU) in Verbindung mit den Vorgaben des jeweiligen Programms übereinstimmen. Weiterhin kann während des Projektes eine fortlaufende Prüfung erfolgen. Hierzu zählt die Einhaltung der Projektplanung (beispielsweise ProFIT) oder die Baufortschrittskontrolle (Wohnungsneubau). Darüber hinaus erfolgt auch eine Prüfung der Verwendungsnachweise, um die Einhaltung der förderfähigen Ausgaben zu belegen. Insbesondere in den durch den EFRE kofinanzierten Aktionen werden die aus den Auswahlkriterien abgeleiteten Indikatoren grundsätzlich durch die Fördernehmerin bzw. den Förderempfänger erhoben. Die entsprechenden Indikatoren können auf der Website der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) im so genannten „Indikatorenhandbuch“ eingesehen werden. Die Angaben der Förderempfängerin bzw. des Förderempfängers werden durch Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Der Umfang und die Inhalte dieser Kontrollen werden durch die SenWiEnBe vorgegeben . Der Umfang leitet sich aus dem „Leitfaden für die Kontrolle der EFRE- Förderung in Berlin in der Förderperiode 2014 – 2020“ ab und die Inhalte werden maßgeblich durch die entsprechenden Checklisten vorgegeben. Sämtliche Dokumente sind auf den Website der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe abrufbar. Gleichzeitig können bei einzelnen Programmen externe Sachverständige hinzugezogen werden, die den Gehalt der gemachten Angaben überprüfen. Im Produkt Berlin Kredit mit Umweltfenster, welches auf Energie- und CO2-Einsparung abzielt, werden zum Beispiel mithilfe eines Beiblatts die Einspareffekte dokumentiert und im Anschluss durch eine Gutachterin oder einen Gutachter bestätigt. So wird sichergestellt, dass die geplanten Energieeinsparmaßnahmen tatsächlich erreicht werden können. 3 3. Inwiefern haben sich diese Kriterien bewährt? Zu 3.: Sämtliche Kriterien der zuvor genannten Punkte verändern sich fortlaufend (zum Beispiel bei neuen Gesetzen hinsichtlich Compliance, Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit, neuen EU-Förderperioden mit veränderten Kriterien zur Mittelvergabe oder die Neuentwicklung / Anpassung einzelner Förderprogramme). Daher werden auch fortlaufend Anpassungen durch den Senat und die IBB vorgenommen . Unter diesem Gesichtspunkt werden bewährte Kriterien beibehalten und andere Punkte verbessert. Für die IBB steht die bedarfsgerechte Finanzierung im Rahmen der Immobilien- und Wirtschaftsförderung im Mittelpunkt ihrer Aufgaben. Welcher Bedarf tatsächlich für eine bestimmte Förderung besteht, wird zum Beispiel durch eine ex-ante Evaluierung vor der Produkteinführung überprüft. In Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Senatsverwaltung wird der Umfang des möglichen Förderproduktes (inklusive der einzuhaltenden Kriterien und gewünschten Zielgruppen ) festgelegt und dem Senat vorgelegt. Der Senat von Berlin trifft letztlich die Entscheidung darüber, in welchem Umfang die IBB die ihr übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Gleichzeitig wird der Erfolg bestehender Förderprodukte sowie die Einhaltung sämtlicher Kriterien der einzelnen Fördermaßnahmen fortlaufend überwacht. Gegenüber den zuständigen Behörden (Land, gegebenenfalls Bund und gegebenenfalls Europäische Union - abhängig vom Förderprogramm) erfolgt ein fortlaufendes Reporting. Zudem besitzen die zuständigen Behörden ein Prüfungsrecht, welches regelmäßig durch beispielsweise die Rechnungshöfe des Landes oder der Europäischen Union wahrgenommen wird. Durch diese Prüfungen wird auf der Ebene des einzelnen Fördermittelempfängers überprüft, ob die Förderkriterien (zum Beispiel bestimmte Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder ausgeschlossene Branchen) eingehalten werden. Daneben werden durch das Fördermittelcontrolling der IBB die Programmziele (beispielsweise Anzahl geförderter KMUs oder Anzahl von geförderten Wohneinheiten) überwacht. Die Vergangenheit zeigt, dass die Förderprodukte der IBB zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung von Berlin beitragen. Gleichzeitig stellt die IBB durch ihre Förderprodukte den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMUs sicher. Hierdurch wird die nachhaltige Standortentwicklung Berlins in der Gründungsphase, bei der Finanzierung von Innovationen, die ebenso zur effizienteren Ressourcennutzung beitragen, und im weiteren Geschäftsverlauf von KMUs unterstützt. Außerdem unterstützt die IBB die Stadtentwicklung im Einklang mit den Berliner Entwicklungszielen . Indem der Schwerpunkt auf die Wohnungsversorgung und die Energieeffizienz des Berliner Gebäudebestands gelegt wird, wird dazu beigetragen, dass das Berliner Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum nicht zu Lasten der Umwelt- und Klimaschutzziele erfolgt. Insgesamt zeigt sich, dass die Förderangebote der IBB einen Anreiz für die Umsetzung langfristiger, ressourcenschonender Investitionen in Berlin setzen. a) Sieht der Senat Anlass, diese Kriterien zu überarbeiten und wenn ja, wann und mit welcher Zielrichtung ? Zu 3. a): Hinsichtlich der den Förderprogrammen zu Grunde liegenden Kriterien ist je nach thematischer Ausrichtung der Förderung eine differenzierte Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielstellung erforderlich: 4 Innovationsförderung Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz werden als Querschnittsthemen in allen Programmen zur Innovationsförderung berücksichtigt. Die Vergabe der Fördermittel ist jedoch nicht an messbare Umweltkriterien, wie zum Beispiel Energieeinsparung (in kW/h), Einsparung von Treibhausgasemissionen (in t CO2) oder Ähnliches geknüpft. Innovationen sind ein wesentlicher Treiber einer nachhaltigeren Entwicklung. „Öko- Innovationen“, die auf eine ressourcen- und energieeffizientere Gestaltung von Produktionsprozessen , Produkten und Dienstleistungen zielen, spielen eine wichtige Rolle. Themen wie Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien, Ressourceneffizienz durch Miniaturisierung sind konkrete Gegenstände der geförderten Projekte . Die Innovationsförderung setzt insoweit Impulse für eine nachhaltigere Entwicklung für Berlin. Der Hauptansatzpunkt hierfür sind dabei nicht spezifische Auswahlkriterien für die einzelnen Projekte, sondern das Profil der mit den Programmen finanzierten Projekte und die von ihnen in der Umsetzung induzierten Outputs und Ergebnisse. Investitionsförderung Nachhaltigkeitskriterien sind Fördervoraussetzung der spezifischen den Umweltschutz betreffenden Programme wie KMU-Fonds-Umweltkredite oder BENE (Programm für Nachhaltige Entwicklung). Die generelle programmübergreifende Einführung ist im Rahmen der Investitionsförderung nicht geplant. Beispielsweise wäre eine pauschale Bonus- / Malusregelung in Abhängigkeit von der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien (zum Beispiel eine um 5% geringere oder höhere Förderung) insbesondere bei Darlehensprogrammen und bei Programmen, die derzeit ohnehin relativ geringe Förderobergrenzen von beispeilsweise 10%-30% (abhängig von der Unternehmensgröße) haben, für den Standort Berlin und für die Erreichung des Förderzwecks nicht zielführend. Die Förderkriterien der IBB werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf neu ausgerichtet . Wohnraumförderung Für die Wohnraumförderprogramme werden durch Gesetz und Richtlinien die Ziele der Förderung und das Förderverfahren geregelt. Bei der Fördermittelvergabe werden die gesetzlichen Anforderungen aus dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und der Landeshaushaltsordnung beachtet. Vorrangiges Ziel der Wohnraumförderung bleibt die Bereitstellung von Wohnraum für Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt ohne staatliche Unterstützung nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. 5 4. Welche weiteren Maßnahmen werden durch die IBB ergriffen, um ökologisches Handeln bei Fördermittel -/KreditnehmerInnen im Rahmen der Mittelvergabe zweckgebunden zu unterstützen? Zu 4.: Durch die IBB werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um ökologisches Handeln der Fördermittelempfängerinnen und Fördermittelempfänger zu unterstützen : Beratung/ Coaching Durch die 100%ige Tochter der IBB, der IBB Business Team GmbH, werden Beratungsleistungen angeboten, die zum Beispiel Existenzgründerinnen und Existenzgründer bzw. KMUs in Berlin bei der Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen unterstützt, um einen Technologietransfer zu ermöglichen. Außerdem werden durch „ENEO“ Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen beraten und Gutachten durch zertifizierte Energieberaterinnen und Energieberater mit empfohlenen Maßnahmen, die umgesetzt werden sollten, erstellt. Innovationsförderung Das Ziel der Innovationsförderung ist es, den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in marktreife Produkte und Dienstleistungen zu „beschleunigen“. Aus diesem Grund werden die Projekte der Innovationsförderung fortlaufend und eng durch die IBB betreut. Beispielsweise wird bei diesen Förderprogrammen (zum Beispiel ProFIT) bereits im Rahmen der Antragstellung der Innovationsgehalt durch externe Gutachterinnen und Gutachter überprüft. Auch die Projektplanung und -durchführung wird in einer Meilensteinplanung festgelegt und der Projektfortschritt regelmäßig überprüft. Produktportfolio Durch das breite Förderspektrum der IBB werden Anreize für verschiedene Zielgruppen gesetzt. In der Wirtschaftsförderung werden zum Beispiel Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit den Mikrokrediten (bis 25.000 EUR) ein leichter Zugang zu Finanzierungsmitteln (vereinfachtes Antragsverfahren) gewährt, um neue Gründungsideen zügig umzusetzen. Darüber hinaus erhalten Berliner KMUs auch Darlehen mit größeren Fördervolumina (zum Beispiel „Berlin Innovativ“ bis 2 Mio. EUR) im Hausbankenverfahren (inklusive einer Haftungsfreistellung). Gleichzeitig wird bei der Antragstellung überprüft, ob bestimmte Innovationskriterien (zum Beispiel Patentanmeldungen ) eingehalten werden. Hierdurch erhalten mittelständische Unternehmen, deren Schwerpunkt auf der Forschung und Weiterentwicklung neuer Dienstleistungen und Produkte liegt, einen zinsgünstigen Finanzierungszugang. Darüber hinaus besteht auch für sehr schnell wachsende und innovative Start-ups aus den Berliner Innovationscluster (zum Beispiel Gesundheitswirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie , Medien und Kreativwirtschaft) die Möglichkeit, eine Minderheitsbeteiligungen zu erhalten. Durch die IBB Beteiligungsgesellschaft (100%ige Tochter der IBB) können Wagniskapitalfinanzierungen, also Investitionen direkt in das Eigenkapital , in einer frühen Finanzierungsphase erfolgen. Hierdurch können die Fördermittel für neuartige Geschäftskonzepte am Standort Berlin verwendet werden. Innerhalb der Immobilienförderung besteht ebenfalls ein breites Produktportfolio. Die IBB unterstützt sowohl Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer als auch Vermieterinnen und Vermieter und Investoren bei dem Neubau, Erwerb und der Modernisierung bzw. Instandsetzung von Gebäuden. Beispielsweise stehen den 6 Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümern die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Altersgerecht Umbauen oder Energieeffizient Bauen) zur Verfügung . Diese Produkte sind jedoch so ausgelegt, dass größere Finanzierungen, die sich auch für Investoren eignen, durchgeführt werden können. Gleichzeitig wird durch den IBB Wohnungsneubaufonds die Finanzierung mit vergünstigten Konditionen von Wohnungen ermöglicht. Ein Teil der neugebauten Wohnungen wird zu sozialverträglichen Mieten angeboten. Produktgestaltung Schließlich wird ein Anreiz zu ökologischen Handeln auch über die Gestaltung von Förderprodukten gesetzt. Die IBB profitiert als öffentliche Bank von günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten am Geld- und Kapitalmarkt. Diese vergünstigten Konditionen werden in Form von vergünstigten Zinsen ebenfalls an die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer weitergegeben. Daneben besteht bei diversen Förderprogrammen (beispielsweise GRW, Innovationsassistentin/Innovationsassistent oder ProFIT) die Möglichkeit zusätzliche Anreize zu setzen, indem bedingte Zuschüsse an die Fördernehmerinnen und Fördernehmer (zum Beispiel für teurere aber umweltschonendere Maschinen) ausgegeben werden. Weiterhin arbeitet die IBB mit Hausbanken zusammen. Hierdurch erfolgt eine gemeinsame Risikoteilung (vergünstigte / flexible Konditionen) und es werden mehr potenzielle Fördernehmerinnen und Fördernehmer erreicht (Nutzung des Vertriebsnetzes). Produkte in der Kombination mit Haftungsfreistellungen oder Garantien verringern für Fördernehmerinnen und Fördernehmer die Anforderungen an Sicherheiten und ermöglichen den Zugang zu Finanzierungen für Unternehmen mit wenig Sicherheiten beziehungsweise wenig Eigenkapital . Berlin, den 13.10.2017 Ramona P o p ............................................... Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-12376 S18-12376